Volkswagen Aktie
WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039
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02.07.2025 14:44:38
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Frachter-Untergang mit VW-Autos - Zivilstreit um Millionen
BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Wer haftet nach dem Untergang des Autofrachters MS "Felicity Ace"? Diesen Fragen wird in kommenden Monaten am Landgericht Braunschweig nachgegangen. Das mit Autos des Volkswagen (Volkswagen (VW) vz)-Konzerns beladene Schiff sank nach einem Brand im Februar 2022 im Atlantik.
Die Eigentümerin und Reederei des Schiffes sowie Versicherungen machen dafür eine Lithium-Batterie eines Porsche Taycan verantwortlich, die sich an Bord des Schiffes selbst entzündet haben soll. Porsche bestreitet das.
Unter anderem stellt sich die Frage nach der Henne und dem Ei, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Michael Groß. Löste ein Auto den Brand aus oder gerieten Autos wegen eines Feuers in Brand. Die Klage richtet sich neben Porsche auch gegen die Volkswagen Konzernlogistik. Die Kläger fordern Schadenersatz im dreistelligen Millionenbereich. Ähnliche Verfahren laufen auch vor Gerichten in Stuttgart und Panama.
Autofrachter sank vor den Azoren
Das Spezialschiff war auf dem Weg von Emden in die USA mit 3.928 Autos - größtenteils Neuwagen von VW (Volkswagen (VW) vz)-Marken wie Audi, Bentley, Lamborghini, Seat und eben Porsche. Darunter waren auch 100 Porsche-Elektroautos vom Typ Taycan. Auf Höhe der Azoren geriet es am 16. Februar 2022 in Brand, sechs Tage nach der Abfahrt in Emden. Einen halben Monat später sank es bei einem Abschleppversuch. Das Schiff fuhr nach Aussage des Vorsitzenden Richters für die japanische Reederei Mitsui O.S.K. Lines, die sehr erfahren im Bereich Autotransporte sei.
Fraglich ist auch, wer welches Wissen hatte. "Wer hatte einen Wissensvorsprung?", fragte der Vorsitzende Richter. Dabei geht es darum, ob die Reederei bessere Sicherheitsvorkehrungen hätte treffen müssen. Oder ob Volkswagen die Reederei besser über mögliche Gefahren der Autos hätte informieren müssen.
Die beiden Parteien haben bis zum 8. Oktober Zeit für eine erste Stellungnahme. Anschließend sollen sie erneut mehrere Wochen Zeit bekommen, sich zu den unterschiedlichen Positionen zu äußern. Zeugen sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt gehört werden. Zuerst sollen Sachverständige zu Wort kommen./xma/DP/mis
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