19.12.2014 17:01:47
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DGAP-Stimmrechte: Bertrandt AG
Bertrandt AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Bertrandt AG
19.12.2014 17:02
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß §§ 27a Abs. 2, 26 Abs. 1 Satz 1
WpHG
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2014, eingegangen bei uns an demselben Tag,
haben wir von der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH mit Sitz in Salzburg,
Österreich (im nachfolgenden 'Mitteilende' genannt) unter Bezug auf deren
Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2014, wonach deren Stimmrechtsanteil
an der Bertrandt Aktiengesellschaft, Ehningen, Deutschland (im
nachfolgenden 'Emittentin' genannt), am 17. Dezember 2014 die
Stimmrechtsschwellen von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20
Prozent und 25 Prozent überschritten hat, folgende Mitteilung gemäß § 27a
Abs. 1 WpHG erhalten:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Tochterunternehmen
der Mitteilenden gehalten werden (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient
weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Die Mitteilende beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an.
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Emittentin, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel wurden
zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.
Ehningen, den 19. Dezember 2014
Der Vorstand
19.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bertrandt AG
Birkensee 1
71139 Ehningen
Deutschland
Internet: www.bertrandt.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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