26.03.2024 10:49:00
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EU-Pläne zu Banken-Sanierung machen heimischer Branche Sorgen
Anlass für die aufgeflammten Sorgen war der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments, der vergangene Woche die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen beim BRRD sowie bei der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (DGSD) diskutiert hat. Laut dem Vorschlag soll die Bankenabwicklung gegenüber einer Insolvenz gestärkt werden. Vor allem für kleine und mittlere Banken würde das dazu führen, dass bei Turbulenzen bei einem Institut vorrangig das Abwicklungsrecht zum Zug kommt.
"Bewährte nationale Insolvenzverfahren mit gut funktionierenden Einlagensicherungssystemen würden nach diesen Vorschlägen nur noch die Ausnahme sein", heißt es dazu von der WKÖ. Verbunden sei damit auch eine "signifikante Ausweitung der Verwendung von Einlagensicherungsmitteln für die Abwicklung", was einer Zweckentfremdung der Mittel des Einlagensicherungsfonds gleichkommen würde.
Weiters sei geplant, dass Einlagensicherungsmittel anstelle der Gläubigerbeteiligung verwendet werden können. "Bisher müssen im Abwicklungsfall 8 Prozent der Bilanzsumme durch die Haftung der Aktionäre und Gläubiger der Bank aufgebracht werden, bevor auf Mittel des Abwicklungsfonds zugegriffen werden darf", schreibt die WKÖ. Der neue Vorschlag würde die derzeit herrschende Regelung untergraben. "Dadurch könnten Einlagensicherungsfonds von Abwicklungsbehörden binnen kürzester Zeit geleert werden, ohne dass eine Auszahlung an Sparerinnen und Sparer erfolgt", beklagt auch der ÖRV.
Zudem könnte nach Vorstellung der EU die vorrangige Behandlung von Einlagensicherungseinrichtungen im Insolvenzfall fallen, führt die WKÖ weiter aus. "Die Vorschläge des EU-Parlaments gehen in die falsche Richtung", so Cernko. "Auf Ebene des Rates sollte diesen Maßnahmen daher keinesfalls zugestimmt werden." Er hofft auf Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), der die Pläne bisher skeptisch gesehen habe.
Auch Rehulka sagte: "Wir lehnen diese vorgesehene Schwächung von Einlagensicherungssystemen ab." Beide unterstützen jedoch die generelle Zielsetzung der EU, den Einlegerschutz und das Kundenvertrauen in Europa weiter zu fördern.
bel/tpo
(APA)
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