30.08.2023 18:49:38
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Gericht hebt Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur auf
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - In einem Rechtsstreit um die erlaubte Höhe der Rendite aus dem Betrieb von Strom- und Gasnetzen haben Netzbetreiber einen Erfolg gegen die Bundesnetzagentur erzielt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob laut einer Mitteilung von Donnerstag die im Oktober 2021 festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber auf. Sie sollten für die Regulierungsperiode 2024 bis 2028 gelten.
Der 3. Kartellsenat des OLG bemängelte, dass die Netzagentur bei der Festlegung der Zinssätze einen bestimmten Bestandteil nur anhand einer einzigen Methode ermittelt habe. Die Vorgehensweise stelle nicht sicher, dass die hieraus folgende Eigenkapitalverzinsung "angemessen, wettbewerbsfähig und risikoangepasst" sei, so das Gericht.
Rund 900 Netzbetreiber hatten Beschwerde eingelegt. Das Gericht wählte daraufhin 14 Musterverfahren aus. Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig. Der Senat ließ Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof zu.
Die Zinssätze werden von den Netzbetreibern als Netzkosten den Energieversorgern in Rechnung gestellt. Diese geben sie an die Endverbraucher weiter, also Haushalte, Gewerbe und Industrie. Für die Regulierungsperiode 2024 bis 2028 hatte die Bundesnetzagentur den Zinssatz auf 5,07 Prozent für Neuanlagen und auf 3,51 Prozent für Altanlagen festgesetzt. Im Juni hatte bei Behörde vorgeschlagen, dass wegen des gestiegenen Zinsumfeldes ab 2024 7,09 Prozent für neue Anlagen und 5,07 Prozent für bestehende Anlagen gelten sollen. Die Diskussion darüber dauert an. Die Energiewirtschaft kritisiert vor allem den Zinssatz für Bestandsanlagen als viel zu niedrig./tob/DP/jha
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