Urteil gefällt 05.09.2024 14:10:00

Entscheidung im Wirecard-Prozess gefallen: Ex-Chef Braun muss Schadenersatz zahlen

Entscheidung im Wirecard-Prozess gefallen: Ex-Chef Braun muss Schadenersatz zahlen

Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek geht davon aus, dass sie bei der Vergabe eines Kredites und bei der Zeichnung von Schuldverschreibungen mindestens fahrlässig gehandelt haben und deswegen für den entstandenen Schaden haften müssen.

Konkret geht es um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sowie die Finanz- und Produktvorstände. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé, der durch das Vorgehen Geld für die Gläubiger sichern will. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Gegenteil: Prozessbeobachter rechnen damit, dass es Berufungen geben wird. (Az.: 5 HK O 17452/21).

Ehemaliger stellvertretender Aufsichtsratschef soll laut Urteil nicht zahlen

Mit einem Teil der Klage scheiterte Jaffé allerdings: Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef Stefan Klestil soll nach dem Urteil nicht zahlen. Zwar attestierte Krenek auch ihm eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten. Das führt dem Richter zufolge allerdings nicht zu einer Haftung. Weil der Vorstand sich bereits in der Vergangenheit nicht an Vorgaben des Aufsichtsrates gehalten habe, sei nicht sicher, ob Maßnahmen des Aufsichtsrates in den beiden Fällen geholfen hätten.

Bei den drei Vorständen sah das Gericht dagegen eine klare Verantwortung, weil der Kredit nicht besichert gewesen sei und es vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen keine gründliche finanzielle Prüfung gegeben habe. Bei Braun und dem Finanzvorstand leitete Krenek die Verantwortlichkeit dabei direkt aus ihren Ressortzuständigkeiten ab. Bei der Produktvorständin argumentierte er, dass sie nach fragwürdigen Vorgehensweisen bei der Kreditvergabe hätte misstrauisch werden müssen.

Im Einzelnen ging es bei dem Verfahren um einen Kredit über 100 Millionen sowie die Zeichnung von Schuldverschreibungen über weitere 100 Millionen gegenüber einem Unternehmen namens OCAP. Dass der Schaden nur bei 140 Millionen liegt, geht darauf zurück, dass ein Teil des Kredites mit 60 Millionen aus den später gezeichneten Schuldverschreibungen getilgt wurde.

Manager-Haftpflicht zahlt nicht bei Straftaten

Selbst nach der Verurteilung zu Schadenersatz ist ungewiss, wie viel Geld der Insolvenzverwalter für die Gläubiger letztlich bekommen kann. Die Manager haften zwar mit ihrem Privatvermögen, es ist aber mehr als fraglich, dass dieses dafür ausreichen würde. Wirecard hatte für die Vorstände und Aufsichtsräte zwar auch eine Manager-Haftpflicht abgeschlossen, die die geforderte Summe decken könnte. Aber bei Straftaten von Managern zahlen Manager-Haftpflichtversicherungen nicht.

Braun steht mit zwei anderen Managern wegen Betrugsverdachts vor Gericht, der ehemalige Vertriebsvorstand Jan Marsalek ist untergetaucht. Dem ehemaligen stellvertretenden Aufsichtsratschef Stefan Klestil hingegen werden keine Straftaten vorgeworfen.

Klestils Anwälte zeigten sich nach der Entscheidung zufrieden. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters kommentierte das Urteil dagegen nicht.

/ruc/DP/nas

MÜNCHEN (dpa-AFX)

Weitere Links:


Bildquelle: Wirecard AG

Analysen zu Wirecard AGmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Wirecard AG 0,02 0,00% Wirecard AG