30.09.2022 14:38:43
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Kartellamt ringt Rheinenergie/Westenergie Zugeständnisse ab
FRANKFURT (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt hat die geplante strategische Verbindung zwischen der Eon-Tochter Westenergie und Rheinenergie nach Änderungen am geplanten Zusammenschluss im Hauptprüfverfahren freigegeben. Rheinenergie muss wesentliche Teile des Heizstromgeschäftes an ein anderes Unternehmen veräußern, wie die Behörde mitteilte.
Andernfalls wäre es bei der Versorgung mit Heizstrom im Großraum Köln zu wettbewerblichen Problemen gekommen. Der Wegfall eines wesentlichen Wettbewerbers hätte die marktbeherrschende Stellung von Rheinenergie verstärkt. Deshalb lasse das Kartellamt den Zusammenschluss nur unter der Bedingung zu, dass wesentliche Teile des Heizstromgeschäfts der Rheinenergie auf einen Dritten übergehen.
Die strategische Verbindung zwischen Westenergie (Eon) und Rheinenergie soll im Wesentlichen aus drei Teilen bestehen. Erstens stellen Rheinenergie und Westenergie ihre Stadtwerkebeteiligungen im Umland von Köln unter gemeinsame Kontrolle. Zweitens erhöht Westenergie und damit Eon seine Beteiligung an Rheinenergie auf 24 Prozent und erwirbt im Zuge dessen auch erstmals wettbewerblich erheblichen Einfluss auf Rheinenergie. Der dritte Teil des Transaktionsvorhabens, der Erwerb der bisher von Westenergie gehaltenen 20-Prozent-Beteiligung an den Stadtwerken Duisburg durch Rheinenergie, wurde bereits separat geprüft und freigegeben.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/jhe/mgo
(END) Dow Jones Newswires
September 30, 2022 08:39 ET (12:39 GMT)
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