BDI - BioEnergy International Aktie

BDI - BioEnergy International für 0 Euro bei ZERO ordern (zzgl. Spreads)

WKN: A0217 / ISIN: AT0000A02177

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17.10.2016 12:44:39

DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb; AT0000A02177

Zielgesellschaft: BDI - BioEnergy International AG; Bieter: BDI Beteiligungs GmbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER

WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE

VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER

RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES ÖFFENTLICHEN

ABFINDUNGSANGEBOTES GEMÄß §§ 10 ABS. 1, 14 ABS. 2 UND ABS. 3 DES DEUTSCHEN

WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) I.V.M.

§ 39 ABS. 2 S. 3 NR. 1, ABS. 4 DES DEUTSCHEN BÖRSENGESETZES (BÖRSG)

Bieterin:

BDI Beteiligungs GmbH

Parkring 18

8074 Grambach

eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Graz unter FN 279687 f

Zielgesellschaft:

BDI - BioEnergy International AG

Parkring 18

8074 Grambach

eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Graz unter FN 149076 f

ISIN: AT0000A02177

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der

Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

erfolgen unter:

http://www.bdi-beteiligung.com

Information zur Bieterin:

Die BDI Beteiligungs GmbH (die 'Bieterin') hat am 17. Oktober 2016

entschieden, den Aktionären der BDI - BioEnergy International AG mit Sitz

in Grambach anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der BDI

- BioEnergy International AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital

von je EUR 1,00 (ISIN AT0000A02177) (die 'BDI-Aktien') im Wege eines

freiwilligen öffentlichen Abfindungsangebots (in der Form eines

Barangebots) zu erwerben.

Die Bieterin wird für jede ihr eingereichte BDI-Aktie als Gegenleistung EUR

13,50 in bar anbieten, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des

Mindestpreises und der endgültigen Festlegungen in der Angebotsunterlage.

Das öffentliche Abfindungsangebot wird im Übrigen zu den in der

Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin

behält sich ferner vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen

Abfindungsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten

Eckdaten abzuweichen.

Die Bieterin beabsichtigt derzeit, im Einvernehmen mit der BDI - BioEnergy

International AG, ein Delisting der BDI-Aktien am regulierten Markt der

Frankfurter Wertpapierbörse zu gegebener Zeit durchzuführen.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von

Wertpapieren der BDI - BioEnergy International AG dar. Die endgültigen

Bedingungen und weitere das öffentliche Abfindungsangebot betreffende

Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen in der Angebotsunterlage

mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von BDI - BioEnergy

International AG-Wertpapieren wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen

Abfindungsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige

Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das öffentliche Abfindungsangebot wird ausschließlich auf Basis der

anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland,

insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und des

Börsengesetzes (BörsG), sowie der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der

Republik Österreich durchgeführt. Das öffentliche Abfindungsangebot wird

nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als der

Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich durchgeführt werden.

Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder

Genehmigungen für das öffentliche Abfindungsangebot außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber

von BDI - BioEnergy International AG-Wertpapieren sollten nicht darauf

vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen

Jurisdiktion als der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich

geschützt zu werden.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, können die BDI Beteiligungs GmbH oder für

sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Abfindungsangebots vor,

während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar BDI -

BioEnergy International AG-Wertpapiere erwerben bzw. entsprechende

Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere

Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw.

ein Optionsrecht auf BDI - BioEnergy International AG-Wertpapiere gewähren.

Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der

Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese

Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung

erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten

sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden',

'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon

ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen

Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der BDI

Beteiligungs GmbH und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum

Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen

Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die BDI Beteiligungs GmbH und die

mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben,

treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die

meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich

der BDI Beteiligungs GmbH oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen

liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse

oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen

angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Grambach (Österreich), den 17. Oktober 2016

BDI Beteiligungs GmbH

Ende der WpÜG-Meldung

17.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in

Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart

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