Einfach Bitcoin kaufen: Mit dem Code "FINANZEN" sparen Sie 21% der Gebühren für 6 Monate bei Coinfinity. Jetzt loslegen -w-
04.04.2016 11:09:39

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA: ecolutions GmbH & Co. KGaA reduziert Verlust im Jahr 2015 und erzielt bei den Solarparks eine Outperformance

ecolutions GmbH & Co. KGaA: ecolutions GmbH & Co. KGaA reduziert Verlust im Jahr 2015 und erzielt bei den Solarparks eine Outperformance

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e):

Jahresergebnis/Prognose

ecolutions GmbH & Co. KGaA: ecolutions GmbH & Co. KGaA reduziert Verlust im

Jahr 2015 und erzielt bei den Solarparks eine Outperformance

04.04.2016 / 11:09

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

ecolutions GmbH & Co. KGaA reduziert Verlust im Jahr 2015 und erzielt bei

den Solarparks eine Outperformance

Frankfurt am Main, 04. April 2016 - Die ecolutions GmbH & Co. KGaA

("Ecolutions KGaA") erzielte im Geschäftsjahr 2015 bei stabilen Umsätzen

von 0,2 Mio. Euro einen Nettoverlust von 0,3 Mio. Euro. Im Jahr 2014 betrug

der Nettoverlust 2,0 Mio. Euro. In diesem Fehlbetrag waren indes positive

als auch negative Einmaleffekte enthalten. Bereinigt um diese Effekte liegt

die Vergleichszahl zum Vorjahr bei einem Nettoverlust von über 0,6 Mio.

Euro. Somit konnte das Unternehmen den Verlust gegenüber dem Jahr 2014

halbieren. Der Free Cashflow war unverändert negativ. Zu den größten

Kostenpositionen zählten im vergangenen Geschäftsjahr erneut Rechts- und

Beratungskosten, die Aufwendungen für 2 Hauptversammlungen sowie die

Vergütung der Komplementärin. Das Eigenkapital der Ecolutions KGaA lag zum

Jahresende 2015 bei 6,5 Mio. Euro nach 6,8 Mio. Euro zum Vorjahr.

Die nicht konsolidierten Projektgesellschaften, bestehend aus den

Solarparks Rügen und Merseburg, erzielten im Jahr 2015 einen Umsatz von 1,3

Mio. Euro, ein EBITDA von rund 1 Mio. Euro und ein EBIT von 0,4 Mio. Euro.

Beide Solarparks profitieren im Jahr 2015 von exzellenten

Witterungsverhältnissen und konnten die Erwartungen um jeweils deutlich

über 10 % übererfüllen.

Während die Solarparks eine ausgezeichnete Performance lieferten und das

Management die allgemeinen Kosten weiter reduzieren konnte, war das

Geschäftsjahr 2015 im Wesentlichen erneut durch Rechtsstreitigkeiten

belastet. Anzumerken ist, dass wesentliche Rechtsstreitigkeiten im Jahr

2015 beendet werden konnten

Der Bundesgerichtshof ("BGH") hat die Beschlüsse der außerordentlichen

Hauptversammlung vom 10. September 2012 zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 8

sowie 10 und 11 für nichtig erklärt hat. Die Gesellschaft hatte auf

Verlangen zweier Kommanditaktionäre im Juli 2012 eine außerordentliche

Hauptversammlung einberufen, welche von der im September 2012 neu

eingesetzten Geschäftsführung am Tag der Hauptversammlung abgesagt wurde.

Daraufhin haben einige Kommanditaktionäre selbst eine Hauptversammlung

abgehalten, indem sie einen Versammlungsleiter wählten und ohne Teilnahme

der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Beschlüsse zu einzelnen

Tagesordnungspunkten fassten. Hiergegen haben die Komplementärin sowie ein

Kommanditaktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Der BGH

stellte hierzu fest, dass die Absage der Hauptversammlung nicht rechtens

war, die Hauptversammlung indes anfechtbar war. Der Anfechtung der

Beschlüsse wurde in vollem Umfang stattgegeben. Die Ecolutions KGaA

unterlag in diesem Prozess.

Auf Basis der Beschlüsse dieser Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat für

die Kommanditaktionäre der Ecolutions KGaA gegen die Ecolutions Management

GmbH eine Klage auf Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

erhoben. Dieses Verfahren war ebenfalls beim BGH anhängig und wurde im Jahr

2015 zunächst ruhend gestellt. Aufgrund des Urteils vor dem BGH in der

Anfechtungsklage vom 10. September 2012 wurde dieses Verfahren im November

2015 übereinstimmend mit der Beklagten für erledigt erklärt. Der BGH hatte

somit noch über die Kosten zu entscheiden. Im Ergebnis hat die Ecolutions

KGaA die Kosten für das Verfahren zu tragen, weil das Revisionsverfahren

aussichtslos gewesen wäre und der Beschluss über den Entzug der

Geschäftsführung für die Ecolutions Management GmbH von Anfang an als

nichtig bzw. anfechtbar anzusehen war. Das Verfahren ist somit ebenfalls

beendet.

Des Weiteren hat im Jahr 2015 eine Kommanditaktionärin gegen Beschlüsse der

auf den 19. Dezember 2014 einberufenen Hauptversammlung vor dem Landgericht

Frankfurt am Main erhoben. Hierbei handelt es sich um die Beschlussfassung

über die Aufhebung von Hauptversammlungsbeschlüssen und die Rücknahme der

Entzugsklage sowie die Beschlussfassung über die Schaffung eines

genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung. Die Klage

wurde vollumfänglich abgewiesen; das Urteil ist rechtskräftig und die

Ecolutions KGaA hat in diesem Verfahren obsiegt.

Zudem hat im Jahr 2015 eine Kommanditaktionärin gegen die auf der

Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 zu den Tagesordnungspunkten 3 (Abberufung

von Mitgliedern des Aufsichtsrats), 4 (Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat), 5

(Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Anpassung

der Satzung der Gesellschaft), 6 (Beschlussfassung über die Schaffung eines

genehmigten Kapitals und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie

entsprechende Änderung der Satzung), 9 (Beschlussfassung über die Änderung

von § 4 der Satzung der Gesellschaft (Sitz der Gesellschaft)) und 10

(Beschlussfassung über die Aufhebung und Neuvornahme des Beschlusses der

ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2014 über die Aufhebung von

Hauptversammlungsbeschlüssen und über die Rücknahme der Entzugsklage)

gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage, hilfsweise Nichtigkeitsklage, vor

dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben. In Bezug auf TOP 3, 9 und 10

wurde die Klage abgewiesen und in Bezug auf TOP 4, 5 und 6 stattgegeben.

Das Urteil ist bis auf einen Teil der Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

(TOP4a) rechtskräftig.

Parallel zur der dargestellten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen

verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015, hat die

Ecolutions KGaA selbst hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5 und 6 ein

aktienrechtliches Freigabeverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am

Main erwirkt. Ziel dieses Freigabeverfahrens war es, feststellen zu lassen,

dass die erhobene Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage der Eintragung der

Beschlüsse in das Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel der

Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

Aufgrund der Ausführungen des Senats beim Oberlandesgericht anlässlich der

mündlichen Verhandlung hat die Ecolutions KGaA ihren Antrag auf Erlass des

dargestellten Beschlusses zurückgenommen.

Im Ergebnis sind die in der Hauptversammlung am 21. Mai vorgeschlagenen

Kapitalmaßnahmen gescheitert. Wie auf der vorgenannten Hauptversammlung

dargestellt, bedarf es für weitere Kapitalerhöhungen eines Kapitalschnitts.

Anderenfalls werden sich keine Investoren finden lassen, die Aktien im

Rahmen einer solchen Kapitalerhöhung zeichnen würden. Für den Fall eines

Kapitalschnitts lagen der Gesellschaft bereits Absichtserklärungen für die

Zeichnung einer Kapitalerhöhung vor, die bedauerlicherweise nicht umgesetzt

werden konnten. Die Zuführung neuer Mittel ist aber erforderlich, um das

Geschäft als Bestandshalter von Solarparks vorantreiben zu können.

Die Gesellschaft hat aufgrund der negativen Beschlüsse auf der

Hauptversammlung keine Möglichkeit sich über Kapitalerhöhungen zu

finanzieren. Das Unternehmen prüft nunmehr weiter wie sich die Zukunft der

Gesellschaft auf lange Sicht darstellen soll. Dazu gehört die Aufnahme von

Fremdkapital über verschiedene Konstrukte und Modelle, die Umstellung des

Geschäftsmodell - soweit es die aktuelle Satzung zulässt - sowie andere

strategische Optionen. Auch gehört die Diskussion mit den

Kommanditaktionären über eine mögliche Liquidation der Gesellschaft, für

die es allerdings einen Beschluss der Hauptversammlung bedarf zum aktuellen

Prüfungsumfang.

Das Unternehmen erwartet für das Geschäftsjahr 2016 eine solide Entwicklung

der Solarparks. Die Kosten in der Einzelgesellschaft der Ecolutions KGaA

können aus heutiger Sicht und unter der Annahme, dass keine neuen

Rechtstreitigkeiten entstehen, gegenüber dem Jahr 2015 nochmals deutlich

gesenkt werden.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2015 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Die

Ecolutions Management GmbH wird zeitnah zur Hauptversammlung für das

Geschäftsjahr 2015 einladen.

Für ecolutions GmbH & Co. KGaA

ecolutions Management GmbH

Die Geschäftsführung

Kontakt:

ecolutions GmbH & Co. KGaA

Im Trutz Frankfurt 49

D-60322 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 915 010 80

Fax: +49 (0) 69 915 010 829

E-mail: info@ecolutions.de

---------------------------------------------------------------------------

04.04.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

450921 04.04.2016

Nachrichten zu ecolutionsmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu ecolutionsmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!