EU-Vorgabe |
18.01.2022 22:07:00
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J&J-Aktie etwas leichter: Impfnachweis wird angepasst - Zweitimpfung bei Johnson & Johnson nötig
Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland künftig erst dann, wenn auf die Johnson & Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt, so der Sprecher. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von BioNTech/Pfizer oder Moderna erfolgen, wie er bekräftigte. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig.
Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Johnson & Johnson-Dosis erhalten haben, ihre Immunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Die Optimierung der Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen - aber mit einem Mindestabstand von vier Wochen.
Laut der EU-weiten Zulassung für diesen Impfstoff hingegen ist für die Grundimmunisierung nur eine Impfstoffdosis nötig - die Regeln in Deutschland weichen somit künftig hiervon ab.
Eine Drittimpfung sei zudem auch nach Johnson & Johnson-Erstimpfung sowie einer Zweitimpfung sinnvoll, auch hier idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff, so der Sprecher. Heute zählen in einigen Bundesländern Johnson & Johnson-Erstgeimpfte nach nur einer weiteren Impfung schon als "geboostert", wenn es um 2G-plus-Regeln geht und Eintritt nur Geimpften und Genesenen gestattet ist, die zudem getestet sind oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Die J&J-Aktie verlor an der NYSE 0,5 Prozent auf 167,00 US-Dollar.
/bw/DP/ngu
BERLIN (dpa-AFX)

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