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Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärt Absage der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für wirksam und Beschlüsse für nichtig

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache

Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Oberlandesgericht Frankfurt am Main

erklärt Absage der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.

September 2012 für wirksam und Beschlüsse für nichtig

28.03.2014 / 08:00

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Ecolutions GmbH & Co. KGaA: Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärt

Absage der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. September 2012 für

wirksam und Beschlüsse für nichtig

Frankfurt am Main, 28. März 2014 - Die Gesellschaft gibt bekannt, dass das

Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Absage der außerordentlichen

Hauptversammlung vom 10. September 2012 für wirksam und die Nichtigkeit der

am gleichen Tag gefassten Beschlüsse einer eigenmächtig durch

Kommanditaktionäre durchgeführten Hauptversammlung festgestellt hat.

Die Gesellschaft hatte auf Verlangen zweier Kommanditaktionäre im Juli 2012

eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, welche von der im

September 2012 neu eingesetzten Geschäftsführung abgesagt worden war.

Daraufhin hatten einige Kommanditaktionäre um einen Großaktionär selbst

eine Hauptversammlung abgehalten, einen Versammlungsleiter gewählt und ohne

Geschäftsführung und Aufsichtsrat die Beschlussvorschläge eines

Großaktionärs angenommen. Hiergegen hatten die Komplementärin sowie ein

Kommanditaktionär Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Nachdem die

Klage gegen diese Beschlüsse in erster Instanz vom Landgericht Frankfurt am

Main abgewiesen worden war, hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun in

zweiter Instanz der Geschäftsführung und dem Kommanditaktionär, die geklagt

hatten, im vollen Umfang Recht gegeben.

Im Einzelnen wurde die Nichtigkeit folgender Beschlüsse dieser

Hauptversammlung festgestellt:

Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Aufsichtsratsmitglieder

Andreas Lange, Arne Lorenzen, Dr. Friedrich Schneider sowie Dr. Hartmut

Schüning mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.

September 2012 abberufen werden sollten.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die PricewaterhouseCoopers

Aktiengesellschaft zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung

bestellt wurde.

Der Beschluss der Hauptversammlung, wonach der persönlich haftenden

Gesellschafterin das Vertrauen entzogen wurde, sowie die

Geschäftsführungsbefugnis- und Vertretungsbefugnis durch ein Gericht zu

entziehen ist.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung, wonach die Herren J. Klaus Frizen,

Friedemann Derndinger, George Hersbach sowie Dr. Jürgen Zierlein, zu

Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt wurden.

Darüber hinaus wurde auch die Nichtigkeit der Wahl eines

Versammlungsleiters, die auf Veranlassung eines Großaktionärs durchgeführt

wurde, festgestellt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Revision in diesem

Verfahren nicht zugelassen.

Die aufgrund dieser nichtigen Beschlüsse eingesetzten Mitglieder des

Aufsichtsrats hatten nach dem September 2012 eine Reihe von Maßnahmen

ergriffen, um die Beschlüsse umzusetzen und unter anderem Anwälte für die

Rechtsberatung hinzugezogen.

Umfang und Höhe des damit verbundenen finanziellen Aufwands, der aufgrund

dieser ergriffenen Maßnahmen zu Lasten der Gesellschaft und ihrer

Kommanditaktionäre entstanden ist, kann noch nicht endgültig festgestellt

werden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem weiteren Verfahren

entschieden, dass die Klage gegen die persönlich haftende Gesellschafterin,

ihr die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis zu entziehen, abzuweisen

ist. Diese Klage wurde aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung am

10. September 2012 erhoben. Auch in diesem Verfahren wurde die Revision

nicht zugelassen.

Für ecolutions GmbH & Co. KGaA

Ecolutions Management GmbH

Die Geschäftsführung

Kontakt:

ecolutions GmbH & Co. KGaA

Im Trutz Frankfurt 49

D-60322 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 915 010 80

Fax: +49 (0) 69 915 010 829

E-mail: info@ecolutions.de

Ende der Corporate News

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