Koenig & Bauer AG
Würzburg
WKN 719350 ISIN DE0007193500
94. Ordentliche Hauptversammlung
Sehr herzlich laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre zur 94. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Die Hauptversammlung findet am Mittwoch, 22. Mai 2019, um 10:00 Uhr im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9 (Eingang Ost), 97082 Würzburg, Deutschland statt.
I. Tagesordnung
1) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts
für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
und des Corporate Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts
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2) |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018
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3) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018
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4) |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018
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5) |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
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6) |
Wahlen zum Aufsichtsrat
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7) |
Beschlussfassung zur Änderung der Satzung der Koenig & Bauer AG
a) |
Einführung einer Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (Abschnitt IV, Ziffer 7 und Abschnitt V, Ziffer 9
der Satzung)
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b) |
Neufassung der Vergütung des Aufsichtsrats (Abschnitt V, Ziffer 13 der Satzung)
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8) |
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Initiative Integrity 2023 und der damit verbundenen Haftungsfreistellung
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II. Vorschläge zur Beschlussfassung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts
für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer-Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
und des Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts
Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs.
1 HGB sowie nach § 315a Abs.1 HGB. Die Dokumente sind vom Tag der Einberufung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ |
veröffentlicht und abrufbar. Ferner werden sie den Aktionären auf Anfrage per Post zugesandt. Schließlich werden alle Unterlagen
auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2019 den
vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Er hat in derselben Sitzung
ferner den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Punkt der Tagesordnung daher
keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 16.524.783,- wie folgt zu
verwenden: Ausschüttung einer Dividende von je EUR 1 je Stammaktie auf 16.524.783 Stückaktien, wobei sämtliche Stückaktien dividendenberechtigt
sind, insgesamt also EUR 16.524.783,-.
Gemäß § 58 Abs.4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag
fällig. Die Auszahlung der Dividende erfolgt daher am 27. Mai 2019.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Koenig & Bauer
AG Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer
AG Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen
Einflussnahme Dritter. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner, Herr Dr. Andreas Pleßke, sein Mandat mit Wirkung zum 7. November 2018
niedergelegt hat, hat das Amtsgericht Würzburg auf Antrag des Vorstands gemäß des Vorschlags des Nominierungsausschusses und
des Beschlusses des Aufsichtsrats Herrn Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner am 19. November 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats
der Koenig & Bauer AG bestellt. Der Vorgenannte soll nunmehr ordentlich von der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner
gewählt werden. Gemäß § 104 Abs. 6 AktG endet das Mandat des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds automatisch mit
der Bestellung eines ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 endet ferner die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Dr. Martin Hoyos
und Frau Dagmar Rehm. Somit sind in der Hauptversammlung weitere zwei Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat neu zu wählen.
Frau Rehm hat sich bereit erklärt, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen. Herr Dr. Hoyos hat die in der Geschäftsordnung
des Aufsichtsrats geregelte Altersgrenze erreicht und scheidet mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 aus dem Aufsichtsrat
der Koenig & Bauer AG aus.
Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG besteht gemäß Abschnitt V, Ziffer 9.1 der Satzung der Koenig & Bauer AG aus insgesamt
zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, Abs. 2 und 101 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1, S. 1
Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 Prozent
aus Frauen und Männern zusammen.
Die Mindestquote ist im Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG für beide Seiten, sowohl der Anteilseigner als auch der Arbeitnehmervertreterseite,
jeweils getrennt zu erfüllen, da die Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen hat. Es müssen daher
sowohl auf der Seite der Anteilseigner- als auch auf der Arbeitnehmervertreterseite mindestens zwei Sitze von Frauen und mindestens
zwei Sitze von Männern besetzt sein.
Anteilseignervertreterinnen im Aufsichtsrat sind Frau Dagmar Rehm und Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza. Arbeitnehmervertreterinnen
sind Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder sind Männer. Der Mindestanteil wird also
derzeit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite erfüllt und wäre nach der Wiederwahl von Frau Rehm auf Anteilseignerseite
auch weiterhin erfüllt.
Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und gemäß des Vorschlags
des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai
2019 die folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG zu wählen:
a) |
Herrn Professor Dr.-Ing. Raimund Klinkner, Gräfelfing Geschäftsführender Gesellschafter, Institute for Manufacturing Excellence GmbH, Martinsried
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b) |
Herrn Dr. Johannes Liechtenstein, Wien CFO, Constantia Industries AG, Wien
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c) |
Frau Dipl.-Volkswirtin Dagmar Rehm, Langen CFO, juwi AG, Wörrstadt
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Die Bestellung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Klinkner, Herrn Dr. Liechtenstein und Frau Rehm erfolgt jeweils für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre jeweilige Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 7 DCGK:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung zwischen den zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten und der Koenig & Bauer AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Koenig & Bauer AG oder einem wesentlich
an ihr beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs.
5 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.
Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass die zur Wahl stehenden Kandidaten die für die Ausübung des Mandats erforderliche
Zeit aufbringen können.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG sowie weitere Informationen über die unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
a) Professor Dr.-Ing. Raimund Klinkner, Gräfelfing
Herr Professor Klinkner ist Mitglied in den folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- |
Terex Corporation, Westport, CT, USA
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- |
ebm-pabst Mulfingen GmbH & Co. KG, Mulfingen
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bestehen keine.
b) Dr. Johannes Liechtenstein, Wien
Herr Dr. Liechtenstein ist Mitglied in den folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
- |
Isovolta AG, Wiener Neudorf, Österreich
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- |
FunderMax Holding AG, St. Veit an der Glan, Österreich
|
- |
FunderMax GmbH, St. Veit an der Glan, Österreich
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bestehen keine.
Herr Dr. Liechtenstein verfügt über langjährige Erfahrung auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG.
c) Dagmar Rehm, Langen
Frau Rehm ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- |
O'Donovan Consulting AG, Bad Homburg
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen keine.
Frau Rehm verfügt über langjährige Erfahrung auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100
Abs. 5 AktG.
Weitere Informationen sowie die Lebensläufe der Kandidaten finden Sie auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ |
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7. |
Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung der Koenig & Bauer AG
a) Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Koenig & Bauer AG, Abschnitt IV, Ziffer 7 'Vorstand' - Festlegung
einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands - sowie über die Neufassung Abschnitt V, Ziffer 9 'Aufsichtsrat' - Festlegung
einer Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß den Ziffern 5.1.2 und 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei der Bestellung der Mitglieder
des Vorstands bzw. der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Altersgrenze festlegen. Bisher war die Regelung einer solchen
Altersgrenze auf die jeweiligen Geschäftsordnungen beschränkt. Zur Erhöhung der Transparenz gegenüber den Aktionären der Gesellschaft
hat der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG in seiner Sitzung am 24. Januar 2019 beschlossen, die Regelung der Altersgrenze
für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in die Satzung der Koenig & Bauer AG aufzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Abschnitt IV, Ziffer 7 'Vorstand' sowie Abschnitt V, Ziffer 9 'Aufsichtsrat'
der Satzung der Koenig & Bauer AG wie folgt neu zu fassen:
Abschnitt IV, Ziffer 7:
'IV. Vorstand
7 Zusammensetzung, Geschäftsordnung
7.1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und
ernennt den Vorsitzenden des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann auch einen Stellvertreter des Vorsitzenden bestimmen.
7.2. Für den Vorstand erfolgt die Anstellung bis zum Ablauf des 65. Lebensjahres, in Ausnahmefällen bis maximal zum Ablauf
des 67. Lebensjahres.
7.3. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die durch den Aufsichtsrat zu genehmigen ist.'
Abschnitt V, Ziffer 9
'V. Aufsichtsrat
9 Zusammensetzung, Amtsdauer
9.1. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 MitbestG aus zwölf Mitgliedern.
9.2. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit
beginnt, nicht mitgerechnet.
9.3. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen nur Personen vorgeschlagen werden, die bei ihrer Wahl das 67. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben.
9.4. Ein Antrag der Gesellschaft auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds wird bis zur nächsten Hauptversammlung
befristet.
9.5. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltung einer Frist von mindestens
zwei Monaten durch schriftliche Erklärung an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats bzw. dieser an den Stellvertreter im Sinne
des § 27 MitbestG niederlegen. Eine einvernehmliche Verkürzung der Frist ist zulässig.'
b) Beschlussfassung über die Neufassung Abschnitt V, Ziffer 13 'Aufsichtsratsvergütung' der Satzung der Koenig & Bauer AG
Im Branchenvergleich ist die von der Koenig & Bauer AG bisher gezahlte Aufsichtsratsvergütung eher im unteren Bereich angesiedelt.
Aufgrund der steigenden Anforderungen an die Tätigkeit im Aufsichtsrat und um jetzt und in Zukunft adäquat qualifizierte Aufsichtsratsmitglieder
halten und gewinnen zu können, soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Abschnitt V, Ziffer 13 'Aufsichtsratsvergütung' der Satzung der Koenig & Bauer
AG wie folgt neu zu fassen:
'13.1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste jährliche Vergütung von EUR 35.000,-.
13.2. Der/die Aufsichtsratsvorsitzende erhält jeweils das Doppelte, seine/ihre Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung.
13.3. Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält
- |
der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses EUR 11.250,-, jedes andere Mitglied EUR 7.500,-
|
- |
der/die Vorsitzende des Strategieausschusses EUR 9.375,-, jedes andere Mitglied EUR 6.250,-
|
- |
der/die Vorsitzende des Personalausschusses EUR 4.625,-, jedes andere Mitglied EUR 3.750,-.
|
Die Mitglieder der übrigen Ausschüsse erhalten keine gesonderte Vergütung. Ausschusstätigkeiten werden im Rahmen der Vergütung
nur einmal berücksichtigt, wobei sich die Vergütung bei einer Tätigkeit in mehreren Ausschüssen nach der am höchsten dotierten
Funktion bemisst.
13.4. Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung erfolgt zum Ende eines Geschäftsjahres. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats
im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig und unter Aufrundung auf
volle Monate. Wenn ein Mitglied eines Ausschusses aus diesem ausscheidet, erhält es die gemäß seiner Funktion im Ausschuss
vorgesehene Vergütung ebenfalls zeitanteilig und unter Aufrundung auf volle Monate. Eine zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten
setzt jedoch voraus, dass der betreffende Ausschuss im entsprechenden Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat.
13.5. Die Mitglieder des Aufsichtsrat erhalten für die in Ausübung ihres Amtes gemachten Reisen und sonstigen Aufwendungen
Ersatz der angemessenen Auslagen. Ferner erhält jedes in der Sitzung anwesende Mitglied ein Tagegeld in Höhe von EUR 250,-;
für Sitzungen der Ausschüsse wird kein Tagegeld gewährt.
13.6. Die Gesellschaft erstattet jedem Mitglied des Aufsichtsrats die von ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Mitglied
des Aufsichtsrats auf die Vergütung und den Aufwendungsersatz zu entrichtende Umsatzsteuer. Sie stellt den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft Versicherungsschutz in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen
Umfang zur Verfügung.
13.7. Die Regelungen der Ziffer 13 gelten erstmals für das Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2019 beginnt.'
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8. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Initiative Integrity 2023 und der damit verbundenen Haftungsfreistellung
Vorstand und Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG sehen Integrität und Compliance im Geschäftsverkehr als unabdingbar an ('zero
tolerance'). Corporate Compliance ist nicht nur Pflicht und Verantwortung, sondern auch unternehmerische Chance, die wir nutzen
wollen. Wir schreiten ein, wenn wir eine unzureichende Beachtung unserer Maßstäbe geschäftlichen Verhaltens feststellen. Vor
diesem Hintergrund hat unsere für den Sicherheitsdruck zuständige Schweizer Tochtergesellschaft KBA-NotaSys SA im November
2015 ein Selbstanzeige-Verfahren wegen Defiziten in der Korruptionsprävention bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft eingeleitet.
Wir haben darüber im Konzernbericht 2016 und im Geschäftsbericht 2017 sowie in der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai
2017 berichtet. Der Verwaltungsrat der KBA-NotaSys SA hat mit der Selbstanzeige einen international zukunftsweisenden Weg
gewählt. In der Schweiz war es das erste Selbstanzeige-Verfahren eines Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat der Koenig
& Bauer AG haben die Entscheidung für die Selbstanzeige einstimmig unterstützt. Die schweizerische Bundesanwaltschaft hat
im März 2017 ein symbolisches Bußgeld von CHF 1,- verhängt. Die KBA-NotaSys SA fördert Integrität und Compliance intern und
extern. Dazu hat der Verwaltungsrat der KBA-NotaSys SA gemeinsam mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG die
Initiative Integrity 2023 gegründet. Sie soll die Integrität und Compliance in der Koenig & Bauer-Gruppe in Zukunft unterstützen
und ein abschließender Schritt zur Aufarbeitung der der Selbstanzeige zugrunde liegenden Sachverhalte sein.
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a. |
Zweck und Dauer
Die Initiative Integrity 2023 zielt darauf ab, Compliance und Integrität in der Koenig & Bauer-Gruppe in den nächsten fünf
Jahren beginnend mit der rechtswirksamen Zustimmung der Generalversammlung der KBA-NotaSys SA und der Hauptversammlung der
Koenig & Bauer AG zu fördern und einen übergreifenden Expertendialog einzurichten. Dazu sollen Forschungsvorhaben zur Compliance-Prävention
unterstützt und ein Award-Programm zur Auszeichnung von Vorschlägen zur Compliance-Prävention ausgelobt werden. Zudem steht
der Austausch zur Compliance-Prävention mit anderen Unternehmen innerhalb und außerhalb des Konzerns im Fokus. Einmal jährlich
soll ein Group Compliance Day ausgerichtet werden, zu dem national und international erfahrene Compliance-Experten zum Austausch
von Erfahrungen und Wissen mit den Compliance-Verantwortlichen des Konzerns eingeladen werden sollen. Mitglieder der Initiative
können nur Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsführung und sonstige Führungskräfte der KBA-NotaSys SA werden, deren
Tätigkeit für die Gesellschaft auch den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 2. April 2015 ganz oder teilweise umfasst.
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b. |
Mittelbereitstellung und -verwendung
Die Mittelausstattung der Initiative soll ausschließlich über die Mitglieder erfolgen und beträgt nach den getroffenen Vereinbarungen
mindestens EUR 2,7 Mio. Eine Mittelzuführung ist weder von der KBA-NotaSys SA noch seitens der Koenig & Bauer AG vorgesehen.
Die Mitgliedschaft setzt einen Beitrag zur finanziellen Ausstattung der Initiative voraus. Über die Verwendung der Mittel
entscheidet der Integritätsausschuss der Initiative. Ihm gehören das für die Compliance-Überwachung zuständige Mitglied des
Verwaltungsrats und der Compliance Officer der KBA-NotaSys SA sowie der Finanzvorstand und der Group Compliance Officer der
Koenig & Bauer AG an. Die Mitglieder der Initiative haben ein Vorschlagsrecht, wie die Mittel der Initiative verwendet werden
sollen.
Die schweizerische Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einzelne frühere Mitarbeiter der KBA-NotaSys SA, die sämtlich - zum
Teil schon lange zurückliegend - aus der Gesellschaft ausgeschieden sind. KBA-NotaSys SA macht gegen sie Schadensersatzforderungen
geltend. Personen, gegen die strafrechtlich ermittelt wird oder ermittelt worden ist, können an der Initiative Integrity 2023
nicht teilnehmen.
|
c. |
Haftungsfreistellung
Die KBA-NotaSys SA und die Koenig & Bauer AG wollen den zur Initiative Integrity 2023 beigetretenen Mitgliedern eine Haftungsfreistellung
unter der Bedingung zusagen, dass die Generalversammlung der KBA-NotaSys SA und die Hauptversammlung der Koenig & Bauer AG
rechtswirksam zustimmen. Die KBA-NotaSys SA und die Koenig & Bauer AG beabsichtigen weiter, die Mitglieder der Initiative
von Rückgriffsansprüchen Dritter - gleich aus welchem rechtlichen Grund - freizustellen, die wegen Schäden aufgrund eines
Verhaltens der Mitglieder im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 2. April 2015 entstanden sein könnten oder entstehen könnten,
vorausgesetzt, dass der zugrunde liegende Sachverhalt im Zusammenhang mit den internen Untersuchungen im Vorfeld, während
oder seit der Selbstanzeige der KBA-NotaSys SA bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft bekannt geworden ist.
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d. |
Beschlussvorschlag
Vorstand und Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen.
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'Der Initiative Integrity 2023 und der damit verbundenen Haftungsfreistellung - wie nachfolgend mit ihrem wesentlichen Inhalt
wiedergegeben - wird zugestimmt.'
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Die Haftungsfreistellung soll mit dem folgenden wesentlichen Inhalt zugesagt werden:
1. Ansprüche der Gesellschaft / Freistellung von Ansprüchen Dritter
a. Die Koenig & Bauer AG und die KBA-NotaSys SA (zusammen 'Gesellschaft') stellen das Mitglied von möglichen Ansprüchen auf
Ersatz von Schäden der Gesellschaft einschließlich der mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) frei, gleich aus welchem
rechtlichen Grund, gleich ob bekannt oder unbekannt, und gleich ob gegenwärtig oder zukünftig,
(1) wenn der Schaden auf einem Verhalten von einer in der Gesellschaft einschließlich der mit ihr verbundenen Unternehmen
(§ 15 AktG) verantwortlichen Person begangener Pflichtverletzungen im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 2. April 2015 beruht,
(2 ) das Verhalten der Person die Pflicht zur Korruptionsprävention, -aufsicht und Compliance bei der KBA-NotaSys SA betrifft,
im Zusammenhang mit der Gewährung von rechtswidrigen Vorteilen an Dritte für die KBA-NotaSys SA steht oder im Zusammenhang
mit den internen Untersuchungen im Vorfeld, während oder seit der Selbstanzeige der KBA-NotaSys SA bei der schweizerischen
Bundesanwaltschaft bekannt geworden ist.
b. Das Mitglied verpflichtet sich, alle ihm etwa zustehenden Ansprüche auf Deckung und/oder Freistellung von den in Absatz
1a. bezeichneten Ansprüchen, die er gegen D&O-Versicherer oder einen Dritten hat, mit Wirkung ab Wirksamkeit der Freistellung
nach Absatz 1a. an die Gesellschaft abzutreten. Die Freistellung von Ansprüchen nach Absatz 1a. findet in diesen Fällen dadurch
statt, dass die Gesellschaft Befriedigung ausschließlich durch Inanspruchnahme der Deckung und/oder Freistellung sucht (pactum
de non petendo). Die Gesellschaft gewährleistet, dass auch die mit ihr verbundenen Unternehmen keine weitergehenden Ansprüche
geltend machen, gleich ob die Unternehmensverbindung nach Abschluss dieses Vertrages fortbesteht oder nicht. Die Gesellschaft
stellt das Mitglied von allen Kosten und Aufwendungen frei, die ihm dadurch entstehen, dass die Gesellschaft die Versicherungsdeckung
oder den Dritten in Anspruch nimmt. Das Mitglied erfüllt Obliegenheiten aus dem Deckungs- oder Freistellungsverhältnis in
Abstimmung mit der Gesellschaft so, dass - soweit für das Mitglied zumutbar - das Recht auf Deckung oder Freistellung nicht
beeinträchtigt wird.
c. Wenn und soweit das Mitglied keinen Anspruch auf Deckung oder Freistellung von den in Absatz 1 bezeichneten Ansprüchen
gegen einen Dritten oder eine Versicherung hat, ist die Freistellung nach Absatz 1a. als vollständiger Verzicht auf Inanspruchnahme
aus den in Absatz 1a. bezeichneten Ansprüchen anzusehen.
d. Die Gesellschaft stellt das Mitglied ferner von Rückgriffsansprüchen der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen
sowie Dritter frei, die von der Gesellschaft auf Ersatz der in Absatz 1a. bezeichneten möglichen Schäden in Anspruch genommen
werden, ferner von der Inanspruchnahme durch Kunden aus den in Absatz 1a. bezeichneten Sachverhalten.
Die Gesellschaft leitet die Abwehr von Ansprüchen, von denen sie das Mitglied freizustellen hat, in Abstimmung mit dem Mitglied
auf eigene Kosten. Das Mitglied kann zur Wahrung seiner rechtlichen Interessen eigene rechtliche Berater hinzuziehen; die
Kosten trägt es selbst. Das Mitglied wird die Gesellschaft bei der Abwehr oder Erledigung unterstützen. Es ist ohne Zustimmung
der Gesellschaft nicht berechtigt, geltend gemachte Ansprüche, von denen die Gesellschaft es freizustellen hat, anzuerkennen
oder sich über solche Ansprüche zu vergleichen.
2. Fortbestehende Ansprüche
Die Gesellschaft stellt das Mitglied nicht von etwaigen Ansprüchen der Gesellschaft und/oder der mit ihr verbundenen Unternehmen
frei, die darauf beruhen, dass (i) das Mitglied oder eine ihm nahe stehende Person direkt oder indirekt vermögenswerte Vorteile
in rechtswidriger Weise auf Kosten der Gesellschaft oder der mit ihr verbundenen Unternehmen erlangt oder sich verschafft
hat, auf die sie keinen Anspruch haben, oder (ii) in rechtswidriger Weise über Mittel verfügt, die der Gesellschaft und der
mit ihr verbundenen Unternehmen entzogen worden sind oder ihnen zustehen.
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III. Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
1. |
Anzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Koenig & Bauer AG ('Gesellschaft') zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 42.964.435,80
und ist eingeteilt in 16.524.783 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine
Stimme. Die Gesamtanzahl der Stückaktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt daher jeweils 16.524.783.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
|
2. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung der Stimmrechte
a) |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Abschnitt VI Ziffer 14.2 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens Mittwoch, 15. Mai 2019 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse:
Koenig & Bauer AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bei der Gesellschaft angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
der Gesellschaft gegenüber nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung reicht der Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut aus, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am Mittwoch, 1. Mai 2019, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag') Aktionäre der Gesellschaft waren.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 15. Mai 2019 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Nachweis. Textform
genügt. Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in
der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktie. Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der Koenig & Bauer AG wird diese den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme
an der Hauptversammlung übersenden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die
Übersendung des Nachweises werden in diesem Fall durch das depotführende Institut vorgenommen.
|
b) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch im Falle der
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bedingungen
unter 2. a) erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere Personen
von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder unter folgender Adresse gegenüber
der Gesellschaft erklärt werden:
Koenig & Bauer AG Friedrich-Koenig-Straße 4 97080 Würzburg, Deutschland Fax: +49 (0)931 909-4880 E-Mail: corinna.mueller@koenig-bauer.com
Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse, insbesondere auch im Wege der elektronischen
Übermittlung per E-Mail, übermittelt werden. Der Nachweis einer Vollmacht kann in Textform auch am Tag der Hauptversammlung
an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte, die
den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ |
heruntergeladen werden
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten
Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu bevollmächtigten
Institut zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes
der nach § 135 AktG Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigten wollen, sich mit der juristischen Person, der Vollmacht erteilt werden soll, über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Auch nach Erteilung einer Vollmacht können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.
|
c) |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet den Aktionären wieder die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Gesellschaft hat Frau Carolin Rüb und Herrn Dr. Torsten Bolz - beide Legal Counsels
bei der Koenig & Bauer AG - mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. Eine
Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrücklich Weisungen
zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten
Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung oder zum Stellen von Fragen
und/oder Anträgen entgegen.
Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform.
Aktionäre, die die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierzu das Formular, das sie mit
der Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen ihre Eintrittskarte
zusammen mit der Vollmacht und den Weisungen zur Stimmrechtsausübung bis Dienstag, 21. Mai 2019 (24:00 Uhr) in Textform an folgende Adresse senden:
Koenig & Bauer AG Rechtsabteilung Friedrich-Koenig-Straße 4 97080 Würzburg, Deutschland Fax: +49 (0)931 909-6172 E-Mail: stimmrechtsvertreter@koenig-bauer.com
Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen zur Vollmachterteilung können auch auf der Website
der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ |
abgerufen werden.
Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der Hauptversammlung persönlich erschienene Aktionäre sowie deren
Bevollmächtigte, soweit sie das Recht zur Unterbevollmächtigung haben, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während
der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigten und diesen Weisungen
erteilen.
Auch nach Vollmachterteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich
an der Hauptversammlung teilnehmen.
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3. |
Rechte der Aktionäre
a) |
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht EUR 2.148,221,79 oder aufgerundet auf
die nächsthöhere ganze Aktienzahl 826.240 Stück) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- (dies entspricht aufgerundet auf
die nächsthöhere ganze Aktienzahl 192.308 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe an den Vorstand der
Koenig & Bauer AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs
und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Sonntag, 21. April 2019 (24:00 Uhr). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
An den Vorstand Koenig & Bauer AG Friedrich-Koenig-Straße 4 97080 Würzburg, Deutschland
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
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b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern
gemäß § 127 AktG unterbreiten. Solche Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse
der Gesellschaft zu richten:
An den Vorstand Koenig & Bauer AG Friedrich-Koenig-Straße 4 97080 Würzburg Fax: +49 (0) 931 909-4880 E-Mail: corinna.mueller@koenig-bauer.com
Die Koenig & Bauer AG wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die ihr bis spätestens Dienstag, 7. Mai 2019 (24:00 Uhr) unter der vorstehenden Adresse zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang auf ihrer Website unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ |
zugänglich machen.
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c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten
Gründen verweigern.
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4. |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs.1, 127 und 131 Abs. AktG finden Sie
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ |
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IV. Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich und abrufbar. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machende Informationen liegen zudem während der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme aus.
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlicht.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die Koenig & Bauer AG personenbezogene
Daten über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen.
Die Koenig & Bauer AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren
Rechten gemäß der DSGVO finden Sie auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
Würzburg, im April 2019
Koenig & Bauer AG
Der Vorstand
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