11.10.2023 13:09:41

Kabinett bringt Gesetzentwurf zum Finanzkriminalamt auf den Weg

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesfinanzministerium hat das Gesetz zum geplanten Bundesfinanzkriminalamt auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss den Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes, wie das Finanzministerium mitteilte. Mit dem Gesetzentwurf werde die Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere von Geldwäsche, in Deutschland grundlegend neu geregelt. "Finanzkriminalität schadet uns allen. Sie untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Integrität unseres Wirtschafts- und Finanzstandorts", betonte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Gleichzeitig verzerrten illegale Finanzströme den Wettbewerb. Nicht zuletzt fachten illegale Profite aus Straftaten, die in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden, weitere Kriminalität an. "Wir bündeln jetzt die unterschiedlichen Kompetenzen innerhalb der Geldwäschebekämpfung in einer neuen Behörde mit ausreichend Personal und einer modernen IT-Infrastruktur", sagte er. Zudem würden die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert. "Nur so wird es uns gelingen, dass künftig auch die großen Fische ins Netz gehen", hob Lindner hervor. "Damit läuten wir im Kampf gegen Finanzkriminalität eine neue Ära ein."

Mehr Schlagkraft durch Bündelung der Kompetenzen soll erreicht werden, indem Analyse in Form der Financial Intelligence Unit (FIU), strafrechtliche Ermittlungen und die Koordinierung der Geldwäscheaufsicht im Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) zusammengeführt werden. Damit werde ein ganzheitliches und vernetztes Vorgehen bei der Bekämpfung der Geldwäsche etabliert und die bestehende Fragmentierung überwunden. Da die Sanktionsdurchsetzung bei der Aufdeckung verschleierter Vermögensverhältnisse eine entscheidende Rolle spiele, solle die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) im Jahr 2025 ebenfalls in das BBF überführt werden.

Ermittlungen nach Prinzip "follow the money"

Unter dem Dach des BBF soll laut Finanzministerium das Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) bedeutsame, internationale Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug mit allen den Strafverfolgungsbehörden zustehenden Befugnissen ermitteln. Das EZG verfolge dabei konsequent den "follow the money"-Ansatz: Anders als andere Strafverfolgungsbehörden setze es bereits bei verdächtigen Finanzströmen an, um so die dahinter liegenden Straftaten aufzudecken. Die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes und des Zollfahndungsdienstes ebenso wie die Rolle der Staatsanwaltschaften der Länder bei der Geldwäschebekämpfung blieben bestehen.

Das BBF werde die Kapazitäten und den rechtlichen Rahmen haben, "den Fokus voll und ganz auf die komplexen, internationalen Geldwäschefälle legen zu können", betonte Lindners Ministerium. Das unterscheide es von den bestehenden Strafverfolgungsbehörden. Der Einsatz moderner digitaler Technologien mit einem datenzentrierten Ansatz werde den Beschäftigten des BBF die Werkzeuge für eine qualitativ hochwertige und schnelle Ermittlungs- und Aufsichtsarbeit an die Hand geben. Das dezentrale Aufsichtssystem im Nichtfinanzsektor durch die Länder werde beibehalten. Daneben solle die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht unter dem Dach des BBF einheitliche Leitlinien entwickeln.

Angestrebt wird nach den Angaben auch eine bessere Datenqualität im Transparenzregister. Die Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte sei essenzieller Bestandteil einer effektiven Geldwäscheprävention und -verfolgung. Deshalb werde die registerführende Stelle zusätzliche Abfragebefugnisse erhalten, um Falscheintragungen leichter aufdecken und Berichtigungen anstoßen zu können. Für Unternehmen sollten zudem Anreize gesetzt werden, freiwillig ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen im Transparenzregister offenzulegen. Durch die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters sollen zudem die Daten, die künftig aus den Angaben zu den elektronischen Veräußerungsanzeigen resultieren, gespeichert werden.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

(END) Dow Jones Newswires

October 11, 2023 07:10 ET (11:10 GMT)

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!