09.04.2023 14:51:38

Habeck: Tricksereien bei Russland-Sanktionen unterbinden

BERLIN (dpa-AFX) - Die deutschen Behörden müssen aus Sicht von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) strenger gegen Firmen hierzulande vorgehen, die über Drittstaaten Geschäfte mit Russland machen und damit EU-Sanktionen umgehen. Das Thema müsse viel stärker und entschlossener angegangen werden, sagte er der Funke-Mediengruppe (Samstag). "Das sind wir nicht zuletzt den Menschen in der Ukraine schuldig."

Seit Beginn des russischen Krieges gegen das Nachbarland vor gut 13 Monaten hat die EU zehn Sanktionspakete gegen Russland auf den Weg gebracht, die Handelsbeschränkungen und weitere Maßnahmen vorsehen.

Beim besseren Kampf gegen die illegale Umgehung dieser Sanktionen könne Deutschland beispielsweise von Dänemark lernen, sagte Habeck. Der dortige Zoll analysiere Handelsströme und Zolldaten sehr genau auf Auffälligkeiten. "Wenn solche auftauchen, beispielsweise eine große Menge an bestimmten Gütern, die vorher an Russland gingen, jetzt plötzlich in ziemlich der gleichen Menge in ein anderes Drittland geliefert werden soll, ist das ein Grund hinzugucken." Dann bitte der dänische Zoll Unternehmen um Stellungnahme. "Das deutsche Außenwirtschaftsrecht kennt dieses Auskunftsverlangen und diese Prüfbefugnisse auch. Wenn das zielgenau genutzt wird, können wir die gemeinsame Schlagkraft unserer Behörden stärken", sagte Habeck.

Sein Haus habe Ende Februar konkrete Schritte vorgeschlagen, um die Sanktionsumgehung besser zu bekämpfen. "Die diskutieren wir aktuell in der Bundesregierung und mit unseren EU-Partnern", sagte er.

Das Bundesfinanzministerium verwies auf die Verantwortlichkeit des Wirtschaftsministeriums. "Die von Herrn Habeck zu Recht angesprochenen Aufgaben liegen nicht beim Zoll, sondern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich", teilte ein Sprecher mit.

Das Wirtschaftsministerium erklärte dagegen, auch der Zoll sei laut Außenwirtschaftsgesetz mit in der Pflicht. Wenn Zolldaten bei Unternehmen Auffälligkeiten zeigten, dann könne der Zoll nach Paragraf 23 eine Prüfung vornehmen und etwa die Vorlage geschäftlicher Unterlagen verlangen. Dieses Instrument müsse "stärker und zielgenauer" genutzt werden. Es gebe Analysen zufolge auffällige Veränderungen und "Umgehungstatbestände" bei allgemeinen Warenströmen wie Elektronikgeräten, Autos, Motoren, Maschinenbauteilen und so weiter. "Für allgemeine Warenströme ist der Zoll zuständig", hieß es aus Habecks Ministerium./toz/DP/he

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