20.02.2006 09:32:00

DGAP-News: bmp AG

DGAP-News: bmp AG: bmp befürwortet Schadensersatzklage gegen ehemalige TFG-Vorstände

bmp AG / Sonstiges

20.02.2006

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bmp AG: bmp befürwortet Schadensersatzklage gegen ehemalige TFG-Vorstände

Berlin, 20.02.2006

Die bmp AG, die aktuell knapp über 12% der Aktien der TFG Capital AG (ISIN: DE0007449506) hält, begrüßt die mit Ad-hoc Mitteilung vom 17.02.2006 vom Aufsichtsrat der TFG angekündigte Schadenersatzklage gegen die ehemaligen Vorstände der TFG.

Der Aufsichtsrat der TFG hat als Ergebnis der von der Gesellschaft selbst in Auftrag gegebenen Prüfung mitgeteilt, gegen die ehemaligen Vorstände, Jürgen Leschke und F. Michael Stallmann, Klage auf Schadenersatz in Höhe von rund 16 Mio. Euro, zuzüglich etwaiger Zinsforderungen seit Anfang 2001, zu erheben. Gegenstand der Klage sollen die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Erwerb von zwei partiarischen Darlehen im Rahmen der Übernahme der TFG Technologie-Fonds II GmbH & Co. Beteiligungen KG im Geschäftsjahr 2000 sein.

Mit seinem Beschluss kommt der Aufsichtsrat der TFG nun zu einem Ergebnis, welches die bmp AG bereits auf der TFG-Hauptversammlung im Juli 2005 als wahrscheinlich skizziert hatte. Umso bedauerlicher ist es, dass der Aufsichtsrat entsprechende Anträge von bmp auf Durchführung einer Sonderprüfung zu diesem Sachverhalt damals nicht zur Abstimmung zugelassen hatte. bmp musste die Sonderprüfung, die noch andauert, vielmehr gerichtlich durchsetzen lassen. bmp hofft, dass durch diese Verzögerung - ebenso wie durch die schleppende Umsetzung des Gerichtsbeschlusses durch Aufsichtsrat und Gesellschaft - für die Aktionäre keine Nachteile bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche entstanden sind.

bmp geht davon aus, dass ein deutlich positiver Effekt auf die Aktie der TFG Capital AG und den Wert der bmp-Beteiligung an der TFG entsteht, sollten die genannten Schadenersatzforderungen sich als begründet und werthaltig erweisen. Warum die TFG aus diesem Sachverhalt eine erhebliche Ausweitung des Verlusts für das Geschäftsjahr 2005 erwarten sollte, können wir zur Zeit nicht nachvollziehen.

Gleichzeitig weist bmp darauf hin, dass die von bmp initiierte aktienrechtliche Sonderprüfung durch den Aufsichtsratsbeschluss nicht berührt wird. Als Ergebnis der Sonderprüfung erwartet bmp eine umfassende Aufklärung der Verantwortlichkeit der Organmitglieder der TFG.

Für weitere Informationen



bmp AG edicto GmbH Corinna Riewe Axel Mühlhaus/ Sönke Knop Investor Relations Zeißelstraße 19 60318 Frankfurt Tel: 030-20 30 5-567 Tel: 069-90 550 55-2 Email: criewe@bmp.com Email: amuehlhaus@edicto.de



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