26.04.2013 18:35:30

EU-Sozialkommissar will Recht auf Freizügigkeit stärken

   Von Angelika Busch-Steinfort

   BRÜSSEL--Nur ein Bruchteil der EU-Bürger arbeitet in einem anderen Mitgliedstaat. Das liegt nach Auffassung der EU-Kommission daran, dass sich das jahrzehntealte Recht auf die Freizügigkeit im Binnenmarkt in der Praxis immer noch nicht so einfach umsetzen lässt.

   Sozialkommissar Laszlo Andor will jetzt mit einer Richtlinie gegensteuern, in der die Mitgliedstaaten unter anderem dazu aufgefordert werden, nationale Kontaktstellen einzurichten. Dort sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten informieren können. Auch soll es Gewerkschaften und anderen Organisationen erlaubt werden, im Namen einzelner Arbeitnehmer, die sich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert fühlen, Gerichtsverfahren einzuleiten.

   "Da die Arbeitslosenquote in einigen Mitgliedstaaten momentan viel höher liegt als in anderen Mitgliedstaaten, ist es umso wichtiger, den Personen, die gerne in einem anderen EU-Land arbeiten möchten, dieses Vorhaben zu erleichtern", sagte der Ungar am Freitag vor der Presse. EU-Regierungen und Europäisches Parlament müssen dem Vorschlag zustimmen, bevor er in die Tat umgesetzt werden kann.

   Der Kommission zufolge arbeiten ganze drei Prozent der Beschäftigten in der EU in einem anderen Mitgliedstaat, wobei Grenzgänger nicht eingeschlossen sind. Deutschland ist Schlusslicht - nur 0,9 seiner erwerbstätigen Bevölkerung arbeitet in einem anderen EU-Staat, das sind knapp 380.000.

   Umfragen zufolge sind viele EU-Bürger der Ansicht, es gebe viel zu viele Hürden, um sich einen Job jenseits der Grenze zu suchen. Dass es diese tatsächlich immer noch gibt, belegt auch die Fülle der Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission Jahr für Jahr gegen Mitgliedstaaten einleitet, die gegen das Recht auf Freizügigkeit der Personen verstoßen. Da geht es unter anderem um ungleiche Bezahlungen oder verweigerte Sozialleistungen.

   Andor erhofft sich von der von ihm vorgeschlagenen Richtlinie auch, dass diese dazu beitragen wird, die Zahl der Verfahren zu reduzieren. Derzeit bestehe jedenfalls das Problem, dass öffentliche und private Arbeitgeber das EU-Recht nicht genügend kennen würden, kritisierte die Kommission. "Diese Unkenntnis und mangelndes Verständnis der Rechtslage scheinen die Hauptursachen für Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu sein."

   DJG/ang/chg

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   April 26, 2013 12:05 ET (16:05 GMT)

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