18.12.2014 15:37:30

DGAP-Stimmrechtsanteile: Uzin Utz AG

DGAP-PVR: Uzin Utz AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Uzin Utz AG

18.12.2014 15:37

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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42604096-1

Korrektur der Veröffentlichung vom 16.12.2014

einer Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zu den Meldepflichtigen:



1. Amelie Klußmann, Indien

2. Julian Utz, Deutschland

3. Philipp Utz, USA

Angaben zum Emittenten:

Name: Uzin Utz AG

Anschrift: Dieselstraße 3, 89079 Ulm

Sitz: Ulm

Staat: Bundesrepublik Deutschland

WKN 755 150

ISIN DE0007551509

Die von unserer Gesellschaft am 16.12.2014 veröffentlichte Mitteilung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG betreffend die o.g. Meldepflichtigen wird wie folgt korrigiert:

Mitteilungen

1. Frau Amelie Klußmann, Indien, hat uns nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten hat und zu diesem Tag 37,71% (1.902.314 Stimmrechte) beträgt. Dabei hat Frau Amelie Klußmann angegeben, dass sie von diesen Stimmrechten 48.250 (0,96%) direkt hält und ihr 1.854.064 Stimmrechte (36,75%) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Uzin Utz AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Herr Dr. Heinz-Werner Utz.

2. Herr Julian Utz, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten hat und zu diesem Tag 37,71% (1.902.314 Stimmrechte) beträgt. Dabei hat Herr Julian Utz angegeben, dass er von diesen Stimmrechten 87.000 (1,72%) direkt hält und ihm 1.815.314 Stimmrechte (35,99%) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Uzin Utz AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: Herr Dr. Heinz-Werner Utz.

3. Herr Philipp Utz, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% überschritten hat und zu diesem Tag 37,71% (1.902.314 Stimmrechte) beträgt. Dabei hat Herr Philipp Utz angegeben, dass er von diesen Stimmrechten 7.750 (0,15%) direkt hält und ihm 1.894.564 Stimmrechte (37,56%) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Uzin Utz AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: Herr Dr. Heinz-Werner Utz.

Ulm (Donau), 18. Dezember 2014

Uzin Utz AG

Der Vorstand



18.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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