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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA: ecolutions GmbH & Co. KGaA reduziert Verlust im Jahr 2015 und erzielt bei den Solarparks eine Outperformance
ecolutions GmbH & Co. KGaA: ecolutions GmbH & Co. KGaA reduziert Verlust im Jahr 2015 und erzielt bei den Solarparks eine Outperformance
DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Jahresergebnis/Prognose
ecolutions GmbH & Co. KGaA: ecolutions GmbH & Co. KGaA reduziert Verlust im
Jahr 2015 und erzielt bei den Solarparks eine Outperformance
04.04.2016 / 11:09
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ecolutions GmbH & Co. KGaA reduziert Verlust im Jahr 2015 und erzielt bei
den Solarparks eine Outperformance
Frankfurt am Main, 04. April 2016 - Die ecolutions GmbH & Co. KGaA
("Ecolutions KGaA") erzielte im Geschäftsjahr 2015 bei stabilen Umsätzen
von 0,2 Mio. Euro einen Nettoverlust von 0,3 Mio. Euro. Im Jahr 2014 betrug
der Nettoverlust 2,0 Mio. Euro. In diesem Fehlbetrag waren indes positive
als auch negative Einmaleffekte enthalten. Bereinigt um diese Effekte liegt
die Vergleichszahl zum Vorjahr bei einem Nettoverlust von über 0,6 Mio.
Euro. Somit konnte das Unternehmen den Verlust gegenüber dem Jahr 2014
halbieren. Der Free Cashflow war unverändert negativ. Zu den größten
Kostenpositionen zählten im vergangenen Geschäftsjahr erneut Rechts- und
Beratungskosten, die Aufwendungen für 2 Hauptversammlungen sowie die
Vergütung der Komplementärin. Das Eigenkapital der Ecolutions KGaA lag zum
Jahresende 2015 bei 6,5 Mio. Euro nach 6,8 Mio. Euro zum Vorjahr.
Die nicht konsolidierten Projektgesellschaften, bestehend aus den
Solarparks Rügen und Merseburg, erzielten im Jahr 2015 einen Umsatz von 1,3
Mio. Euro, ein EBITDA von rund 1 Mio. Euro und ein EBIT von 0,4 Mio. Euro.
Beide Solarparks profitieren im Jahr 2015 von exzellenten
Witterungsverhältnissen und konnten die Erwartungen um jeweils deutlich
über 10 % übererfüllen.
Während die Solarparks eine ausgezeichnete Performance lieferten und das
Management die allgemeinen Kosten weiter reduzieren konnte, war das
Geschäftsjahr 2015 im Wesentlichen erneut durch Rechtsstreitigkeiten
belastet. Anzumerken ist, dass wesentliche Rechtsstreitigkeiten im Jahr
2015 beendet werden konnten
Der Bundesgerichtshof ("BGH") hat die Beschlüsse der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 10. September 2012 zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 8
sowie 10 und 11 für nichtig erklärt hat. Die Gesellschaft hatte auf
Verlangen zweier Kommanditaktionäre im Juli 2012 eine außerordentliche
Hauptversammlung einberufen, welche von der im September 2012 neu
eingesetzten Geschäftsführung am Tag der Hauptversammlung abgesagt wurde.
Daraufhin haben einige Kommanditaktionäre selbst eine Hauptversammlung
abgehalten, indem sie einen Versammlungsleiter wählten und ohne Teilnahme
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats Beschlüsse zu einzelnen
Tagesordnungspunkten fassten. Hiergegen haben die Komplementärin sowie ein
Kommanditaktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Der BGH
stellte hierzu fest, dass die Absage der Hauptversammlung nicht rechtens
war, die Hauptversammlung indes anfechtbar war. Der Anfechtung der
Beschlüsse wurde in vollem Umfang stattgegeben. Die Ecolutions KGaA
unterlag in diesem Prozess.
Auf Basis der Beschlüsse dieser Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat für
die Kommanditaktionäre der Ecolutions KGaA gegen die Ecolutions Management
GmbH eine Klage auf Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
erhoben. Dieses Verfahren war ebenfalls beim BGH anhängig und wurde im Jahr
2015 zunächst ruhend gestellt. Aufgrund des Urteils vor dem BGH in der
Anfechtungsklage vom 10. September 2012 wurde dieses Verfahren im November
2015 übereinstimmend mit der Beklagten für erledigt erklärt. Der BGH hatte
somit noch über die Kosten zu entscheiden. Im Ergebnis hat die Ecolutions
KGaA die Kosten für das Verfahren zu tragen, weil das Revisionsverfahren
aussichtslos gewesen wäre und der Beschluss über den Entzug der
Geschäftsführung für die Ecolutions Management GmbH von Anfang an als
nichtig bzw. anfechtbar anzusehen war. Das Verfahren ist somit ebenfalls
beendet.
Des Weiteren hat im Jahr 2015 eine Kommanditaktionärin gegen Beschlüsse der
auf den 19. Dezember 2014 einberufenen Hauptversammlung vor dem Landgericht
Frankfurt am Main erhoben. Hierbei handelt es sich um die Beschlussfassung
über die Aufhebung von Hauptversammlungsbeschlüssen und die Rücknahme der
Entzugsklage sowie die Beschlussfassung über die Schaffung eines
genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung. Die Klage
wurde vollumfänglich abgewiesen; das Urteil ist rechtskräftig und die
Ecolutions KGaA hat in diesem Verfahren obsiegt.
Zudem hat im Jahr 2015 eine Kommanditaktionärin gegen die auf der
Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 zu den Tagesordnungspunkten 3 (Abberufung
von Mitgliedern des Aufsichtsrats), 4 (Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat), 5
(Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Anpassung
der Satzung der Gesellschaft), 6 (Beschlussfassung über die Schaffung eines
genehmigten Kapitals und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie
entsprechende Änderung der Satzung), 9 (Beschlussfassung über die Änderung
von § 4 der Satzung der Gesellschaft (Sitz der Gesellschaft)) und 10
(Beschlussfassung über die Aufhebung und Neuvornahme des Beschlusses der
ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2014 über die Aufhebung von
Hauptversammlungsbeschlüssen und über die Rücknahme der Entzugsklage)
gefassten Beschlüsse Anfechtungsklage, hilfsweise Nichtigkeitsklage, vor
dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben. In Bezug auf TOP 3, 9 und 10
wurde die Klage abgewiesen und in Bezug auf TOP 4, 5 und 6 stattgegeben.
Das Urteil ist bis auf einen Teil der Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
(TOP4a) rechtskräftig.
Parallel zur der dargestellten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen
verschiedene Beschlüsse der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015, hat die
Ecolutions KGaA selbst hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 5 und 6 ein
aktienrechtliches Freigabeverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am
Main erwirkt. Ziel dieses Freigabeverfahrens war es, feststellen zu lassen,
dass die erhobene Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage der Eintragung der
Beschlüsse in das Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel der
Hauptversammlungsbeschlüsse die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.
Aufgrund der Ausführungen des Senats beim Oberlandesgericht anlässlich der
mündlichen Verhandlung hat die Ecolutions KGaA ihren Antrag auf Erlass des
dargestellten Beschlusses zurückgenommen.
Im Ergebnis sind die in der Hauptversammlung am 21. Mai vorgeschlagenen
Kapitalmaßnahmen gescheitert. Wie auf der vorgenannten Hauptversammlung
dargestellt, bedarf es für weitere Kapitalerhöhungen eines Kapitalschnitts.
Anderenfalls werden sich keine Investoren finden lassen, die Aktien im
Rahmen einer solchen Kapitalerhöhung zeichnen würden. Für den Fall eines
Kapitalschnitts lagen der Gesellschaft bereits Absichtserklärungen für die
Zeichnung einer Kapitalerhöhung vor, die bedauerlicherweise nicht umgesetzt
werden konnten. Die Zuführung neuer Mittel ist aber erforderlich, um das
Geschäft als Bestandshalter von Solarparks vorantreiben zu können.
Die Gesellschaft hat aufgrund der negativen Beschlüsse auf der
Hauptversammlung keine Möglichkeit sich über Kapitalerhöhungen zu
finanzieren. Das Unternehmen prüft nunmehr weiter wie sich die Zukunft der
Gesellschaft auf lange Sicht darstellen soll. Dazu gehört die Aufnahme von
Fremdkapital über verschiedene Konstrukte und Modelle, die Umstellung des
Geschäftsmodell - soweit es die aktuelle Satzung zulässt - sowie andere
strategische Optionen. Auch gehört die Diskussion mit den
Kommanditaktionären über eine mögliche Liquidation der Gesellschaft, für
die es allerdings einen Beschluss der Hauptversammlung bedarf zum aktuellen
Prüfungsumfang.
Das Unternehmen erwartet für das Geschäftsjahr 2016 eine solide Entwicklung
der Solarparks. Die Kosten in der Einzelgesellschaft der Ecolutions KGaA
können aus heutiger Sicht und unter der Annahme, dass keine neuen
Rechtstreitigkeiten entstehen, gegenüber dem Jahr 2015 nochmals deutlich
gesenkt werden.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2015 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Die
Ecolutions Management GmbH wird zeitnah zur Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 2015 einladen.
Für ecolutions GmbH & Co. KGaA
ecolutions Management GmbH
Die Geschäftsführung
Kontakt:
ecolutions GmbH & Co. KGaA
Im Trutz Frankfurt 49
D-60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 915 010 80
Fax: +49 (0) 69 915 010 829
E-mail: info@ecolutions.de
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