28.09.2015 19:36:40

DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: Staatsanwaltliche Ermittlung gegen Organe der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

One Square Advisory Services GmbH: Staatsanwaltliche Ermittlung gegen Organe der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH / Schlagwort(e): Anleihe

One Square Advisory Services GmbH: Staatsanwaltliche Ermittlung gegen

Organe der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

28.09.2015 / 19:37

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- Nachtrag zur staatsanwaltlichen Ermittlung gegen Organe der MIFA

Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

München, 28. September 2015 - Die One Square Advisory Services GmbH hatte

die Anleihegläubiger bereits über die Einleitung staatsanwaltlicher

Ermittlungen gegen Organe der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

informiert. Die Staatsanwaltschaft berücksichtigt Zeichnungen/Käufe der

Anleihe bis zum 19. März 2014. Betroffene Anleihegläubiger, die ihre

Unterlagen noch nicht übermittelt haben und vor/bis zu diesem Zeitpunkt

Anleihen gezeichnet oder erworben haben, werden nochmals gebeten, der One

Square Advisory Services GmbH die folgenden Dokumente/Unterlagen zur

Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft zur Verfügung zu stellen, damit

die Staatsanwaltschaft ihren Schaden ermitteln und feststellen kann

- Ihre Kontaktdaten: Name und Adresse

- Depotauszug zum Nachweis der Gläubigerstellung

- Nachweis über den Zeitpunkt des Kaufs und ggf. des Verkaufs (soweit Sie

über diese Nachweise nicht mehr verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihre

depotführende Bank)

- Hintergrund der Anlageentscheidung (Prospekt oder anderweitige

Empfehlung/Vermittlung)

- Anlageerwartung und ggf. Schaden

Eine Erfassung als Geschädigter im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens,

ermöglicht Anleihegläubigern die Geltendmachung eines Schadenersatzes in

einem zivilrechtlichen Schadenersatzprozess bereits im Strafverfahren (§§

403ff. Strafprozessordnung), wenn der Beschuldigte der Verwirklichung eines

entsprechenden Straftatbestands vom Gericht für schuldig befunden wird.

Die Stellung einer zusätzlichen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ist

dazu allerdings nicht erforderlich. Über den weiteren Verfahrensgang werden

wir die für das Strafverfahren registrierten Geschädigten in Abstimmung mit

der Staatsanwaltschaft regelmäßig informieren.

Kontakt

One Square Advisory Services GmbH

Theatinerstr. 36

80333 München

mifa@onesquareadvisors.com

www.onesquareadvisors.com

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28.09.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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398185 28.09.2015

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