18.12.2014 15:36:47

DGAP-Stimmrechte: Uzin Utz AG

Uzin Utz AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Uzin Utz AG

18.12.2014 15:37

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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42604096-1

Korrektur der Veröffentlichung vom 16.12.2014

einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der

europaweiten Verbreitung

Angaben zu den Meldepflichtigen:

1. Amelie Klußmann, Indien

2. Julian Utz, Deutschland

3. Philipp Utz, USA

Angaben zum Emittenten:

Name: Uzin Utz AG

Anschrift: Dieselstraße 3, 89079 Ulm

Sitz: Ulm

Staat: Bundesrepublik Deutschland

WKN 755 150

ISIN DE0007551509

Die von unserer Gesellschaft am 16.12.2014 veröffentlichte Mitteilung gemäß

§ 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG betreffend die o.g. Meldepflichtigen wird wie folgt

korrigiert:

Mitteilungen

1. Frau Amelie Klußmann, Indien, hat uns nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG

mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 15.

Dezember 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30%

überschritten hat und zu diesem Tag 37,71% (1.902.314 Stimmrechte) beträgt.

Dabei hat Frau Amelie Klußmann angegeben, dass sie von diesen Stimmrechten

48.250 (0,96%) direkt hält und ihr 1.854.064 Stimmrechte (36,75%) gemäß §

22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden Aktionären, deren

Stimmrechtsanteil an der Uzin Utz AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden

ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Herr Dr. Heinz-Werner Utz.

2. Herr Julian Utz, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG

mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 15.

Dezember 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30%

überschritten hat und zu diesem Tag 37,71% (1.902.314 Stimmrechte) beträgt.

Dabei hat Herr Julian Utz angegeben, dass er von diesen Stimmrechten 87.000

(1,72%) direkt hält und ihm 1.815.314 Stimmrechte (35,99%) gemäß § 22 Abs.

2 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden Aktionären, deren

Stimmrechtsanteil an der Uzin Utz AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden

ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: Herr Dr. Heinz-Werner Utz.

3. Herr Philipp Utz, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt,

dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 15. Dezember 2014

die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten hat und

zu diesem Tag 37,71% (1.902.314 Stimmrechte) beträgt. Dabei hat Herr

Philipp Utz angegeben, dass er von diesen Stimmrechten 7.750 (0,15%) direkt

hält und ihm 1.894.564 Stimmrechte (37,56%) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG

zugerechnet werden. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an

der Uzin Utz AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte

zugerechnet: Herr Dr. Heinz-Werner Utz.

Ulm (Donau), 18. Dezember 2014

Uzin Utz AG

Der Vorstand

18.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Uzin Utz AG

Dieselstraße 3

89079 Ulm

Deutschland

Internet: www.uzin-utz.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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