07.05.2010 15:34:44
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DGAP-News: Celesio AG
DGAP-News: Celesio AG: Dividendenbekanntmachung HV 2010
07.05.2010 15:34
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Celesio AG, Stuttgart
ISIN DE000CLS1001, WKN CLS 100
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Celesio AG vom 6. Mai 2010 hat beschlossen, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 von 85.050.000 Euro auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 217.728.000 Euro eine ordentliche Dividende von 0,50 Euro je Stückaktie auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 7. Mai 2010 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 Prozent), ohne dass weitere Veranlassungen der Aktionäre erforderlich sind.
Bei inländischen nicht von der Steuer befreiten Aktionären wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag angerechnet, soweit der Kapitalertragsteuerabzug nicht abgeltende Wirkung entfaltet (sogenannte Abgeltungssteuer).
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ermäßigen. Anträge auf Erstattung des Ermäßigungsbetrages können beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.
Zentrale Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Stuttgart, im Mai 2010
Celesio AG
Der Vorstand
Celesio AG Sandra Theobald Neckartalstraße 155 70376 Stuttgart Tel.: 0711/5001-392
07.05.2010 15:34 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Celesio AG Neckartalstr. 155 70376 Stuttgart Deutschland Telefon: +49 (0)711 5001-735 Fax: +49 (0)711 5001-736 E-Mail: investor@celesio.com Internet: www.celesio.com ISIN: DE000CLS1001 WKN: CLS100 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard), München, Düsseldorf, Stuttgart; Freiverkehr in Hannover, Hamburg; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Celesio AG / Dividende/Hauptversammlung
07.05.2010 15:34
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Celesio AG, Stuttgart
ISIN DE000CLS1001, WKN CLS 100
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Celesio AG vom 6. Mai 2010 hat beschlossen, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 von 85.050.000 Euro auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 217.728.000 Euro eine ordentliche Dividende von 0,50 Euro je Stückaktie auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 7. Mai 2010 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 Prozent), ohne dass weitere Veranlassungen der Aktionäre erforderlich sind.
Bei inländischen nicht von der Steuer befreiten Aktionären wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag angerechnet, soweit der Kapitalertragsteuerabzug nicht abgeltende Wirkung entfaltet (sogenannte Abgeltungssteuer).
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ermäßigen. Anträge auf Erstattung des Ermäßigungsbetrages können beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.
Zentrale Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Stuttgart, im Mai 2010
Celesio AG
Der Vorstand
Celesio AG Sandra Theobald Neckartalstraße 155 70376 Stuttgart Tel.: 0711/5001-392
07.05.2010 15:34 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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