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12.06.2026 14:35:00
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Erste Arbeitsnormen der ILO für Plattformarbeiter
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat am Freitag die ersten verbindlichen Arbeitsnormen für Plattformen verabschiedet, die beispielsweise Fahrdienstvermittlung, Essenslieferung oder E-Commerce anbieten. 406 Mitglieder stimmten dafür, 8 dagegen, 36 enthielten sich der Stimme. Das Übereinkommen zielt im Wesentlichen darauf ab, grundlegende Arbeitsrechte und Schutzmaßnahmen auf sogenannte Gig-Worker auszuweiten, darunter Entlohnung, Sicherheit und sozialer Schutz.
Bei "Gig-Working" werden kleine und zeitlich befristete Arbeiten, Tätigkeiten und Aufgaben von Plattformen an selbstständige oder freie Mitarbeiter(Freelancer) vergeben. Einige der ILO-Schutzmaßnahmen sind jedoch an den Beschäftigungsstatus geknüpft. Dabei wird zwischen "selbstständigen" und "als Arbeitnehmer anerkannten" Personen unterschieden. Das Übereinkommen sieht außerdem vor, dass Plattformen offenlegen müssen, wie sich automatisierte Systeme auf die Arbeitnehmer auswirken, und dass bei wichtigen Entscheidungen wie der Deaktivierung von Konten eine menschliche Mitwirkung möglich sein muss.
tsk
WEB http://www.ilo.org
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