24.08.2016 10:00:01

DGAP-News: Sky Deutschland AG

DGAP-News: Sky Deutschland GmbH: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

DGAP-News: Sky Deutschland AG / Schlagwort(e): Rechtssache Sky Deutschland GmbH: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

24.08.2016 / 10:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Sky Deutschland GmbH, Unterföhring

Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der Sky Deutschland AG (heute: Sky Deutschland GmbH) zum Abschlussstichtag 31.12.2012 und der zusammengefasste Lagebericht der Sky Deutschland AG für das Geschäftsjahr 2012 fehlerhaft sind:



1. Der Konzernabschluss zum 31.12.2012 weist folgende Fehler auf:

a) In der Bilanz ist ein unter den immateriellen Vermögenswerten erfasster Geschäfts- oder Firmenwert um 251,9 Mio. Euro zu hoch angesetzt.

Für den Konzernabschluss zum 31.12.2007 und für den verkürzten Abschluss zum 30.06.2008 der Premiere AG (heute: Sky Deutschland GmbH) hat die Bundesanstalt mit Bescheid vom 17.11.2010 festgestellt, dass in der Bilanz ein unter den immateriellen Vermögenswerten erfasster Geschäfts- oder Firmenwert von zuletzt 251,9 Mio. Euro um diese Summe zu hoch angesetzt ist, weil ein Geschäfts- oder Firmenwert mangels eines Unternehmenszusammenschlusses tatsächlich nicht entstanden ist.

Das Unternehmen hatte den Abschluss einer Lizenzvereinbarung, mit der im Wesentlichen ein Verwertungsrecht an der Fußballbundesliga an die Premiere AG sowie Produktionsverträge von der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH an die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG übergehen sollten, als Unternehmenszusammenschluss im Sinne des IFRS 3.4 (2004) behandelt. Die Voraussetzungen für einen Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3.4 (2004) lagen nicht vor, weil keine integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten erworben wurde.

Im Konzernabschluss zum 31.12.2012 hat es die Sky Deutschland AG entgegen IAS 8.42, .43 unterlassen, diesen wesentlichen Fehler aus einer früheren Periode rückwirkend zu korrigieren.

b) Der Bilanzposten Vorräte unter den kurzfristigen Aktiva ist um 17,4 Mio. Euro zu hoch und der Bilanzposten Receiver unter den langfristigen Aktiva um eine ggf. nach Abschreibung verminderte Summe in entsprechender Höhe zu niedrig ausgewiesen, weil das Unternehmen bereits beschaffte Empfangsgeräte für das Digitalfernsehen (Receiver), die zur Auslieferung an Kunden bestimmt sind, fälschlich als Vorratsvermögen und nicht als Sachanlagevermögen erfasst hat.

Die Erfassung der Empfangsgeräte als Vorrat gemäß IAS 2.6 verstößt gegen IAS 16.7, .6, wonach ein Vermögenswert als Sachanlage anzusetzen ist, wenn dieser zur Vermietung an Dritte gehalten wird und erwartungsgemäß länger als eine Berichtsperiode genutzt werden kann. Diese Sachanlagen sind gemäß IAS 16.43ff. planmäßig abzuschreiben.

2. Im zusammengefassten Lagebericht hat die Sky Deutschland AG weder das Risiko beurteilt noch erläutert, welches sich aus einer rückwirkenden Korrektur des von der Bundesanstalt mit Bescheid vom 17.11.2010 festgestellten Fehlers in Höhe von 251,9 Mio. Euro ergibt.

Die Berichterstattung verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, wonach im Konzernlagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern ist; zugrundeliegende Annahmen sind anzugeben. Der bloße Hinweis auf die Fehlerfeststellung der Bundesanstalt und auf eine mögliche künftige Korrektur im Geschäftsbericht 2012 (S. 86f.) genügt diesen Anforderungen nicht, weil das aus der Fehlerfeststellung resultierende Risiko insbesondere einer massiven Verringerung des Eigenkapitals nicht bewertet, kommentiert, erklärt und verdeutlicht wird.

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24.08.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Sprache: Deutsch Unternehmen: Sky Deutschland AG Medienallee 26 85774 Unterföhring Deutschland Telefon: +49 (0)89 9958-02 Fax: +49 (0)89 9958-6239 E-Mail: ir@sky.de Internet: info.sky.de ISIN: DE000SKYD000 WKN: SKYD00 Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

495241 24.08.2016

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