19.06.2016 14:35:39

Frankfurter Prozess um Heta-Altlasten auf der Zielgeraden

FRANKFURT (dpa-AFX) - Das Frankfurter Landgericht steckt im Streit um Altlasten der einstigen Krisenbank Hypo Alpe Adria in der Zwickmühle: Die Gläubiger hoffen auf ein erstes wegweisendes Gerichtsurteil, die österreichische Seite warnt vor drastischen Folgen für andere Fälle. An diesem Dienstag (21. Juni) will die 12. Zivilkammer eine Entscheidung verkünden.

Die Vorsitzende Richterin Stefanie Klinger hatte in der mündlichen Verhandlung zuletzt angedeutet, ein Urteil sei ebenso möglich wie eine Vorlage des Falles beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die FMS Wertmanagement - die "Bad Bank" des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE/München) - klagt auf Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von 200 Millionen Euro plus Zinsen (Az.: 2-12 O 114/15). Die Hypo-Alpe-Abwicklungsanstalt Heta verweigert dies jedoch mit Hinweis auf einen von Österreich verfügten Zahlungsstopp.

Hintergrund des Streits ist eine politische Entscheidung: Die Regierung in Wien hatte zum 1. März 2015 beschlossen, die Heta abzuwickeln und Schuldenzahlungen zu stoppen. Damit griffen Bürgschaften des Bundeslandes Kärnten für Heta-Verbindlichkeiten nicht mehr.

Kärnten hatte die riskante Expansion der Hypo Alpe Adria, die früher einmal zur BayernLB gehörte, mit Landeshaftungen unterstützt und später gewarnt, im Fall einer vollständigen Rückzahlung drohe dem Bundesland die Pleite. Insgesamt geht es in dem Komplex um Forderungen deutscher Banken und Versicherer von rund elf Milliarden Euro. Etliche weitere Klagen sind anhängig, auch in Frankfurt. Österreich bemüht sich um einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gewarnt, ein sofort vollstreckbares Urteil aus Frankfurt zugunsten der Gläubiger könnte die Heta zur Insolvenz zwingen, damit Gläubiger nicht ungleich behandelt werden. "Es geht darum, dass die Heta geordnet abgewickelt wird, ohne den Druck eines Urteils aus einem anderen Staat", bekräftigte Heta-Anwalt Stefan Rützel. Der Frankfurter Fall sollte nach Ansicht von Heta und FMA vor dem EuGH verhandelt werden./ben/DP/stw

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