03.07.2017 19:15:41

Gillette kreuzt die Klingen mit Wilkinson

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Ein Patentstreit zwischen den Rasierklingenherstellern Gillette und Wilkinson beschäftigt am Dienstag (13.45 Uhr) das Landgericht Düsseldorf. Gilette will dem Konkurrenten in einer Einstweiligen Verfügung untersagen lassen, weiterhin preisgünstige Ersatzklingen für den weit verbreiteten Gilette-Nassrasierer "Mach3" herzustellen und zu verkaufen.

Gillete sieht durch das Vorgehen des Rivalen eines seiner Patente verletzt, das die Verbindung zwischen den Klingen-Einsätzen und den Griffstücken betrifft. Wilkinson weist diesen Vorwurf allerdings zurück und will die Produktion fortsetzen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hält Wilkinson das Gillette-Patent für nichtig.

Der Wilkinson-Mutterkonzern Edgewell hat vor kurzem damit begonnen, Klingen, die auf den "Mach3" passen, als Eigenmarke für mehrere Handelsketten herzustellen. Dort werden sie in der Regel zu Preisen verkauft, die spürbar unter denen des Originalzubehörs liegen./rea/DP/stw

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