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16.12.2025 13:09:00
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Freibetrag für Überstundenzuschläge beträgt 170 Euro im Jahr 2026
Der monatliche steuerfreie Höchstfreibetrag für Überstundenzuschläge wurde für die Jahre 2024 und 2025 befristet von zuvor 86 Euro auf 200 Euro für maximal 18 Überstunden (zuvor 10 Überstunden) angehoben. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte im Herbst auf eine Beibehaltung des angehobenen Freibetrags, der mit Ende 2025 ausläuft, gedrängt.
Gesetzliche Regelung zu steuerfreiem Sonn- und Feiertagsentgelt
Außerdem will die ÖVP/SPÖ/NEOS-Regierung gesetzlich klarstellen, dass Sonn- und Feiertagsentgelt wieder steuerfrei sind. Diese Steuerbefreiung sei aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts aufgehoben worden, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der drei Sozialsprecher der Regierungsparteien. Die Regelung soll am heutigen Dienstag in der Sondersitzung des Nationalrats per Initiativantrag eingebracht werden und dann im Jänner rückwirkend mit Jahresbeginn beschlossen werden.
"Jede zusätzliche Stunde Leistung stärkt unsere Wirtschaft. Es braucht richtige Anreize, damit der Aufschwung gelingt", so ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger in einer Aussendung. Auch SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch ortet "eine sehr gute Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer". Für NEOS-Wirtschaftssprecher Markus Hofer soll sich "Vollzeit und Mehrarbeit auszahlen, deshalb sei die Verlängerung der steuerlichen Entlastung "so ein wichtiges Signal".
"Diese Lösung ist sozial ausgewogen, budgetär verantwortungsvoll und gibt den Beschäftigten spürbare Entlastung sowie Planungssicherheit", kommentierte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) die Einigung. Steuerfreiheit für Feiertags- und Überstundenzuschläge würde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, "die arbeiten, wenn andere frei haben", sagte ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth. Die Arbeiterkammer Wien begrüßt "die nunmehr eindeutige gesetzliche Regelung" zur steuerlichen Begünstigung des Feiertagsarbeitsentgelts.
cri/cgh
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