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DGAP-News: Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Gegenanträge der Theolia S.A. zur Hauptversammlung
Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Gegenanträge der Theolia S.A. zur Hauptversammlung
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Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Gegenanträge der Theolia S.A. zur
Hauptversammlung
11.12.2014 / 10:10
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Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Gegenanträge der Theolia S.A. zur
Hauptversammlung
Frankfurt am Main, 11. Dezember 2014 - Zu unserer Hauptversammlung am 19.
Dezember 2014 hat die Kommanditaktionärin Theolia S.A., Aix-en-Provence, zu
den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung die nachfolgend im Wortlaut
wiedergegebenen Anträge eingereicht.
1. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (TOP 16)
Die Theolia S.A. schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende
Mitglieder des Aufsichtsrates die folgenden Personen bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung über das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem
die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu
wählen:
a) Herrn Dr. Dirk Posner
Geschäftsführer Loyal Equity GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft Oberwil,
Schweiz
b) Herrn Jan Prins
Berater für Energie- und Infrastrukturfinanzierung, Bussum, Niederlande
2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 (TOP 17)
Die Theolia S.A. schlägt vor,
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Bockenheimer Landstraße 107
60325 Frankfurt am Main
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Begründung:
Die Theolia S.A. hält es angesichts der Historie und der aktuellen
Situation der Gesellschaft für zwingend notwendig, eine renommierte,
überregionale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des
Jahresabschlusses des laufenden Geschäftsjahres 2014 zu beauftragen.
Wie bereits in dem Handelsregisterverfahren Fall 27 angekündigt, schlägt
die Theolia S.A. u.a. Herrn Prins als Kandidat für den Aufsichtsrat vor, da
dieser sich als geeignet erwiesen hat und überdies über die notwendige
Erfahrung in der Gesellschaft verfügt. Des Weiteren schlägt die Theolia
S.A. Herrn Dr. Dirk Posner vor, der ebenfalls über die erforderliche
finanzielle Expertise verfügt und ein ausgezeichneter Kenner des
Unternehmens ist.
Stellungnahme der ecolutions Management GmbH
Zu den vorstehenden Anträgen der Kommanditaktionärin Theolia S.A. nimmt die
ecolutions Management GmbH wie folgt Stellung:
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (TOP 16)
Die ecolutions Management GmbH hält es nicht für sachgerecht, die Herren
Dr. Posner und Prins zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
Herr Dr. Posner war bereits von April 2012 bis August 2014 Mitglied des
Aufsichtsrats. Er wurde erst Anfang August 2014 von der Kommanditaktionärin
Theolia S.A. aufgrund eines Entsenderechts als Aufsichtsrat abberufen.
Während seiner Zeit als Aufsichtsrat hat Herr Dr. Posner nach Auffassung
der ecolutions Management GmbH in erheblichen Maß gegen seine Sorgfalts-
und Aufsichtspflichten als Aufsichtsrat verstoßen. Herr Dr. Posner hat nach
Auffassung der ecolutions Management GmbH in seiner Amtszeit nicht die
Interessen aller Kommanditaktionäre, sondern lediglich Partikularinteressen
verfolgt. Darüber hinaus hat die ecolutions GmbH & Co. KGaA Herrn Dr.
Posner auf Schadensersatz in Höhe von 550.000 Euro im Zusammenhang mit der
Mandatierung einer Rechtsanwaltskanzlei verklagt. Bereits vor diesem
Hintergrund erscheint es zweifelhaft, ob Herr Dr. Posner ein Amt als
Aufsichtsrat vorbehaltlos ausüben können wird.
Herr Prins war von März 2014 bis September 2014 Mitglied des Aufsichtsrats.
Herr Prins wurde unter anderem neben Herrn Lothar Koch zunächst im Rahmen
eines gerichtlichen Bestellungsverfahrens nach § 104 AktG durch einen
Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main im März 2014 zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Sowohl Herr Prins als auch Herr Koch wurden in dem
Verfahren von der Theolia S.A. dem Amtsgericht als Aufsichtsräte
vorgeschlagen. In dem sich hieran anschließenden Beschwerdeverfahren hat
das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss im
September 2014 die Bestellung des Herrn Prins und des Herrn Koch zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht bestätigt und an deren Stelle Herrn Dr.
Büttner sowie Herrn Pfeil zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die
gerichtliche Bestellung der Herren Dr. Büttner und Pfeil hat das
Oberlandesgericht Frankfurt am Main damit begründet, dass deren Bestellung
die größtmögliche Gewähr dafür bietet, dass deren Aufsichtsratstätigkeit
ausschließlich an den Interessen der ecolutions GmbH & Co. KGaA orientiert
sein wird. Eine Bestellung der Herren Prins und Koch hielt es nicht für
angemessen. Bereits vor diesem Hintergrund erscheint eine Wahl des Herrn
Prins zum Mitglied des Aufsichtsrats nicht zweckmäßig.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 (TOP 17)
Die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Wedding & Cie. GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zur Wahl des
Abschlussprüfers hat der Gesellschaft ein Angebot unterbreitet, die Prüfung
des Jahresabschlusses 2014 und des Konzernabschlusses 2014 zu einem Preis
von 75.000 Euro durchzuführen. Ebenfalls wurde im Aufsichtsrat diskutiert,
die Kanzlei Ebner Stolz & Co. KG der Hauptversammlung als Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2014 vorzuschlagen. Das Angebot dieser Kanzlei betrug
110.000 Euro. Im Aufsichtsrat gab es hierfür aber keine Mehrheit. Nach
Auskunft des Aufsichtsratsvorsitzenden sei von der Theolia S.A. bzw. deren
Rechtsberatern, die Kanzlei Ebner Stolz & Co. KG als möglicher, der
Hauptversammlung vorzuschlagender Abschlussprüfer genannt worden. Ein
entsprechender Vorschlag sei dem Rechtsberater des Aufsichtsrats, Herrn
Rechtsanwalt ten Doornkaat, von den Rechtsberatern der Theolia S.A.
unterbreitet worden. Bereits vor diesem Hintergrund sowie aufgrund des
teureren Angebots zur Abschlussprüfung, ist nach Auffassung der ecolutions
Management GmbH eine Wahl der Kanzlei Ebner Stolz & Co. KG zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 nicht zweckmäßig. Zudem wird die
ecolutions GmbH & Co. KGaA in diesem Jahr in etwa einen Umsatz von circa
1,4 Millionen Euro erzielen. Weshalb zu dieser Prüfung eine überregionale
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewählt werden soll, erschließt sich nicht.
Die Kommanditaktionärin Theolia S.A. scheint sich bei dem Vorschlag für den
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer von sachfremden Argumenten
leiten zu lassen. Nachdem mit ihren Stimmen und auf ihren Gegenvorschlag
die PricewaterhouseCoopers AG zur Abschlussprüferin 2011 gewählt wurde, hat
die Theolia S.A. beispielsweise die Wahl eines Abschlussprüfers für 2013
vereitelt, ohne einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten.
Stellungnahme des Aufsichtsrats
Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 16 und 17 bleibt der Aufsichtsrat bei
seinem in der Einladung zur Hauptversammlung veröffentlichten Vorschlag zur
Beschlussfassung.
Frankfurt am Main, Dezember 2014
Ecolutions GmbH & Co. KGaA
Der Aufsichtsrat
Ecolutions Management GmbH
Die Geschäftsführung
Kontakt:
ecolutions GmbH & Co. KGaA
Im Trutz Frankfurt 49
D-60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 915 010 80
Fax: +49 (0) 69 915 010 829
E-mail: info@ecolutions.de
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