Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) eingeführten Neuregelung in § 120a
Abs. 4 AktG ist zukünftig ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG vom Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung
zur Billigung vorzulegen. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist von der 118. ordentlichen Hauptversammlung
am 15. Mai 2020 und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats in der 119. ordentlichen Hauptversammlung am
7. Mai 2021 gebilligt worden. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT geprüft
und mit einem Prüfungsvermerk versehen.
Der Vergütungsbericht wird im Folgenden dargestellt und ist im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2021 abgedruckt sowie
unter
https://de.dmgmori-ag.com/investor-relations/hauptversammlung |
auch während der Hauptversammlung - zugänglich.
Im Folgenden werden das Vergütungssystem und die Vergütung des Aufsichtsrats sowie des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
dargestellt. Die Erstellung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und in § 12 der Satzung der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
geregelt. In der Hauptversammlung 2021 wurde das Vergütungssystem des Aufsichtsrats nach § 113 AktG gebilligt. Zu den Komponenten
der Aufsichtsratsvergütung gehören die feste Vergütung, die jedes Aufsichtsratsmitglied erhält, die Vergütung für Ausschusstätigkeiten
sowie das Sitzungsgeld.
Für das Geschäftsjahr 2021 betrug der feste Vergütungsanspruch für jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied 60.000 . Der Vorsitzende
hat einen Anspruch auf das 2,5-Fache (150.000 ), wobei der Aufsichtsratsvorsitzende Dr.-Ing. Masahiko Mori ebenso wie James
V. Nudo und Irene Bader auf sämtliche Aufsichtsratsbezüge verzichten. Der stellvertretende Vorsitzende hat einen Anspruch
auf das 1,5-Fache (90.000 ). Der Anspruch aus der Grundvergütung lag insgesamt bei 630.000 (Vorjahr: 630.000 ).
Die Vergütungsansprüche für Ausschusstätigkeiten betrugen insgesamt 252.000 (Vorjahr: 235.033 ) und berücksichtigten die
Arbeiten im Finanz- und Prüfungsausschuss, im Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss sowie im Ausschuss für Geschäfte
mit nahestehenden Personen. Die einzelnen Ausschussmitglieder erhielten Anspruch auf jeweils 18.000 . Die Vorsitzenden der
Ausschüsse bekamen darüber hinaus einen festen Vergütungsanspruch von weiteren 18.000 .
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung, an der sie als
Mitglied teilnehmen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500 .
Jedes Aufsichtsratsmitglied verzichtete im Berichtsjahr erneut auf 10% der festen Vergütungsansprüche (Grundvergütung).
Für das Geschäftsjahr 2021 betrug die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats 930.000 (Vorjahr: 892.530 ). Die Grundvergütung
- abzüglich Verzicht - und Ausschussvergütung lagen insgesamt bei 819.000 (Vorjahr: 778.530 ). Die Höhe der Sitzungsgelder
belief sich auf 111.000 (Vorjahr: 114.000 ).
Da sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern ausschließlich aus festen Bestandteilen
zusammensetzt, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Im Berichtsjahr wurden keine Kredite und Vorschüsse an Aufsichtsratsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gewährt.
Vergleich jährliche Veränderung der Aufsichtsratsvergütung:
Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats mit
der Ertragsentwicklung (EAT) der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und mit der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr.
Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bildet die für das jeweilige Geschäftsjahr tatsächlich
zugeflossenen Beträge ab. Für das Geschäftsjahr 2021 entsprechen diese Werte den in der Tabelle 'Gewährte und geschuldete
Vergütung des Aufsichtsrates' angegebenen Werten.
Vergütung des Vorstands
Der Aufsichtsrat legt das System der Vorstandsvergütung fest. Der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss entwickelt
Empfehlungen zum System der Vorstandsvergütung, über die auch der Aufsichtsrat eingehend berät und beschließt.
Der Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss überprüft das System zur Vorstandsvergütung regelmäßig und unterbreitet
dem Aufsichtsrat entsprechende Vorschläge. Im Fall wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem
erneut der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Das Vergütungssystem des Vorstands der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist auf die Förderung der Geschäftsstrategie und die nachhaltige
sowie langfristige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Dies erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter
Berücksichtigung einer Wettbewerbsorientierung. Es ist vom Aufsichtsrat mit Beschluss vom 28. November 2019 auf Basis des
Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) aufgestellt und von der 118. ordentlichen Hauptversammlung
am 15. Mai 2020 gebilligt worden.
Grundzüge des Vergütungssystems
Die grundsätzliche Strukturierung des Systems folgt den nachstehenden Leitgedanken:
a) |
Besondere Leistungen und Erfolge sollen angemessen vergütet werden, während Zielverfehlungen eine substanzielle Verringerung
der Vergütung nach sich ziehen ('Pay-for-Performance-Orientierung').
|
b) |
Die Leistung der Vorstandsmitglieder als Gesamtgremium soll gefördert werden, ohne die unternehmerische Freiheit der einzelnen
Vorstandsressorts zu vernachlässigen. Da wesentliche strategische Ziele nur ressortübergreifend durch Beiträge aller Vorstandsmitglieder
zu erreichen sind, orientieren sich kurz- und langfristige Vergütungsbestandteile an verschiedenen Unternehmenskennzahlen,
zu denen die Vorstandsmitglieder beitragen.
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c) |
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist durchgängig anschlussfähig an die Vergütungssysteme für die weiteren
Führungs- und Mitarbeiterebenen des Konzerns.
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d) |
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll marktüblich sein und der Größe, Komplexität und Ausrichtung sowie der wirtschaftlichen
Lage des Unternehmens Rechnung tragen.
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Auf dieser Basis wird den Vorstandsmitgliedern ein angemessenes, wettbewerbsfähiges und marktübliches Vergütungspaket angeboten,
welches sich im Rahmen der regulatorischen Vorgaben bewegt und das nachhaltige Wirtschaften des Vorstands fördert. Hierdurch
soll für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT die Sicherung der bestmöglichen Kandidaten für den Vorstand in Gegenwart und Zukunft
gewährleistet werden.
Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem entspricht den aktuellen Vorgaben des Aktiengesetzes und im Wesentlichen
den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), allerdings ist die langfristige Vergütung nicht aktienbasiert.
Im Hinblick auf den zwischen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der DMG MORI GmbH, einer 100%-igen Tochter der DMG MORI COMPANY
LIMITED bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einerseits und den geringen Freefloat der Aktie andererseits
wurde davon abgesehen, eine Vergütungskomponente in Aktien bzw. eine aktienbasierte Vergütungskomponente vorzusehen.
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Der Aufsichtsrat legt nach Vorbereitung durch den Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschuss jeweils für das bevorstehende
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest.
Die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied ist die Summe aus der Grundvergütung, des STI bei 100 %-Zielerreichung,
des LTI bei 100 %-Zielerreichung und dem Beitrag zur Altersversorgung.
Neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder werden hierbei insbesondere die
wirtschaftliche Lage, das Marktumfeld, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens berücksichtigt. Der Aufsichtsrat
legt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung marktüblich ist. Die Marktüblichkeit wird anhand der folgenden
Punkte beurteilt:
Externer Vergleich (horizontale Angemessenheit): Zur Beurteilung der Marktüblichkeit der Gesamtvergütung werden Vergütungsdaten
der 90 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland mit Notierung im Dax und MDAX herangezogen. Bei diesem horizontalen
Marktvergleich wird die Marktstellung einschließlich der Größe und Komplexität der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT unter besonderer
Beachtung der Einordnung der Gesellschaft in vorgenannter Vergleichsgruppe (zum Beispiel anhand von Kennzahlen wie Umsatz,
Mitarbeiterzahl und Gewinn je Aktie) berücksichtigt.
Interner Vergleich (vertikale Angemessenheit): Darüber hinaus wird die Entwicklung der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur
Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT in einem internen (vertikalen) Vergleich berücksichtigt.
Bei diesem Vergleich wird das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der weiteren
Belegschaft ermittelt und einem Marktvergleich unterzogen.
Die Ziel-Gesamtvergütung wird unter besonderer Berücksichtigung der Funktion des einzelnen Vorstandsmitglieds festgelegt.
Insbesondere erhält der Vorsitzende des Vorstands bei der Festlegung eine insgesamt höhere Vergütung als die anderen Vorstandsmitglieder.
Malus- und Clawback-Regelungen
Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, die kurzfristige und die langfristige variable Vergütung einzubehalten bzw. zurückzufordern,
falls ein Fall eines schwerwiegenden Pflicht- oder Compliance-Verstoßes vorliegt. Gleiches gilt im Falle schwerwiegenden unethischen
Verhaltens.
In Fällen einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Verletzung von Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften
Geschäftsleiters nach § 93 Abs.1 AktG durch ein Vorstandsmitglied ist die Gesellschaft darüber hinaus berechtigt, von dem
Vorstandsmitglied für den jeweiligen Bemessungszeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, ausgezahlte variable
Vergütungsbestandteile (STI und/oder LTI) ganz oder teilweise zurückzufordern bzw. bei noch nicht erfolgter Auszahlung einzubehalten.
Die Rückforderungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn das Amt oder das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied zum
Zeitpunkt der Rückforderung bereits beendet ist. Schadensersatzansprüche gegen das Vorstandsmitglied bleiben unberührt.
Vorzeitige Beendigung der Tätigkeit
Scheidet ein Vorstandsmitglied auf Wunsch des Aufsichtsrats aus Gründen aus, die nichts mit dem Verhalten des Vorstandsmitglieds
oder dem Vorstandsmitglied selbst zu tun haben, so werden alle ausstehenden LTI-Tranchen regulär zum Ende des vorgesehenen
Leistungszeitraums ausgezahlt. Gleiches gilt, falls ein Vorstandsmitglied aus sonstigen Gründen, die er nicht zu vertreten
hat, aus dem Vorstand ausscheidet (zum Beispiel regulärer Ablauf oder einvernehmliche Beendigung des Anstellungsvertrages
oder andere vertraglich anerkannte Austrittsgründe). Dies umfasst auch den Übertritt in den Vorruhestand sowie die Ablehnung
eines Wiederbestellungsangebots durch das Vorstandsmitglied.
Kündigt das Unternehmen das Anstellungsverhältnis mit einem Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund oder kündigt ein Vorstandsmitglied
ungerechtfertigt das Dienstvertragsverhältnis ('Bad Leaver'), so verfallen alle ausstehenden LTI-Zuteilungen, deren dreijähriger
Referenzzeitraum noch nicht beendet ist.
Bestandteile des Vergütungssystems
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen.
Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung besteht neben der Grundvergütung ('Fixum') aus Nebenleistungen und Versorgungszusagen
(insbesondere zur beitragsorientierten Altersversorgung). Erfolgsabhängig, an der Erreichung von konkreten, messbaren Zielen
ausgerichtet und damit variabel, werden die kurzfristige variable Vergütung (STI) sowie die langfristige variable Vergütung
(LTI) gewährt.
a) Feste Vergütungsbestandteile
Die feste Vergütung bildet die Grundlage dafür, dass die für die Weiterentwicklung des Konzerns und die Umsetzung der Unternehmensstrategie
erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können.
Die feste Vergütung setzt sich aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen und den Versorgungszusagen (beitragsorientierte
Altersversorgung) zusammen.
Grundvergütung: Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in 12 monatlichen Raten ausgezahlt.
Nebenleistungen: Für jedes Vorstandsmitglied werden Nebenleistungen einschließlich der maximalen Höhe festgelegt. Hierzu zählen insbesondere
firmenseitig gewährte Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen, insbesondere die Bereitstellung eines Dienstwagens, aber auch
die Eindeckung von Versicherungen.
Altersversorgung: Jedem Mitglied des Vorstands wird eine zweckgebundene Zahlung zur Zuführung zur individuellen Altersversorgung gewährt.
Hierbei wird den Vorständen jeweils ein bestimmter Betrag zur Anlage in eine externe Altersversorgung zur Verfügung gestellt
(beitragsorientierte Altersversorgung).
b) Kurzfristige variable Vergütung (STI)
Das STI soll die Mitglieder des Vorstands dazu motivieren, während eines Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde
finanzielle, operative und strategische Ziele zu erreichen. Die Ziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf
gerichtet, die Ertragskraft und Marktposition der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zu steigern.
Insbesondere durch die Anknüpfung an den Auftragseingang und das EBIT ist die einjährige variable Vergütung an die Zielerreichung
wesentlicher Konzernkennzahlen im jeweiligen Geschäftsjahr gekoppelt. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller
Zielbetrag festgelegt. Der Zielbetrag stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende
der Bemessungsperiode dar. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf der einjährigen Bemessungsperiode und ist davon abhängig,
ob bzw. wie die Ziele erreicht wurden.
Das STI-System basiert auf zwei Zieldimensionen, die unterschiedlich gewichtet sind und durch sog. Nachhaltigkeitsfaktoren
('Modifier') angepasst werden. Hierbei werden sowohl die Marktposition (gemessen über das Leistungskriterium 'Auftragseingang')
als auch die Ertragslage (gemessen über das Leistungskriterium 'EBIT') berücksichtigt. Diese unternehmensbezogenen Ziele werden
durch einen Nachhaltigkeitsfaktor ('Modifier') modifiziert, der in einer Bandbreite von 80 % bis 120 % liegt. Der Nachhaltigkeitsfaktor
soll hierbei insbesondere Handeln und Erfolge des Vorstands belohnen, die zur nachhaltigen Absicherung des Unternehmenserfolges
beitragen.
Die Zielerreichungsgrade für das STI 2021 resultieren aus den folgenden Kennzahlen und Faktoren für 2021 und werden für alle
Vorstände nach gleichen Kriterien ermittelt:
Der Auftragseingang wird zu 1/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das STI eine der wesentlichen Finanzkennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Die Auftragseingang-Komponente des STI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer
Zielerreichung von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet
bei der Erreichung einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.
Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:
Das EBIT wird zu 2/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das STI eine weitere wesentliche Finanzkennzahl der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Die EBIT-Komponente des STI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung
von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei der Erreichung
einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.
Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:
Die aus der Erreichung von Zielen resultierende Vergütung wird durch zwei im Rahmen der Auslobung festgelegte Nachhaltigkeitsfaktoren ('Modifier') angepasst (80 % - 120 %). Zu diesen, dem Nachhaltigkeitsfaktor zugrundeliegenden Zielen zählen Investitionen
in Sachanlagen und die Entwicklung von internen Marktanteilen und -positionen (Verhältnis Auftragseingang DMG MORI AG-Konzern
und DMG MORI COMPANY LIMITED). Beide Nachhaltigkeitsfaktoren können eine Ausprägung von 80 % - 120 % erreichen und werden
mit jeweils 50 % gewichtet. Hierdurch sollen im besonderen Maße die Bestrebungen des Vorstands um nachhaltiges, auf zukünftiges
Wachstum gerichtetes Wirtschaften gestärkt werden.
c) Langfristige variable Vergütung (LTI)
Das langfristig orientierte, nachhaltige Engagement für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT steht im Fokus der Tätigkeit des Vorstands.
Nur so kann nachhaltiges Wachstum gefördert und eine dauerhafte Wertsteigerung erzielt werden. Der Leistungszeitraum von drei
Jahren trägt dazu bei, dass das Vorstandshandeln im laufenden Geschäftsjahr auch auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft
ausgerichtet ist.
Das LTI-Programm wird in bar, auf Basis einer kennzahlenbasierten Vergütung unter Zugrundelegung einer dreijährigen Bemessungsperiode
('Performance Periode') gewährt. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen.
Das LTI basiert auf zwei finanziellen Zielen sowie messbaren Nachhaltigkeitszielen in der Form eines 'Modifier'. Die finanziellen
Leistungskriterien repräsentieren hierbei wichtige Kernsteuerungsgrößen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT (das Ergebnis nach
Steuern - EAT - und die Service-Performance). Der 'Modifier' mit einer Bandbreite von 80% bis 120% berücksichtigt darüber
hinaus die Nachhaltigkeitsziele.
Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag festgelegt. Der Zielbetrag stellt den Ausgangswert
für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende der Bemessungsperiode dar. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst
mit Ablauf der dreijährigen Bemessungsperiode und ist davon abhängig, ob bzw. wie die Ziele erreicht wurden.
Die Zielerreichungsgrade resultieren aus den folgenden Kennzahlen und Faktoren und werden für alle Vorstände nach gleichen
Kriterien ermittelt:
Das EAT wird zu 2/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das LTI eine der wesentlichen Finanzkennzahlen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT.
Die EAT-Komponente des LTI muss eine Untergrenze erreichen, um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung
von 50 %. Die Erreichung des Zielbetrages entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei der Erreichung
einer Obergrenze. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.
Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:
Die Service-Performance für einen Zeitraum über drei Jahre wird zu 1/3 gewichtet. Damit berücksichtigt das LTI eine wichtige Kernsteuerungsgröße
der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Die Service-Performance ist die durchschnittliche Anzahl an Service-Einsätzen je Maschine
in Gewährleistung in den letzten zwölf Monaten. Die Service Performance-Komponente des LTI muss einen Schwellenwert unterschreiten,
um bonusrelevant zu werden. Dies entspricht einer Zielerreichung von 80 %. Die Erreichung der Zielgröße entspricht einer Zielerreichung
von 100 %. Die Berücksichtigung endet bei einem gesetzten Mindestwert. Dies entspricht einer Zielerreichung von 200 %.
Weitere Details zur Zielerreichung zeigt die folgende Grafik:
Die aus der Erreichung von Zielen resultierende Vergütung wird durch zwei im Rahmen der Auslobung festgelegte Nachhaltigkeitsfaktoren ('Modifier') angepasst (80 % -120 %). Zu diesen Nachhaltigkeitszielen zählen die Einhaltung des F&E- sowie des Marketingbudgets
und die Entwicklung der PPR-Kennzahl (Anzahl der 'Product-Problem-Reports' in den letzten zwölf Monaten mit dem Status abgeschlossen
und final angepasst, dividiert durch die Anzahl der in den letzten zwölf Monaten ausgestellten 'Product-Problem-Reports').
Ein 'Product-Problem-Report' beschreibt eine Reklamationsmeldung des Kunden. Beide Nachhaltigkeitsfaktoren können eine Ausprägung
von 80 % - 120 % erreichen und werden mit jeweils 50 % gewichtet. Die Ziele werden zur Absicherung der langfristigen und nachhaltigen
Entwicklung unter Berücksichtigung der Strategie gewählt.
Ziel- und Maximalbeträge der Vergütung
Die Auszahlung aus STI und LTI ist jeweils auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt.
Die maximale Gesamtvergütung eines Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat jährlich auf der Basis der Ziel-Gesamtvergütung
abgeleitet und ist die betragsmäßige Höchstgrenze der Gesamtvergütung für das jeweilige Auslobungsjahr unter Berücksichtigung
der festen Vergütung, kurzfristigen variablen Vergütung (STI), langfristigen variablen Vergütung (LTI 2021 - 2023) und Altersversorgung.
Die maximale Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2021 beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 4.800 T und für die Vorstandsmitglieder
jeweils 2.400 T [-> Tabelle A.07].
Altersversorgung
Die Altersversorgung bildet eine weitere Grundlage dafür, dass die für die Weiterentwicklung des Konzerns und die Umsetzung
der Unternehmensstrategie erforderlichen hochqualifizierten Mitglieder für den Vorstand gewonnen und gehalten werden können.
Die Altersversorgung soll am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands wettbewerbsfähig sein und im Ruhestand ein
entsprechendes Versorgungsniveau bieten. Die Versorgungsleistungen für die Vorstandsmitglieder werden in Form einer beitragsorientierten
Altersversorgung gezahlt:
- |
Christian Thönes: 450 T pro Jahr
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- |
Björn Biermann: 200 T pro Jahr
|
- |
Michael Horn: 200 T pro Jahr
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Der Aufwand für die Vorstandsmitglieder zur beitragsorientierten Altersversorgung betrug im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 850
T (Vorjahr: 800 T).
Vergütung für ehemalige Vorstandsmitglieder
An das ehemalige Vorstandsmitglied Dr. Maurice Eschweiler wurden aus der LTI-Tranche 2019-2021 für das Berichtsjahr 60 T
(anteiliger Betrag bis zum Ablauf der Vorstandsbestellung am 31.03.2019) ausgezahlt. Im Rahmen von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen
wurden im Berichtsjahr 1.132 T an ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene geleistet, davon entfielen 680 T
an den 2016 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Dr. Rüdiger Kapitza.
Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG wird folgend über die Vergütung in dem Geschäftsjahr berichtet, in dem die der Vergütung
zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist. Dies gilt sowohl für die Grundvergütung als auch STI und LTI.
Im Berichtsjahr verzichtete jedes Vorstandsmitglied erneut auf 10 % der Grundvergütung. In Summe hat der gesamte Vorstand
auf Zahlungen von insgesamt 240.000 für das Geschäftsjahr 2021 verzichtet, die - zusammen mit dem Verzicht des Aufsichtsrats
- in den DMG MORI Hilfsfonds für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Mitarbeiter eingezahlt wurden.
Die Zielerreichung bei der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) beläuft sich auf 200 % für die Kennzahl EBIT und 200 %
für die Kennzahl Auftragseingang. Die Zielerreichung für den Nachhaltigkeitsfaktor beim Budget für Investitionen in Sachanlagen
belief sich auf 118,4%, bei den relativen Marktanteilen AG/CO auf 120,0 %, was zu einem gewichteten Modifier von insgesamt
119,2 % führt. Die Auszahlung aus dem STI ist auf insgesamt 200 % des Zielbetrags begrenzt (Cap).
Die LTI-Tranche 2019 - 2021 als langfristige Vergütungskomponente berücksichtigt den Tilgungsbeitrag der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
unter Zugrundelegung einer dreijährigen Bemessungsperiode. Der Tilgungsbeitrag ist die Summe aus Ergebnisabführung und Begleichung
von Steuerverpflichtungen sowie eventuellen Darlehensbeträgen an die DMG MORI COMPANY LIMITED. Es besteht für diese LTI-Tranche
eine Begrenzung nach oben (Cap) auf 120 % des Auslobungsbetrages für jedes Vorstandsmitglied. In den Jahren 2019-2021 muss
ein Mindestwert (80%) von durchschnittlich 130 MIO Tilgungsbeitrag für eine Auszahlung erreicht werden - in keinem Jahr
darf der Tilgungsbeitrag 60 MIO unterschreiten. Der Zielwert (100%) entspricht einem Tilgungsbetrag von 150 MIO und der
Maximalwert (120%) einem Tilgungsbetrag von 170 MIO . Im Bemessungszeitraum belief sich der durchschnittliche Tilgungsbeitrag
auf 421,7 MIO . In keinem Jahr lag der Tilgungsbeitrag unterhalb von 60 MIO . Dies entspricht der maximalen Zielerreichung
(120%).
Für das Geschäftsjahr 2021 belief sich die Gesamtvergütung ohne Vorauszahlung des Vorstands auf 7.118 T (Vorjahr: 4.912 T).
Davon entfallen 2.228 T (Vorjahr: 2.126 T) auf die feste, erfolgsunabhängige Vergütung (Grundvergütung und Nebenleistungen)
und 3.200 T (Vorjahr: 1.236 T) auf die kurzfristige variable Vergütung (STI) sowie einer beitragsorientierten Altersversorgung
von 850 T (Vorjahr: 800 T).
Aus der LTI-Tranche 2019 - 2021, die am 31. Dezember 2021 zugeteilt und im Jahr 2022 ausgezahlt wird, resultiert ein Betrag
von insgesamt 840 T (LTI 2018 - 2020: 750 T).
Für die LTI-Tranche 2020 - 2022 wurde im Jahr 2021 eine rückforderbare Vorauszahlung in Höhe von 1.508 T geleistet, die Bestandteil
der Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist.
Im Berichtsjahr wurden keine Kredite an Vorstandsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT gewährt.
Es wurden von Unternehmen des Konzerns der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen,
insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, direkt an Mitglieder des Vorstands gezahlt.
Es wurden keine Vergütungsbestandteile von Vorstandsmitgliedern zurückgefordert. Von Malus- und Clawback-Regelungen wurde
nicht Gebrauch gemacht.
Die Tabelle A.09 zeigt die den aktiven Vorstandsmitgliedern im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile
einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 Abs.1 Satz 1 AktG. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr
ausbezahlte Grundvergütung, die angefallenen Nebenleistungen und den Versorgungsaufwand. Die Tabelle zeigt das STI sowie die
LTI-Tranche 2019 - 2021, deren Auszahlung im Geschäftsjahr 2022 erfolgt, aber deren zugrundeliegende Tätigkeit bis zum Ende
des Geschäftsjahres 2021 vollständig erbracht worden ist. Zudem ist die rückforderbare Vorauszahlung für die LTI-Tranche 2021
- 2023 dargestellt.
Der freiwillige Verzicht der Vorstandsmitglieder für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 ist entsprechend berücksichtigt.
Die Tabelle A.08 zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung
der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalentbasis
gegenüber dem Vorjahr. Für das Berichtsjahr entsprechen diese Werte den in der Tabelle 'Gewährte und geschuldete Vergütung
inkl. Verzicht' nach § 162 Abs.1 Satz 1 AktG angegebenen Werten für die Gesamtvergütung. Die Ertragsentwicklung wird grundsätzlich
anhand der Entwicklung der Kennzahl EAT dargestellt.
- Ende des Vergütungsberichts -
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Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2021 zu billigen.
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