InTiCa Systems AG
Passau
WKN: 587 484 ISIN: DE0005874846
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Mittwoch, 10. Juli 2019, 10.30 Uhr im Konferenzzentrum Kohlbruck, Dr.-Ernst-Derra-Straße 6, 94036 Passau
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der InTiCa Systems AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts,
des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 HGB und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Die genannten Vorlagen sind über die Internet-Seite der Gesellschaft
zugänglich. Beschlussfassungen sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich, da
der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 1.858.837,97 auf neue Rechnung
vorzutragen.
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG, Eggenfelden, für das Geschäftsjahr 2019 zum Abschlussprüfer
für den Einzelabschluss und den Konzernabschluss zu wählen.
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ANTRÄGE AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Das Verlangen
ist an den Vorstand der InTiCa Systems AG zu richten, und zwar per Post oder per Boten (Spitalhofstraße 94, 94032 Passau),
per Telefax (0851/9 66 92 15) oder per E-Mail (investor.relations@intica-systems.com) und muss - ohne Berücksichtigung des
Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages - mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Sonntag,
9. Juni 2019 eingehen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs seines/ihres Verlangens
Inhaber der Aktien ist/sind und dass er/sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält/halten.
ANTRÄGE VON AKTIONÄREN
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung richten Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation an
InTiCa Systems AG Vorstand Spitalhofstraße 94 94032 Passau Telefax: 0851/9 66 92 15 oder E-Mail: investor.relations@intica-systems.com
Gegenanträge, die - ohne Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages - mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens am Dienstag, 25. Juni 2019, bei der Gesellschaft eingehen und die Voraussetzungen des §
126 bzw. § 127 AktG erfüllen, werden im Internet unter
www.intica-systems.com
veröffentlicht.
AUSKUNFTSRECHT DER AKTIONÄRE
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus
den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Der Leiter der Hauptversammlung ist gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft berechtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
ZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 4.287.000 Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 4.287.000.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 64.430 eigene Aktien, die kein Stimmrecht gewähren.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse ihre Anmeldung zur Hauptversammlung und einen Nachweis ihrer Berechtigung in deutscher
oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) übermitteln:
InTiCa Systems AG
c/o Quirin Privatbank AG
Bürgermeister-Smidt-Str. 76
28195 Bremen
Telefax: +49(0)421-897604-44
e-mail: hauptversammlungen@quirinprivatbank.de
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Mittwoch, 19. Juni 2019, 00.00 Uhr, beziehen
und zusammen mit der Anmeldung spätestens am Mittwoch, 3. Juli 2019, eingehen muss. Den Aktionären, die ihre Anmeldung und
den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung
zugesandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des genannten Nachweises
zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Eintrittskarten sichergestellt ist.
Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst
an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch
einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Handelt es sich
bei dem Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die
Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben die Eintrittskarte
des von ihnen vertretenen Aktionärs sowie eine Vollmacht vorzulegen, für welche die Textform (§ 126 b BGB) ausreicht; die
Vollmacht kann auch per E-Mail an
g.meindl@intica-systems.com
übermittelt werden. Vollmachtsformulare sind der Eintrittskarte beigefügt und können auch bei der Gesellschaft angefordert
werden.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich bei der Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung,
zur Ausübung des Frage- und Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen und übt im Fall der Bevollmächtigung zur Stimmabgabe
das Stimmrecht weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutigen Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine
Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die unter den vorstehend genannten
Voraussetzungen zugesandt wird. Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen.
DATENSCHUTZ
Im Rahmen der Hauptversammlung der InTiCa Systems AG werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu, mit den
Hinweisen der Gesellschaft zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre durch die Gesellschaft und zu den den
Aktionären nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechten, entnehmen Sie bitte der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen der Gesellschaft
zu informieren.
Passau, im Mai 2019
Der Vorstand
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