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22.03.2018 15:05:26

DGAP-HV: DMG MORI

DGAP-HV: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.03.2018 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Bielefeld ISIN-Code: DE0005878003
Wertpapierkennnummer (WKN): 587800 116. ordentliche Hauptversammlung
 

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am Freitag, den 4. Mai 2018, 10.00 Uhr,
im Saal 1 der Stadthalle Bielefeld in Bielefeld,
Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden 116. ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit den Lageberichten für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 12. März 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Bericht des Vorstandes mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung rechtzeitig zugänglich gemacht worden. Einer Beschlussfassung nach dem Aktiengesetz bedarf es nicht.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 4. Mai 2018. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Das Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat grundsätzlich insgesamt zu erfüllen. Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG allerdings widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner- und der Seite der Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der Anteilseigner- als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung gehören dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite zwei Frauen an. Auf der Grundlage der Getrennterfüllung ist das Mindestanteilsgebot damit auf Anteilseignerseite erfüllt und wäre nach der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten, einschließlich der beiden vorgeschlagenen Kandidatinnen, auch weiterhin erfüllt.

Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat für die neue Amtsperiode wurden in geheimer Wahl nach den Vorschriften des MitbestG am 6. März 2018 gewählt.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die Amtsperiode, die bis zur Beendigung der Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließen wird, als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner die nachfolgend aufgeführten Damen und Herren zu wählen:

a)

Dr.-Ing. Masahiko Mori, wohnhaft in Nagoya/Japan,
Präsident der DMG MORI CO., LTD.,

b)

Irene Bader, wohnhaft in Feldafing,
Director Global Marketing der DMG MORI Global Marketing GmbH, München,

c)

Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena, wohnhaft in Wedemark,
Geschäftsführender Leiter des Instituts für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen, Leibniz Universität Hannover,

d)

Ulrich Hocker, wohnhaft in Düsseldorf,
Präsident und Rechtsanwalt der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.,

e)

Prof. Dr. Annette Köhler, wohnhaft in Düsseldorf,
Professorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung & Controlling an der Universität Duisburg-Essen,

f)

James Victor Nudo, wohnhaft in Chicago/USA,
Präsident der DMG MORI USA INC.

Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt werden.

Es ist vorgesehen, Herrn Dr.-Ing. Mori für den Fall seiner Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrates zu dessen Vorsitzenden zu wählen.

Die zur Wahl Vorgeschlagenen sind bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften und Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:

a)

Dr.-Ing. Masahiko Mori

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: -

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: -

b)

Irene Bader

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: -

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: -

c)

Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: -

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: -

d)

Ulrich Hocker

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
*

FERI AG, Bad Homburg, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
*

Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein/Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates, Independent Lead Director

e)

Prof. Dr. Annette Köhler

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
*

HVB UniCredit Bank AG, München, Mitglied des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: -

f)

James Victor Nudo

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: -

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: -

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium (insbesondere in Bezug auf technische Expertise, Kenntnis der Märkte und Wettbewerber, Finanz- und Bilanzierungsexpertise sowie schließlich Kapitalmarkt- und Corporate Governance Know How) an. Die Wahlvorschläge berücksichtigen überdies die gesetzlichen Vorgaben sowie die weiteren Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes erklärt: Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates steht kein vorgeschlagener Kandidat, soweit dies nicht nachfolgend offengelegt ist, in einer nach dieser Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT oder deren Konzernunternehmen, den Organen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT oder zu einem wesentlichen an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beteiligten Aktionär. Der Kandidat Dr.-Ing. Masahiko Mori ist Präsident der DMG MORI CO., LTD., die derzeit gemäß ihrer letzten Stimmrechtsmitteilung mittelbar eine Beteiligung von 76,03 % und damit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft hält und somit wesentlicher Aktionär der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist. Die Kandidatin Irene Bader ist Geschäftsführerin der DMG MORI Global Marketing GmbH, einer Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. und damit Schwestergesellschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Der Kandidat James Victor Nudo ist Präsident der DMG MORI USA INC, einer Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. und damit einer Schwestergesellschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.

Als unabhängige Finanzexpertin im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG qualifiziert sich Frau Prof. Dr. Köhler aufgrund ihrer umfangreichen beruflichen Erfahrung. Seit 2005 ist sie Universitätsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling an der Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Betriebswirtschaftslehre - Mercator School of Management. Sie war von 2008 bis 2010 Dekanin der Fakultät und leitet seitdem den Promotionsausschuss der Fakultät. Ihre Lehrtätigkeit umfasst nationale (HGB) und internationale (IFRS) Rechnungslegung auf Einzel- und Konzernabschlussebene, Controlling und Wirtschaftsprüfung; ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf Fragen der internationalen Corporate Governance sowie der Wirtschaftsprüfung. Frau Prof. Dr. Köhler war vom 1. Juni 2012 bis 31. Dezember 2017 Mitglied des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), New York. Sie ist ferner Mitglied in verschiedenen Fachgremien und Generalsekretärin des European Auditing Research Network (EARNet) - dem führenden Forschungsnetzwerk für Prüfungsforschung in Europa.

Die Lebensläufe der Kandidaten sind dieser Einladung angehängt und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ag.dmgmori.com/de

über die Links 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' abrufbar.

 

Informationen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die unter Tagesordnungspunkten 1 und 5 genannten Unterlagen, die sämtlich auch in der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 ausliegen werden, auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ag.dmgmori.com/de

über die Links 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' abrufbar.

 

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 78.817.994 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt mithin 78.817.994.

2.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die den Nachweis erbringen, zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 13. April 2018, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionär der Gesellschaft gewesen zu sein, und die sich zur Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis erfolgt durch einen vom depotführenden Kreditinstitut oder Finanzdienstleister auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht teilnahme- und stimmberechtigt; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Berechtigung zum Erhalt der Ausgleichszahlung unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 27. April 2018, 24.00 Uhr, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis muss in Textform erstellt sein.

Anmeldestelle:

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
c/o UniCredit Bank AG
CBS51DS/GM
D-80311 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind für den betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; der Widerruf einer erteilten Vollmacht erfolgt durch Erklärung in Textform oder formfrei durch persönliches Erscheinen des Aktionärs bzw. Vollmachtgebers auf der Hauptversammlung. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung.

Für die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Rechtsabteilung
Dr. Simon Stark
Gildemeisterstraße 60
D-33689 Bielefeld
Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170

Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf können durch die Aktionäre bzw. Vollmachtgeber über folgende E-Mail-Adresse auch auf elektronischem Wege erfolgen:

DMGMORI-HV2018@computershare.de

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, bietet die Gesellschaft als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu erteilen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder Eintrittskarte beigefügt. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ein etwaiger Widerruf müssen, sofern keine elektronische Übermittlung erfolgt (hierzu nachfolgend), bis zum 2. Mai 2018, 12.00 Uhr mittags, bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Rechtsabteilung
Dr. Simon Stark
Gildemeisterstraße 60
D-33689 Bielefeld
Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170

Die Erteilung einer Vollmacht nebst Weisungen gegenüber den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sowie ein etwaiger Widerruf kann auch auf elektronischem Wege erfolgen und zwar auch noch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte über folgende E-Mail-Adresse:

DMGMORI-HV2018@computershare.de

Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Erteilung von Vollmachten sowie die entsprechenden Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden, und sind auch im Internet unter

www.ag.dmgmori.com/de

über die Links 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' abrufbar.

4.

Angaben zu Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG

a)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- am Grundkapital erreichen, das entspricht 192.308 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 3. April 2018, 24.00 Uhr, eingehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind an folgende Adresse der Gesellschaft zu Händen des Vorstandes zu richten:

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand
- Büro des Vorstandsvorsitzenden -
Gildemeisterstraße 60
D-33689 Bielefeld

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser Vorbesitzzeit bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.ag.dmgmori.com/de

unter dem Link 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.

b)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 4) oder zur Wahl zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 5) machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Rechtsabteilung
Dr. Simon Stark
Gildemeisterstraße 60
D-33689 Bielefeld
Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170
E-Mail: legal@dmgmori.com

Bis spätestens zum 19. April 2018, 24.00 Uhr, bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

www.ag.dmgmori.com/de

über die Links 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' unverzüglich veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 19. April 2018 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

c)

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und den im Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

5.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Der Inhalt dieser Einberufung inklusive der Erläuterungen, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, der Versammlung unverzüglich zugänglich zu machende Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG und zahlreiche weitere Informationen zur Hauptversammlung stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ag.dmgmori.com/de

über die Links 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' zur Verfügung.

 

Bielefeld, im März 2018

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

 

Anhang (zu TOP 5: Wahlen zum Aufsichtsrat)

 

Dr.-Ing. Masahiko Mori

Mitglied des Aufsichtsrates

Persönliche Daten:

*

Geboren am 16.09.1961

*

Nationalität: Japanisch

Erstbestellung:

*

06.09.2009

Ende der aktuellen Bestellung:

*

04.05.2018

Weitere Mandate:

*

Vizepräsident, Japan Machine Tool Builders' Association (JMTBA)

*

Fellow, Internationale Akademie für Produktionstechnik (CIRP)

*

Vorstandsmitglied, Kyoto University Innovation Capital

*

Gastprofessor, Graduate School of Advanced Leadership Studies, Kyoto University

*

Mitglied des Stiftungsrates, Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (JDZB)

Beruflicher Werdegang:

* Seit 06/1999: Präsident, DMG MORI COMPANY LIMITED
* 1993-1999: DMG MORI COMPANY LIMITED
* 1985-1993: ITOCHU Corporation, Japan

Ausbildung:

* 2003: Dr.-Ing., Universität Tokio
* 1981-1985: Bachelor, Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Feinmechanik, Kyoto Universität, Japan

 

Irene Bader

Mitglied des Aufsichtsrates

Persönliche Daten:

*

Geboren am 01.01.1979

*

Nationalität: Österreichisch

Erstbestellung:

*

24.05.2016

Ende der aktuellen Bestellung:

*

04.05.2018

Weitere Mandate:

*

Keine

Beruflicher Werdegang:

* Seit 2005: Group of DMG MORI COMPANY LIMITED
  Seit 2016: Operating Officer für Marketing und Geschäftsführerin
    DMG MORI Global Marketing GmbH
  Seit 2014: Director Global Marketing
* 1999-2005: Group of DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Verantwortung für Globalisierung der Fachpressearbeit und Marketing in Europa; diverse Stationen im Konzern

Ausbildung:

* 2011: Master of Business Administration, Open University, Milton Keynes
* 2009: Diplom in Management, Open University, Milton Keynes
* 1997-2000: Studium Sprachen und Wirtschaft, Akademie für Sprachen und Wirtschaft, Wien

 

Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena

Mitglied des Aufsichtsrates

Persönliche Daten:

*

Geboren am 05.11.1959

*

Nationalität: Deutsch

Erstbestellung:

*

17.05.2013

Ende der aktuellen Bestellung:

*

04.05.2018

Weitere Mandate:

*

Mitglied der Internationalen Akademie für Produktionstechnik CIRP

*

Mitglied der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Produktionstechnik WGP, seit 01.01.2018 Präsident

*

Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech

*

Vorstand des Produktionstechnischen Zentrums Hannover

*

Vorstand des Machining Innovations Network

Beruflicher Werdegang:

* Seit 2001: Geschäftsführender Leiter, Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen (IFW), Leibniz Universität Hannover
* 1996-2001: Leiter Entwicklung und Konstruktion, GILDEMEISTER Drehmaschinen GmbH
* 1997-1998 Unternehmensberaterin bei der Mummert + Partner Unternehmensberatung AG, Hamburg
* 1993-1995 Head of Standards Engineering and Systems Analysis, Thyssen Production Systems Inc., Auburn Hills, USA

Ausbildung:

* 1992: Promotion, Leibniz Universität Hannover
* 1982-1987: Studium Maschinenbau, Leibniz Universität Hannover

 

Ulrich Hocker

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates

Persönliche Daten:

*

Geboren am 06.11.1950

*

Nationalität: Deutsch

Erstbestellung:

*

Stellv. Vorsitzender seit 02.06.2016

*

Mitglied seit 11.05.2010

Ende der aktuellen Bestellung:

*

04.05.2018

Weitere Mandate:

*

Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates, FERI AG, Bad Homburg

*

Mitglied des Verwaltungsrates, Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein, Schweiz

Beruflicher Werdegang:

* Seit 1983: DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.)
  Seit 2012: Präsident
  1994-2011: Hauptgeschäftsführer
  1985-1993: Geschäftsführer
  1983-1984: Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Ausbildung:

* 1983: Zulassung als Rechtsanwalt
* 1982: 2. Staatsexamen, Rechtswissenschaften, Universität Bonn
* 1979: 1. Staatsexamen, Rechtswissenschaften, Universität Bonn
* 1970-1973: Ausbildung zum Bankkaufmann

 

Prof. Dr. Annette Köhler

Mitglied des Aufsichtsrates

Persönliche Daten:

*

Geboren am 13.01.1967

*

Nationalität: Deutsch

Erstbestellung:

*

06.05.2017

Ende der aktuellen Bestellung:

*

04.05.2018

Weitere Mandate:

*

Mitglied des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses, UniCredit Bank AG

Beruflicher Werdegang:

* Seit 2005: Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling, Universität Duisburg-Essen
* 2004-2005: Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling, Handelshochschule Leipzig
* 1993-2003: Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, Universität Wuppertal/Ulm
* 1997-1998 Unternehmensberaterin bei der Mummert + Partner Unternehmensberatung AG, Hamburg
* 1993-1997 Wissenschaftliche Referentin am ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München

Ausbildung:

* 12/2003: Habilitation Universität Ulm
* 1993-1996: Promotion Dr. rer. pol., Universität Köln
* 1987-1993: Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Universität Augsburg (Abschluss: Diplom)/Wayne State University, Detroit, USA (Abschluss: Master of Arts)

 

James Victor Nudo

Präsident der DMG MORI USA INC

Persönliche Daten:

*

Geboren am 30.05.1954

*

Nationalität: US-amerikanisch

Weitere Mandate:

*

Keine

Beruflicher Werdegang:

* Seit 2017: Director, Executive Officer und Präsident der DMG MORI USA INC
* 2014-2017: Operating Officer und General Manager der Abteilung International Legal & Global Human Resources der DMG MORI CO., LTD.
* 2012-2014: Director der DMG MORI SEIKI Europe AG; General Manager der internationalen Rechtsabteilung der Mori Seiki Europe AG
* 2005-2012: General Manager der internationalen Rechtsabteilung der Mori Seiki Co., Ltd.
* 2003-2005: General Counsel und Vizepräsident für Organisationsentwicklung der Mori Seiki U.S.A., Inc.
* 1992-2003: General Counsel der Yamazen, Inc.

Ausbildung:

* 2000: Masters of Science in Organisationsentwicklung (M.S.O.D.), Loyola University, Chicago, Illinois, USA
* 1981: Zulassung als Rechtsanwalt (State of Illinois und US Federal Courts)
* 1981: Juris Doctor (J.D.), Loyola University Law School, Chicago, lllinois, USA
* 1976: Bachelors of Arts (B.A.), Western Illinois University, Macomb, Illinois, USA


22.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Gildemeisterstr. 60
33689 Bielefeld
Deutschland
E-Mail: info@dmgmori.com
Internet: https://ag.dmgmori.com
ISIN: DE0005878003
WKN: 587800

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

667683  22.03.2018 

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