28.09.2015 16:19:48

DGAP-Stimmrechtsanteile: Pfeiffer Vacuum Technology AG

DGAP-PVR: Pfeiffer Vacuum Technology AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Pfeiffer Vacuum Technology AG

28.09.2015 16:19

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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(I) Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 28. September 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilt die Pangea GmbH als Meldepflichtiger gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit:

1. Bei der Investition des Meldepflichtigen handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.



2. Es ist nicht geplant, die Schwelle von 30 % der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG zu erreichen. Abhängig von Markt und Preis schließt der Meldepflichtige nicht aus, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf andere Weise zu erlangen, falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands strebt der Meldepflichtige nicht an.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Pfeiffer Vacuum Technology AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt der Meldepflichtige nicht an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte des Meldepflichtigen wurde aus Eigenmitteln finanziert.

(II) Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 28. September 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilt die Busch-Holding GmbH als Meldepflichtiger gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit:

1. Bei der Investition des Meldepflichtigen handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.

2. Es ist nicht geplant, die Schwelle von 30 % der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG zu erreichen. Abhängig von Markt und Preis schließt der Meldepflichtige nicht aus, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf andere Weise zu erlangen, falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands strebt der Meldepflichtige nicht an.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Pfeiffer Vacuum Technology AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt der Meldepflichtige nicht an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte des Meldepflichtigen wurde aus Eigenmitteln finanziert.

(III) Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 28. September 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilt die Busch GbR mbH, bestehend aus Dr. Karl Busch, Ayhan Busch, Ayla Busch, Sami Busch und Kaya Busch, als Meldepflichtiger gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit:

1. Bei der Investition des Meldepflichtigen handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.

2. Es ist nicht geplant, die Schwelle von 30 % der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG zu erreichen. Abhängig von Markt und Preis schließt der Meldepflichtige nicht aus, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf andere Weise zu erlangen, falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands strebt der Meldepflichtige nicht an.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Pfeiffer Vacuum Technology AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt der Meldepflichtige nicht an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte des Meldepflichtigen wurde aus Eigenmitteln finanziert.

(IV) Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 28. September 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilt die Dr. Karl Busch als Meldepflichtiger gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit:

1. Bei der Investition des Meldepflichtigen handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.

2. Es ist nicht geplant, die Schwelle von 30 % der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG zu erreichen. Abhängig von Markt und Preis schließt der Meldepflichtige nicht aus, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf andere Weise zu erlangen, falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands strebt der Meldepflichtige nicht an.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Pfeiffer Vacuum Technology AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt der Meldepflichtige nicht an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte des Meldepflichtigen wurde aus Eigenmitteln finanziert.

(V) Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 28. September 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilt Frau Ayhan Busch als Meldepflichtige gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit:

1. Bei der Investition des Meldepflichtigen handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.

2. Es ist nicht geplant, die Schwelle von 30 % der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG zu erreichen. Abhängig von Markt und Preis schließt der Meldepflichtige nicht aus, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf andere Weise zu erlangen, falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands strebt der Meldepflichtige nicht an.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Pfeiffer Vacuum Technology AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt der Meldepflichtige nicht an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte des Meldepflichtigen wurde aus Eigenmitteln finanziert.

(VI) Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 28. September 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilt Frau Ayla Busch als Meldepflichtige gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit:

1. Bei der Investition des Meldepflichtigen handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.

2. Es ist nicht geplant, die Schwelle von 30 % der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG zu erreichen. Abhängig von Markt und Preis schließt der Meldepflichtige nicht aus, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf andere Weise zu erlangen, falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands strebt der Meldepflichtige nicht an.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Pfeiffer Vacuum Technology AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt der Meldepflichtige nicht an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte des Meldepflichtigen wurde aus Eigenmitteln finanziert.

(VII) Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 28. September 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilt Herr Sami Busch als Meldepflichtiger gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit:

1. Bei der Investition des Meldepflichtigen handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.

2. Es ist nicht geplant, die Schwelle von 30 % der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG zu erreichen. Abhängig von Markt und Preis schließt der Meldepflichtige nicht aus, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf andere Weise zu erlangen, falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands strebt der Meldepflichtige nicht an.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Pfeiffer Vacuum Technology AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt der Meldepflichtige nicht an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte des Meldepflichtigen wurde aus Eigenmitteln finanziert.

(VIII) Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 28. September 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG teilt Herr Kaya Busch als Meldepflichtiger gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit:

1. Bei der Investition des Meldepflichtigen handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.

2. Es ist nicht geplant, die Schwelle von 30 % der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG zu erreichen. Abhängig von Markt und Preis schließt der Meldepflichtige nicht aus, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf andere Weise zu erlangen, falls sich hierzu eine günstige Gelegenheit bietet.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands strebt der Meldepflichtige nicht an.

4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Pfeiffer Vacuum Technology AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, strebt der Meldepflichtige nicht an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte des Meldepflichtigen wurde aus Eigenmitteln finanziert.

Asslar, den 28. September 2015

Emittent: Pfeiffer Vacuum Technology AG Berliner Str. 43 35614 Asslar Deutschland www.pfeiffer-vacuum.de



28.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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