01.06.2023 18:00:09
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EQS-HV: AUSTRIACARD HOLDINGS AG: EINBERUFUNG der 13. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der AUSTRIACARD HOLDINGS AG
EQS-News: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
AUSTRIACARD HOLDINGS AG Sitz: Wien, FN 352889 f, ISIN: AT0000A325L0 (die Gesellschaft oder AUSTRIACARD)
EINBERUFUNG der 13. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG der AUSTRIACARD HOLDINGS AG eingetragen zu FN 352889 f im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien welche am Freitag, dem 30. Juni 2023, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit), am Sitz der Gesellschaft, Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, Österreich, als virtuelle Hauptversammlung stattfinden wird, wie folgt:
Zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer hat der Vorstand beschlossen, von der bestehenden gesetzlichen Möglichkeit zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Daher wird die ordentliche Hauptversammlung der AUSTRIACARD am 30. Juni 2023 als virtuelle Hauptversammlung (Virtuelle Hauptversammlung) gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Teilnehmer der Hauptversammlung abgehalten. Den Aktionären und ihren Vertretern (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung) ist es daher nicht möglich, physisch an der Virtuellen Hauptversammlung der AUSTRIACARD teilzunehmen. Die Virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich in physischer Anwesenheit des Vorsitzenden der Hauptversammlung, des Aufsichtsratsvorsitzenden, der Vorstandsmitglieder, des öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-GesV führt zu bestimmten Änderungen gegenüber Präsenz-Hauptversammlungen, die in dieser Einberufung und den Dokumenten, auf welche in dieser Einberufung verwiesen wird, dargestellt werden. Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der Virtuellen Hauptversammlung kann ausschließlich über einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV erfolgen. Das Auskunftsrecht kann in der Virtuellen Hauptversammlung aber auch von den Aktionären selbst im Wege elektronischer Kommunikation ausgeübt werden (soweit zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich), etwa durch Übermittlung von Fragen per E-Mail an die Email-Adresse fragen.austriacard@hauptversammlung.at, sofern sie sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß gemäß Punkt 4 angemeldet und einen besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben. Alle Aktionäre der Gesellschaft können durch Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie einen Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) an der Virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Der Link zur Übertragung der Virtuellen Hauptversammlung lautet https://www.austriacard.com/hauptversammlung. Unter diesem Link sind weitere Informationen zu den organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung abrufbar.
Insbesondere die folgenden Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab dem 9. Juni 2023 unter der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft https://ww.austriacard.com abrufbar sein:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Virtuellen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit nach dem Anteilsbesitz am 20. Juni 2023, Tagesende (24:00 Uhr Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Nur Personen, die am Nachweisstichtag Aktionär sind und dies der Gesellschaft nachweisen können, sind gemäß den Bestimmungen des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Virtuellen Hauptversammlung berechtigt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen. Die Depotbestätigung ist der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Virtuellen Hauptversammlung, somit spätestens am 27. Juni 2023 (einlangend), über eine der folgenden Wege bzw. Adressen gemäß Punkt 8.3.4 der Satzung der Gesellschaft zu übermitteln: Per Fax: +43 (0)1 8900 500 50 Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A325L0 im Text angeben) Per E-Mail: anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als eingescannter Anhang, z.B. PDF) Per Post/Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre nur dann wirksam erfolgen kann, wenn der Gesellschaft eine Depotbestätigung fristgerecht zugeht.
Die Depotbestätigung ist von (i) einem depotführenden Kreditinstitut, (ii) einem depotführenden Finanzdienstleister oder (iii) einem Zentralverwahrer, der Depots für Endkunden führt, jeweils mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
Jeder Aktionär, der gemäß dem COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV zur Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung berechtigt ist, kann einen besonderen Stimmrechtsvertreter bestellen. Gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV können die Einreichung von Beschlussvorschlägen, die Stimmabgabe und die Erhebung von Widerspruch zur Niederschrift in der Virtuellen Hauptversammlung der AUSTRIACARD nur durch einen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Die folgenden qualifizierten und von der Gesellschaft unabhängigen Personen werden als besondere Stimmrechtsvertreter vorgeschlagen:
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist im Sinne der COVID-19-GesV nicht zulässig und einer solchen anderen Person wird kein Zugang zur Virtuellen Hauptversammlung gewährt werden können. Ein separates Vollmachtsformular wird auf der Website der Gesellschaft unter https://www.austriacard.com/hauptversammlung verfügbar sein. Bitte lesen Sie das Vollmachtsformular sorgfältig durch und beachten Sie auch die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung, die ebenfalls auf dieser Internetseite abrufbar sind. Die Vollmachten sollten im Sinne der ordentlichen Vorbereitung der Virtuellen Hauptversammlung spätestens bis zum 27. Juni 2023, 16:00 Uhr Ortszeit Wien an die entsprechende E-Mail-Adresse des gewählten besonderen Stimmrechtsvertreters (wie oben aufgeführt) übermittelt werden.
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Virtuellen Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Schriftlich bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt ist ein Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache) samt Begründung beizulegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass der Aktionär seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien (5% des Grundkapitals) durchgehend gehalten hat. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Stichtag beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die Ausführungen unter Punkt 4 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung) verwiesen. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 9. Juni 2023, in Schriftform an der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG, Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at zugeht.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung in Textform iSd § 13 Abs 2 AktG samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft www.austriacard.com zugänglich gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Stichtag beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auch auf die Ausführungen unter Punkt 4 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung) verwiesen. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 21. Juni 2023, (i) an der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG, Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, (ii) per Telefax an +43 (0)1 8900 500 50 , oder (iii) als eingescannter Anhang, z.B. PDF, zu einem E-Mail an die E-Mail-Adresse anmeldung.austriacard@hauptversammlung.at zugeht.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt 4 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung) dieser Einberufung. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung, somit mindestens seit Beginn des 23. Juni 2023, durchgehend zugänglich war und diese Informationen bis zum Ablauf eines Monats nach der ordentlichen Hauptversammlung, somit mindestens bis zum 30. Juli 2023, auf der Internetseite zugänglich bleiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht während dieser Virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst mittels elektronischer Post ausgeübt werden kann, indem sie eine E-Mail an die Adresse fragen.austriacard@hauptversammlung.at senden. Bitte senden Sie die E-Mail von der gleichen E-Mail-Adresse, die Sie auf dem Vollmachtsformular angegeben haben. Der Zeitpunkt, bis zu dem die Aktionäre ihr Informationsrecht ausüben können, wird vom Vorsitzenden im Verlauf der virtuellen Hauptversammlung festgelegt. Bitte benutzen Sie das Frageformular, das unter https://www.austriacard.com/hauptversammlung verfügbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Darüber hinaus sollte auch die im Vollmachtsformular angegebene Depotnummer angegeben werden, damit die Gesellschaft im Zweifelsfall die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung feststellen kann. Fragen, die bei der Gesellschaft eingehen, werden in der Virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118 AktG verlesen und beantwortet. Es wird gebeten, Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen, zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG, Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse fragen.austriacard@hauptversammlung.at zu übermitteln, so dass die Fragen bis spätestens 26. Juni 2023 bei der Gesellschaft einlangen.
In der Virtuellen Hauptversammlung hat jeder Aktionär gemäß dem COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV das Recht, über seinen besonderen Stimmrechtsvertreter und vorbehaltlich der Vorlage des für die Teilnahme an der hiermit einberufenen Virtuellen Hauptversammlung erforderlichen Nachweises zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, Stimmrechtsweisungen (an den Stimmrechtsvertreter) zu erteilen oder Widerspruch zu Protokoll zu erheben. Auf der Internetseite der Gesellschaft finden Sie weiterführende Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten gemäß § 119 AktG.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Virtuellen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 18.176.934 und ist in 18.176.934 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je EUR 1 zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Virtuellen Hauptversammlung. Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung über keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind.
Für weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung in Zusammenhang mit dieser Virtuellen Hauptversammlung konsultieren Sie bitte das Informationsblatt auf der Internetseite https://www.austriacard.com/hauptversammlung. Wien, im Juni 2023 Der Vorstand
01.06.2023 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | AUSTRIACARD HOLDINGS AG |
Lamezanstraße 4-8 | |
1230 Wien | |
Österreich | |
E-Mail: | ac.contact@austriacard.com |
Internet: | https://www.austriacard.com/ |
ISIN: | AT0000A325L0 |
WKN: | A3D5BK |
Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
Notierung vorgesehen, intended to be listed; |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1647625 01.06.2023 CET/CEST
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