11.12.2014 10:09:47

DGAP-News: Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Gegenanträge der Theolia S.A. zur Hauptversammlung

Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Gegenanträge der Theolia S.A. zur Hauptversammlung

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Hauptversammlung

Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Gegenanträge der Theolia S.A. zur

Hauptversammlung

11.12.2014 / 10:10

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Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Gegenanträge der Theolia S.A. zur

Hauptversammlung

Frankfurt am Main, 11. Dezember 2014 - Zu unserer Hauptversammlung am 19.

Dezember 2014 hat die Kommanditaktionärin Theolia S.A., Aix-en-Provence, zu

den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung die nachfolgend im Wortlaut

wiedergegebenen Anträge eingereicht.

1. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (TOP 16)

Die Theolia S.A. schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende

Mitglieder des Aufsichtsrates die folgenden Personen bis zum Ablauf der

Hauptversammlung, die über die Entlastung über das vierte Geschäftsjahr

nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem

die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu

wählen:

a) Herrn Dr. Dirk Posner

Geschäftsführer Loyal Equity GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft Oberwil,

Schweiz

b) Herrn Jan Prins

Berater für Energie- und Infrastrukturfinanzierung, Bussum, Niederlande

2. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 (TOP 17)

Die Theolia S.A. schlägt vor,

Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Bockenheimer Landstraße 107

60325 Frankfurt am Main

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das

Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Begründung:

Die Theolia S.A. hält es angesichts der Historie und der aktuellen

Situation der Gesellschaft für zwingend notwendig, eine renommierte,

überregionale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des

Jahresabschlusses des laufenden Geschäftsjahres 2014 zu beauftragen.

Wie bereits in dem Handelsregisterverfahren Fall 27 angekündigt, schlägt

die Theolia S.A. u.a. Herrn Prins als Kandidat für den Aufsichtsrat vor, da

dieser sich als geeignet erwiesen hat und überdies über die notwendige

Erfahrung in der Gesellschaft verfügt. Des Weiteren schlägt die Theolia

S.A. Herrn Dr. Dirk Posner vor, der ebenfalls über die erforderliche

finanzielle Expertise verfügt und ein ausgezeichneter Kenner des

Unternehmens ist.

Stellungnahme der ecolutions Management GmbH

Zu den vorstehenden Anträgen der Kommanditaktionärin Theolia S.A. nimmt die

ecolutions Management GmbH wie folgt Stellung:

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (TOP 16)

Die ecolutions Management GmbH hält es nicht für sachgerecht, die Herren

Dr. Posner und Prins zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Herr Dr. Posner war bereits von April 2012 bis August 2014 Mitglied des

Aufsichtsrats. Er wurde erst Anfang August 2014 von der Kommanditaktionärin

Theolia S.A. aufgrund eines Entsenderechts als Aufsichtsrat abberufen.

Während seiner Zeit als Aufsichtsrat hat Herr Dr. Posner nach Auffassung

der ecolutions Management GmbH in erheblichen Maß gegen seine Sorgfalts-

und Aufsichtspflichten als Aufsichtsrat verstoßen. Herr Dr. Posner hat nach

Auffassung der ecolutions Management GmbH in seiner Amtszeit nicht die

Interessen aller Kommanditaktionäre, sondern lediglich Partikularinteressen

verfolgt. Darüber hinaus hat die ecolutions GmbH & Co. KGaA Herrn Dr.

Posner auf Schadensersatz in Höhe von 550.000 Euro im Zusammenhang mit der

Mandatierung einer Rechtsanwaltskanzlei verklagt. Bereits vor diesem

Hintergrund erscheint es zweifelhaft, ob Herr Dr. Posner ein Amt als

Aufsichtsrat vorbehaltlos ausüben können wird.

Herr Prins war von März 2014 bis September 2014 Mitglied des Aufsichtsrats.

Herr Prins wurde unter anderem neben Herrn Lothar Koch zunächst im Rahmen

eines gerichtlichen Bestellungsverfahrens nach § 104 AktG durch einen

Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main im März 2014 zum Mitglied des

Aufsichtsrats bestellt. Sowohl Herr Prins als auch Herr Koch wurden in dem

Verfahren von der Theolia S.A. dem Amtsgericht als Aufsichtsräte

vorgeschlagen. In dem sich hieran anschließenden Beschwerdeverfahren hat

das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss im

September 2014 die Bestellung des Herrn Prins und des Herrn Koch zu

Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht bestätigt und an deren Stelle Herrn Dr.

Büttner sowie Herrn Pfeil zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die

gerichtliche Bestellung der Herren Dr. Büttner und Pfeil hat das

Oberlandesgericht Frankfurt am Main damit begründet, dass deren Bestellung

die größtmögliche Gewähr dafür bietet, dass deren Aufsichtsratstätigkeit

ausschließlich an den Interessen der ecolutions GmbH & Co. KGaA orientiert

sein wird. Eine Bestellung der Herren Prins und Koch hielt es nicht für

angemessen. Bereits vor diesem Hintergrund erscheint eine Wahl des Herrn

Prins zum Mitglied des Aufsichtsrats nicht zweckmäßig.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 (TOP 17)

Die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Wedding & Cie. GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zur Wahl des

Abschlussprüfers hat der Gesellschaft ein Angebot unterbreitet, die Prüfung

des Jahresabschlusses 2014 und des Konzernabschlusses 2014 zu einem Preis

von 75.000 Euro durchzuführen. Ebenfalls wurde im Aufsichtsrat diskutiert,

die Kanzlei Ebner Stolz & Co. KG der Hauptversammlung als Abschlussprüfer

für das Geschäftsjahr 2014 vorzuschlagen. Das Angebot dieser Kanzlei betrug

110.000 Euro. Im Aufsichtsrat gab es hierfür aber keine Mehrheit. Nach

Auskunft des Aufsichtsratsvorsitzenden sei von der Theolia S.A. bzw. deren

Rechtsberatern, die Kanzlei Ebner Stolz & Co. KG als möglicher, der

Hauptversammlung vorzuschlagender Abschlussprüfer genannt worden. Ein

entsprechender Vorschlag sei dem Rechtsberater des Aufsichtsrats, Herrn

Rechtsanwalt ten Doornkaat, von den Rechtsberatern der Theolia S.A.

unterbreitet worden. Bereits vor diesem Hintergrund sowie aufgrund des

teureren Angebots zur Abschlussprüfung, ist nach Auffassung der ecolutions

Management GmbH eine Wahl der Kanzlei Ebner Stolz & Co. KG zum

Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 nicht zweckmäßig. Zudem wird die

ecolutions GmbH & Co. KGaA in diesem Jahr in etwa einen Umsatz von circa

1,4 Millionen Euro erzielen. Weshalb zu dieser Prüfung eine überregionale

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewählt werden soll, erschließt sich nicht.

Die Kommanditaktionärin Theolia S.A. scheint sich bei dem Vorschlag für den

Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer von sachfremden Argumenten

leiten zu lassen. Nachdem mit ihren Stimmen und auf ihren Gegenvorschlag

die PricewaterhouseCoopers AG zur Abschlussprüferin 2011 gewählt wurde, hat

die Theolia S.A. beispielsweise die Wahl eines Abschlussprüfers für 2013

vereitelt, ohne einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten.

Stellungnahme des Aufsichtsrats

Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 16 und 17 bleibt der Aufsichtsrat bei

seinem in der Einladung zur Hauptversammlung veröffentlichten Vorschlag zur

Beschlussfassung.

Frankfurt am Main, Dezember 2014

Ecolutions GmbH & Co. KGaA

Der Aufsichtsrat

Ecolutions Management GmbH

Die Geschäftsführung

Kontakt:

ecolutions GmbH & Co. KGaA

Im Trutz Frankfurt 49

D-60322 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 915 010 80

Fax: +49 (0) 69 915 010 829

E-mail: info@ecolutions.de

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