DGAP-News: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.05.2018 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
22.03.2018 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bielefeld
ISIN-Code: DE0005878003 Wertpapierkennnummer (WKN): 587800
116. ordentliche Hauptversammlung
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Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zu der am Freitag, den 4. Mai 2018, 10.00 Uhr,
im Saal 1 der Stadthalle Bielefeld in Bielefeld,
Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden 116. ordentlichen Hauptversammlung ein.
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Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017 mit den Lageberichten für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstandes
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 12. März
2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der
Jahresabschluss und der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der
Bericht des Vorstandes mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung rechtzeitig zugänglich
gemacht worden. Einer Beschlussfassung nach dem Aktiengesetz bedarf es nicht.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der Hauptversammlung am 4. Mai 2018. Der Aufsichtsrat
setzt sich gemäß § 9 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 MitbestG aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30
Prozent aus Männern zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Das Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat grundsätzlich insgesamt
zu erfüllen. Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung
gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG allerdings widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner- und der
Seite der Arbeitnehmervertreter getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der Anteilseigner- als
auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung gehören dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite zwei Frauen an. Auf
der Grundlage der Getrennterfüllung ist das Mindestanteilsgebot damit auf Anteilseignerseite erfüllt und wäre nach der Wahl
der vorgeschlagenen Kandidaten, einschließlich der beiden vorgeschlagenen Kandidatinnen, auch weiterhin erfüllt.
Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat für die neue Amtsperiode wurden in geheimer Wahl nach den Vorschriften des
MitbestG am 6. März 2018 gewählt.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die Amtsperiode, die bis zur Beendigung der Hauptversammlung dauert,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließen wird, als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner die nachfolgend
aufgeführten Damen und Herren zu wählen:
a) |
Dr.-Ing. Masahiko Mori, wohnhaft in Nagoya/Japan, Präsident der DMG MORI CO., LTD.,
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b) |
Irene Bader, wohnhaft in Feldafing, Director Global Marketing der DMG MORI Global Marketing GmbH, München,
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c) |
Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena, wohnhaft in Wedemark, Geschäftsführender Leiter des Instituts für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen, Leibniz Universität Hannover,
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d) |
Ulrich Hocker, wohnhaft in Düsseldorf, Präsident und Rechtsanwalt der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.,
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e) |
Prof. Dr. Annette Köhler, wohnhaft in Düsseldorf, Professorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung & Controlling an der Universität Duisburg-Essen,
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f) |
James Victor Nudo, wohnhaft in Chicago/USA, Präsident der DMG MORI USA INC.
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Die Wahl soll als Einzelwahl durchgeführt werden.
Es ist vorgesehen, Herrn Dr.-Ing. Mori für den Fall seiner Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrates zu dessen Vorsitzenden zu
wählen.
Die zur Wahl Vorgeschlagenen sind bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften und Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrates oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:
a) |
Dr.-Ing. Masahiko Mori
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: -
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b) |
Irene Bader
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: -
|
c) |
Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: -
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d) |
Ulrich Hocker
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
* |
FERI AG, Bad Homburg, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
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Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
* |
Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein/Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrates, Independent Lead Director
|
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e) |
Prof. Dr. Annette Köhler
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
* |
HVB UniCredit Bank AG, München, Mitglied des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses
|
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: -
|
f) |
James Victor Nudo
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: -
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: -
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Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium (insbesondere in Bezug auf technische Expertise, Kenntnis der Märkte und Wettbewerber, Finanz- und Bilanzierungsexpertise
sowie schließlich Kapitalmarkt- und Corporate Governance Know How) an. Die Wahlvorschläge berücksichtigen überdies die gesetzlichen
Vorgaben sowie die weiteren Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Mit Blick auf Nr. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes erklärt: Der Aufsichtsrat hat
sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Nach Einschätzung
des Aufsichtsrates steht kein vorgeschlagener Kandidat, soweit dies nicht nachfolgend offengelegt ist, in einer nach dieser
Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT oder zu einem wesentlichen an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beteiligten Aktionär.
Der Kandidat Dr.-Ing. Masahiko Mori ist Präsident der DMG MORI CO., LTD., die derzeit gemäß ihrer letzten Stimmrechtsmitteilung
mittelbar eine Beteiligung von 76,03 % und damit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft hält und somit
wesentlicher Aktionär der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist. Die Kandidatin Irene Bader ist Geschäftsführerin der DMG MORI Global
Marketing GmbH, einer Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., LTD. und damit Schwestergesellschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Der Kandidat James Victor Nudo ist Präsident der DMG MORI USA INC, einer Tochtergesellschaft
der DMG MORI CO., LTD. und damit einer Schwestergesellschaft der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Als unabhängige Finanzexpertin im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG qualifiziert sich Frau Prof. Dr. Köhler aufgrund ihrer umfangreichen
beruflichen Erfahrung. Seit 2005 ist sie Universitätsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung
und Controlling an der Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Betriebswirtschaftslehre - Mercator School of Management.
Sie war von 2008 bis 2010 Dekanin der Fakultät und leitet seitdem den Promotionsausschuss der Fakultät. Ihre Lehrtätigkeit
umfasst nationale (HGB) und internationale (IFRS) Rechnungslegung auf Einzel- und Konzernabschlussebene, Controlling und Wirtschaftsprüfung;
ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf Fragen der internationalen Corporate Governance sowie der Wirtschaftsprüfung. Frau
Prof. Dr. Köhler war vom 1. Juni 2012 bis 31. Dezember 2017 Mitglied des International Auditing and Assurance Standards Board
(IAASB), New York. Sie ist ferner Mitglied in verschiedenen Fachgremien und Generalsekretärin des European Auditing Research
Network (EARNet) - dem führenden Forschungsnetzwerk für Prüfungsforschung in Europa.
Die Lebensläufe der Kandidaten sind dieser Einladung angehängt und auf der Internetseite der Gesellschaft unter
über die Links 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' abrufbar.
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Informationen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die unter Tagesordnungspunkten 1 und 5 genannten Unterlagen, die sämtlich
auch in der Hauptversammlung am 4. Mai 2018 ausliegen werden, auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ag.dmgmori.com/de
über die Links 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' abrufbar.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 78.817.994 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl
der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt mithin 78.817.994.
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2. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des
Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die den Nachweis
erbringen, zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 13. April 2018, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionär
der Gesellschaft gewesen zu sein, und die sich zur Hauptversammlung anmelden. Der Nachweis erfolgt durch einen vom depotführenden
Kreditinstitut oder Finanzdienstleister auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien grundsätzlich nicht teilnahme-
und stimmberechtigt; etwas anderes gilt dann, wenn und soweit sie sich vom Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag
noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für
die Berechtigung zum Erhalt der Ausgleichszahlung unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 27. April 2018, 24.00 Uhr, bei der nachstehend
genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein. Der Nachweis muss in Textform erstellt sein.
Anmeldestelle:
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT c/o UniCredit Bank AG CBS51DS/GM D-80311 München Deutschland Telefax: +49 (0) 89 5400-2519 E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre - ohne mit dieser Bitte das Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre einzuschränken -, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Eintrittskarten
sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts.
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ausüben lassen. Auch dann sind für den betreffenden Aktienbestand eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; der Widerruf einer erteilten Vollmacht erfolgt
durch Erklärung in Textform oder formfrei durch persönliches Erscheinen des Aktionärs bzw. Vollmachtgebers auf der Hauptversammlung.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft,
erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung.
Für die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Rechtsabteilung Dr. Simon Stark Gildemeisterstraße 60 D-33689 Bielefeld Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170
Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf können durch die Aktionäre bzw. Vollmachtgeber
über folgende E-Mail-Adresse auch auf elektronischem Wege erfolgen:
DMGMORI-HV2018@computershare.de |
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten
Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, bietet die Gesellschaft als besonderen Service an, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.
Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu erteilen. Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden jeder Eintrittskarte beigefügt. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter und ein etwaiger Widerruf müssen, sofern keine elektronische Übermittlung erfolgt (hierzu nachfolgend),
bis zum 2. Mai 2018, 12.00 Uhr mittags, bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse eingehen:
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Rechtsabteilung Dr. Simon Stark Gildemeisterstraße 60 D-33689 Bielefeld Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170
Die Erteilung einer Vollmacht nebst Weisungen gegenüber den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sowie ein
etwaiger Widerruf kann auch auf elektronischem Wege erfolgen und zwar auch noch während der Hauptversammlung bis zum Ende
der Generaldebatte über folgende E-Mail-Adresse:
DMGMORI-HV2018@computershare.de |
Weitere Informationen zur Anmeldung und zur Erteilung von Vollmachten sowie die entsprechenden Formulare für die Erteilung
einer Stimmrechtsvollmacht finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden, und sind auch im Internet unter
über die Links 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' abrufbar.
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4. |
Angaben zu Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG
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a) |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- am Grundkapital erreichen, das entspricht 192.308
Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 3. April 2018, 24.00 Uhr,
eingehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären
zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind an folgende Adresse der Gesellschaft zu Händen des Vorstandes
zu richten:
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Vorstand - Büro des Vorstandsvorsitzenden - Gildemeisterstraße 60 D-33689 Bielefeld
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser Vorbesitzzeit
bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht
und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
unter dem Link 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
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b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 4) oder zur Wahl zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt
5) machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Rechtsabteilung Dr. Simon Stark Gildemeisterstraße 60 D-33689 Bielefeld Telefax: +49 (0) 5205 74-45 3170 E-Mail: legal@dmgmori.com
Bis spätestens zum 19. April 2018, 24.00 Uhr, bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
und zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter
über die Links 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' unverzüglich veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden nach dem 19. April 2018 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge zur Wahl des
Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
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c) |
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und den im Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung der Gegenstände der Tagesordnung erforderlich
ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Nach der Satzung
ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
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5. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Der Inhalt dieser Einberufung inklusive der Erläuterungen, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst
werden soll, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung, der Versammlung unverzüglich zugänglich zu machende Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung
im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG und zahlreiche weitere Informationen zur Hauptversammlung stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
über die Links 'Investor Relations' und folgend 'Hauptversammlung' zur Verfügung.
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Bielefeld, im März 2018
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Anhang (zu TOP 5: Wahlen zum Aufsichtsrat)
Dr.-Ing. Masahiko Mori
Mitglied des Aufsichtsrates
Persönliche Daten:
* |
Geboren am 16.09.1961
|
* |
Nationalität: Japanisch
|
Erstbestellung:
Ende der aktuellen Bestellung:
Weitere Mandate:
* |
Vizepräsident, Japan Machine Tool Builders' Association (JMTBA)
|
* |
Fellow, Internationale Akademie für Produktionstechnik (CIRP)
|
* |
Vorstandsmitglied, Kyoto University Innovation Capital
|
* |
Gastprofessor, Graduate School of Advanced Leadership Studies, Kyoto University
|
* |
Mitglied des Stiftungsrates, Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin (JDZB)
|
Beruflicher Werdegang:
* |
Seit 06/1999: |
Präsident, DMG MORI COMPANY LIMITED |
* |
1993-1999: |
DMG MORI COMPANY LIMITED |
* |
1985-1993: |
ITOCHU Corporation, Japan |
Ausbildung:
* |
2003: |
Dr.-Ing., Universität Tokio |
* |
1981-1985: |
Bachelor, Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Feinmechanik, Kyoto Universität, Japan |
Irene Bader
Mitglied des Aufsichtsrates
Persönliche Daten:
* |
Geboren am 01.01.1979
|
* |
Nationalität: Österreichisch
|
Erstbestellung:
Ende der aktuellen Bestellung:
Weitere Mandate:
Beruflicher Werdegang:
* |
Seit 2005: |
Group of DMG MORI COMPANY LIMITED |
|
Seit 2016: |
Operating Officer für Marketing und Geschäftsführerin |
|
|
DMG MORI Global Marketing GmbH |
|
Seit 2014: |
Director Global Marketing |
* |
1999-2005: |
Group of DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Verantwortung für Globalisierung der Fachpressearbeit und Marketing in Europa; diverse Stationen im Konzern
|
Ausbildung:
* |
2011: |
Master of Business Administration, Open University, Milton Keynes |
* |
2009: |
Diplom in Management, Open University, Milton Keynes |
* |
1997-2000: |
Studium Sprachen und Wirtschaft, Akademie für Sprachen und Wirtschaft, Wien |
Prof. Dr.-Ing. Berend Denkena
Mitglied des Aufsichtsrates
Persönliche Daten:
* |
Geboren am 05.11.1959
|
* |
Nationalität: Deutsch
|
Erstbestellung:
Ende der aktuellen Bestellung:
Weitere Mandate:
* |
Mitglied der Internationalen Akademie für Produktionstechnik CIRP
|
* |
Mitglied der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Produktionstechnik WGP, seit 01.01.2018 Präsident
|
* |
Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech
|
* |
Vorstand des Produktionstechnischen Zentrums Hannover
|
* |
Vorstand des Machining Innovations Network
|
Beruflicher Werdegang:
* |
Seit 2001: |
Geschäftsführender Leiter, Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen (IFW), Leibniz Universität Hannover |
* |
1996-2001: |
Leiter Entwicklung und Konstruktion, GILDEMEISTER Drehmaschinen GmbH |
* |
1997-1998 |
Unternehmensberaterin bei der Mummert + Partner Unternehmensberatung AG, Hamburg |
* |
1993-1995 |
Head of Standards Engineering and Systems Analysis, Thyssen Production Systems Inc., Auburn Hills, USA |
Ausbildung:
* |
1992: |
Promotion, Leibniz Universität Hannover |
* |
1982-1987: |
Studium Maschinenbau, Leibniz Universität Hannover |
Ulrich Hocker
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
Persönliche Daten:
* |
Geboren am 06.11.1950
|
* |
Nationalität: Deutsch
|
Erstbestellung:
* |
Stellv. Vorsitzender seit 02.06.2016
|
* |
Mitglied seit 11.05.2010
|
Ende der aktuellen Bestellung:
Weitere Mandate:
* |
Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates, FERI AG, Bad Homburg
|
* |
Mitglied des Verwaltungsrates, Phoenix Mecano AG, Stein am Rhein, Schweiz
|
Beruflicher Werdegang:
* |
Seit 1983: |
DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) |
|
|
Seit 2012: |
Präsident |
|
|
1994-2011: |
Hauptgeschäftsführer |
|
|
1985-1993: |
Geschäftsführer |
|
|
1983-1984: |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter |
Ausbildung:
* |
1983: |
Zulassung als Rechtsanwalt |
* |
1982: |
2. Staatsexamen, Rechtswissenschaften, Universität Bonn |
* |
1979: |
1. Staatsexamen, Rechtswissenschaften, Universität Bonn |
* |
1970-1973: |
Ausbildung zum Bankkaufmann |
Prof. Dr. Annette Köhler
Mitglied des Aufsichtsrates
Persönliche Daten:
* |
Geboren am 13.01.1967
|
* |
Nationalität: Deutsch
|
Erstbestellung:
Ende der aktuellen Bestellung:
Weitere Mandate:
* |
Mitglied des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses, UniCredit Bank AG
|
Beruflicher Werdegang:
* |
Seit 2005: |
Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling, Universität Duisburg-Essen |
* |
2004-2005: |
Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling, Handelshochschule Leipzig |
* |
1993-2003: |
Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, Universität Wuppertal/Ulm |
* |
1997-1998 |
Unternehmensberaterin bei der Mummert + Partner Unternehmensberatung AG, Hamburg |
* |
1993-1997 |
Wissenschaftliche Referentin am ifo Institut für Wirtschaftsforschung, München |
Ausbildung:
* |
12/2003: |
Habilitation Universität Ulm |
* |
1993-1996: |
Promotion Dr. rer. pol., Universität Köln |
* |
1987-1993: |
Studium der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Universität Augsburg (Abschluss: Diplom)/Wayne State University, Detroit,
USA (Abschluss: Master of Arts)
|
James Victor Nudo
Präsident der DMG MORI USA INC
Persönliche Daten:
* |
Geboren am 30.05.1954
|
* |
Nationalität: US-amerikanisch
|
Weitere Mandate:
Beruflicher Werdegang:
* |
Seit 2017: |
Director, Executive Officer und Präsident der DMG MORI USA INC |
* |
2014-2017: |
Operating Officer und General Manager der Abteilung International Legal & Global Human Resources der DMG MORI CO., LTD. |
* |
2012-2014: |
Director der DMG MORI SEIKI Europe AG; General Manager der internationalen Rechtsabteilung der Mori Seiki Europe AG |
* |
2005-2012: |
General Manager der internationalen Rechtsabteilung der Mori Seiki Co., Ltd. |
* |
2003-2005: |
General Counsel und Vizepräsident für Organisationsentwicklung der Mori Seiki U.S.A., Inc. |
* |
1992-2003: |
General Counsel der Yamazen, Inc. |
Ausbildung:
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2000: |
Masters of Science in Organisationsentwicklung (M.S.O.D.), Loyola University, Chicago, Illinois, USA |
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1981: |
Zulassung als Rechtsanwalt (State of Illinois und US Federal Courts) |
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1981: |
Juris Doctor (J.D.), Loyola University Law School, Chicago, lllinois, USA |
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1976: |
Bachelors of Arts (B.A.), Western Illinois University, Macomb, Illinois, USA |
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22.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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