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DGAP-News: Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

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DGAP-News: Schweizer Electronic AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Schweizer Electronic AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der

Rechnungslegung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

08.12.2017 / 14:30

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der

Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2015 der Schweizer Electronic

AG, Schramberg, fehlerhaft ist:

1. In der Konzern-Kapitalflussrechnung sind der Cashflow aus betrieblicher

Tätigkeit um ca. EUR 3 Mio. zu niedrig, der Cashflow aus

Investitionstätigkeit um ca. EUR 4 Mio. zu hoch und der Cashflow aus

Finanzierungstätigkeit um ca. EUR 1 Mio. zu niedrig ausgewiesen. Dies

resultiert zum einen daraus, dass eine nicht zahlungswirksame Umbuchung von

geleisteten Anzahlungen auf Sachanlagen in die Sonstigen Forderungen des

Umlaufvermögens in Höhe von ca. EUR 3 Mio. als Zahlungsmittelabfluss aus

betrieblicher Tätigkeit und Zahlungsmittelzufluss aus der

Investitionstätigkeit erfasst wurde. Zum anderen wurde die ebenfalls nicht

zahlungswirksame Rückabwicklung einer Kapitaleinlage eines nicht

beherrschenden Gesellschafters durch Aufrechnung eines an diesen

ausgereichten Darlehens in Höhe von ca. EUR 1 Mio. als Zahlungsmittelabfluss

aus der Finanzierungstätigkeit und Zahlungsmittelzufluss aus der

Investitionstätigkeit abgebildet.

Es liegen somit Verstöße gegen IAS 7.43 vor.

2. In der Konzernbilanz sind die Verbindlichkeiten um EUR 2,8 Mio. zu

niedrig und das Eigenkapital um EUR 2,8 Mio. zu hoch ausgewiesen. Mit einem

nicht beherrschenden Gesellschafter einer Tochtergesellschaft wurde im

Dezember 2015 eine Vereinbarung über eine Kapitalherabsetzung hinsichtlich

dessen Geschäftsanteils geschlossen, welche in der Konzernbilanz nicht

erfasst wurde.

Dies verstößt gegen IAS 32.23 und IAS 32.33.

3. Ein Unternehmen, von dem nicht widerlegt werden konnte, dass es von einem

Aufsichtsrat beherrscht wird oder unter dessen gemeinschaftlicher Führung

steht, wurde nicht als nahestehend eingestuft und die Geschäftsbeziehungen

mit diesem sind in der entsprechenden Angabe im Konzernanhang nicht

enthalten. Angaben zu geleisteten Anzahlungen für Sachanlagen in Höhe EUR

2,9 Mio., bezogenen Maschinen in Höhe von EUR 0,7 Mio. sowie zu einer

bestehenden Bankbürgschaft in Höhe von EUR 0,6 Mio. zugunsten einer

Konzerngesellschaft fehlen. Ferner werden Angaben zu einer beschlossenen

Kapitalherabsetzung über EUR 2,8 Mio. zwar an anderer Stelle im

Konzernanhang gemacht, nicht aber als Geschäftsvorfall mit einem

nahestehenden Unternehmen gekennzeichnet.

Dies verstößt gegen IAS 24.9 (b) (vi) i.V.m. IAS 24.19 und IAS 24.18.

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08.12.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Schweizer Electronic AG

Einsteinstraße 10

78713 Schramberg

Deutschland

Telefon: 07422-512-301

Fax: 07422-512-397

E-Mail: ir@schweizer.ag

Internet: www.schweizer.ag

ISIN: DE0005156236

WKN: 515623

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt

(General Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate

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