14.12.2023 16:27:38
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Menschenrechtsgericht: Streikverbot für verbeamtete Lehrer rechtmäßig
STRASSBURG (dpa-AFX) - Das Streikverbot für verbeamtete Lehrer in Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) rechtmäßig. Die Bundesrepublik habe damit das Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht verletzt, teilten die Richter am Donnerstag in Straßburg mit. Ein allgemeines Streikverbot für alle Beamten werfe zwar menschenrechtliche Fragen auf, allerdings gebe es trotzdem noch genügend Möglichkeiten für Beamte und Gewerkschaften, wirksam für berufliche Interessen einzutreten. Die verhängten Bußgelder lägen daher im Ermessensspielraum des Staates.
Geklagt hatten drei Lehrerinnen und ein Lehrer aus Deutschland. Sie streikten 2009 und 2010 für bessere Arbeitsbedingungen. Doch da sie verbeamtet waren, hätten sie ihre Arbeit nicht niederlegen dürfen. Deswegen wurden gegen sie Disziplinarmaßnahmen verhängt.
Bevor der Fall in Straßburg landete, hatte er schon deutsche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Dies bestätigte 2018 das Streikverbot für Beamte. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten, und das lasse ein "Rosinenpicken" nicht zu, hieß es damals.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Die Urteile des Gerichtshofs sind für die Staaten bindend./rew/DP/nas

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