10.06.2013 22:11:59
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Neue OZ: Kommentar zu EZB / Verfassungsgericht
Währungshüter sind unabhängig und in erster Linie dem Geldwert verpflichtet. So ließ sich über Jahrzehnte der Kurs der Bundesbank erklären. Auch zu D-Mark-Zeiten war die Geldpolitik umstritten. Aber ohne Frage zugleich erfolgreich, und das auch, weil Unabhängigkeit nicht nur auf dem Papier stand. Es spricht also viel dafür, weiterhin gegen eine Gängelung der Notenbank durch die Politik anzukämpfen. Wenn es sein muss, auch vor Gericht. Die Beschwerdeführer gegen die von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigten unbegrenzten Aufkäufe von Staatsanleihen sind dementsprechend keine notorischen Prozesshansel, sondern Bürger und Institutionen mit berechtigten Sorgen. Sorgen, die von der Bundesbank als Teil des europäischen Zentralbankensystems geteilt werden.
Dass Einwände gegen ihren Kurs juristisch gerechtfertigt sein können, erkennt offenbar auch die EZB an. Indiz dafür ist die Warnung von EZB-Direktor Jörg Asmussen vor einem Urteil im Sinne der Kläger, die mit dem Hinweis verbunden ist, das Bundesverfassungsgericht handle nicht im luftleeren Raum. Die EZB sitzt in Karlsruhe aber nicht auf der Anklagebank. Das oberste deutsche Gericht kann nur der Bundesbank Grenzen setzen. Bislang spricht wenig dafür, dass dies zu einem Triumph der Kläger führen wird. Handfeste Beweise dafür, dass die Euro-Hüter bereits ihr Mandat überschritten haben, sind Experten zufolge schwer zu finden.
Norbert Meyer
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
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