18.05.2015 15:08:15

DGAP-HV: Gruschwitz Textilwerke AG

DGAP-HV: Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2015 in 88299 Leutkirch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

18.05.2015 15:08

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft



Leutkirch

Wertpapier-Kenn-Nummer 591000 - ISIN DE0005910004 -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Dienstag, den 30. Juni 2015, 10.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 88299 Leutkirch, Memminger Str. 68, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gruschwitz Textilwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem Konzernlagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist kein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

4. Beschlussfassung über die Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Joachim Zapp Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Schwäbisch Gmünd



zum Konzernabschlussprüfer der Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

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Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte sowie weitere Hinweise

Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung durch Anmeldung unter Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 09. Juni 2015 ('Nachweisstichtag') zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2015 unter der folgenden Adresse zugehen:

Gruschwitz Textilwerke AG c/o DZ BANK AG WASHV dwpbank AG Wildunger Straße 14 60487 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69 / 5099-1110

Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Die Eintrittskarten sind keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung, sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet haben, sind auch ohne Eintrittskarten zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär aber nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat; Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihre Stimm- und sonstigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung unter Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. auch durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung und des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen, deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Für die Bevollmächtigung kann auch das Formular benützt werden, das über die Internetseite der Gesellschaft unter www.gruschwitz.com unter dem Link Investor Relations heruntergeladen werden kann. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform.

Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf kann gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Im letztgenannten Fall bedarf auch der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann unter anderem dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht in Textform an der Einlasskontrolle vorweist. Vor der Hauptversammlung stehen sowohl für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch für die Übermittlung des Nachweises der gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung:

Gruschwitz Textilwerke AG Memminger Straße 68 88299 Leutkirch Telefax +49 (0) 7561 9098-999 E-Mail: info@gruschwitz.com

Entsprechendes gilt auch für den Widerruf. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten Vollmacht.

Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:

Gruschwitz Textilwerke AG Memminger Straße 68 88299 Leutkirch Telefax +49 (0) 7561 9098-999 E-Mail: info@gruschwitz.com

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens 15. Juni 2015, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG im Internet unter www.gruschwitz.com im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Informationen und Unterlagen können im Internet unter www.gruschwitz.com im Bereich Investor Relations eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014, der Konzernlagebericht des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetadresse der Gesellschaft unter www.gruschwitz.com unter dem Link Investor Relations erhältlich.

Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen werden in der Hauptversammlung am 30. Juni 2015 zugänglich gemacht.

Leutkirch, im Mai 2015

Gruschwitz Textilwerke AG

Der Vorstand





18.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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