29.07.2015 12:00:00
|
Hypo-Haircut gekippt - Oberbank-Chef zufolge hat sich Österreich einzigartig blamiert
Obwohl man schon beim Beschluss gewusst habe, dass das Gesetz wahrscheinlich nicht halten würde, sei es umgesetzt worden, kritisierte Gasselsberger. Sein Haus (mit 10 Millionen in "geschnittenen" Nachranganleihen investiert) hat dagegen geklagt. Wie zahlreiche andere Gläubiger, die sich - mitsamt der Ex-Hypo-Mutter BayernLB - gegen den ersten Versuch Österreichs erfolgreich gewehrt hatten, 1,7 Mrd. Euro Hypo-Forderungen für vollständig wertlos zu erklären.
Laut Gasselsberger hat Österreichs Vorgangsweise zu enormer Irritation geführt. "Damit hat man Österreich einen Bärendienst erwiesen. Man kann mitten im Spiel die Spielregeln nicht ändern", sagte er bei seiner Halbjahrespressekonferenz in Wien.
In seinen Augen sollte das Verfassungsgerichtshofsurteil mit dazu beitragen, dass sich der Ruf Österreichs als verlässlicher Partner wieder stabilisiert. Ob verlorenes Vertrauen aber so schnell wieder zurückgewonnen werden kann, bleibe abzuwarten.
Vor allem deutsche Großinvestoren, die insgesamt rund 7 Mrd. Euro bei der Heta "im Feuer" haben, knüpften an den "Etappensieg" der Nachranggläubiger vor dem VfGH schon Hoffnungen auf das nächste Verfahren - Stichwort: Heta-Moratorium, beabsichtigter teilweiser Haircut.
Die Anwaltskanzlei Wolf Theiss hat 18 Nachranggläubiger beim VfGH vertreten. Sie hat bereits gestern erklärt, dass ab jetzt die Bekämpfung des Schuldenmoratoriums im Mittelpunkt stehe. Einige Investoren haben bereits dagegen geklagt, die Kanzlei Wolf Theiss hat für 60 Investoren zumindest schon Einspruch gegen das Moratorium erhoben.
Wie die Oberbank weiter vorgeht und auch die Oberbank gegen das Moratorium klagt, sagte Gasselsberger heute auf Nachfragen nicht.
Die Bank war von dem 2014er Schuldenschnitt mit 10 Mio. Euro betroffen. Die Summe war in der eigenen Bilanz schon voll abgeschrieben. Mit dem Verfassungsurteil lebte die Forderung wieder auf, sie ist jetzt vom einjährigen Heta-Rückzahlungsmoratorium erfasst. "Wir werden uns alle Optionen offen halten", sagte Gasselsberger heute nur.
Bund und Finanzmarktaufsicht wollen den Heta-Gläubigern ja einen freiwilligen Vergleich abringen, also einen Teilverzicht auf ihre mit Landeshaftung besicherten Forderungen. Auch Anleiherückkäufe mit Abschlägen wurden angedeutet. Dass Gläubiger mit Blick auf das VfGH-Urteil mit der darin besonders gewürdigten Landeshaftungen besondere Milde erkennen lassen werden, erwarten Insider indes nicht.
(Schluss) rf/phs
ISIN AT0000625108 WEB http://www.oberbank.at www.heta-asset-resolution.com http://www.verfassungsgerichtshof.at
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!