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KI-Regulierung 13.08.2024 23:47:00

NVIDIA, Google und Co.: Auswirkungen des ersten globalen KI-Gesetzes

NVIDIA, Google und Co.: Auswirkungen des ersten globalen KI-Gesetzes

• EU-Gesetz zur Regulierung der KI in Kraft getreten
• Harte Änderungen für US-Technologieriesen
• Strenge Anforderungen für generative KI

Das europäische Gesetz über die künstliche Intelligenz ist das weltweit erste seiner Art und soll sicherstellen, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Es schafft einen umfassenden und harmonisierten Rechtsrahmen für KI in der gesamten EU. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden ab dem 2. August 2026 gelten.

"KI hat das Potenzial, die Art und Weise, wie wir arbeiten und leben, zu verändern und verspricht enorme Vorteile für die Bürger, unsere Gesellschaft und die europäische Wirtschaft. Der europäische Technologieansatz stellt den Menschen in den Mittelpunkt und gewährleistet, dass die Rechte aller gewahrt bleiben. Mit dem KI-Gesetz hat die EU einen wichtigen Schritt unternommen, um sicherzustellen, dass bei der Einführung der KI-Technologie die EU-Vorschriften in Europa eingehalten werden", kommentierte die EU-Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager das neue KI-Gesetz.

Risikobasierter Ansatz

Die neue Gesetzgebung wendet einen risikobasierten Ansatz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz an. Das bedeutet, dass verschiedene KI-Anwendungen je nach Risikostufe für die Gesellschaft unterschiedlich reguliert werden.

Entsprechend müssen KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, strenge Anforderungen erfüllen. Dazu gehören laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission Systeme zur Risikominderung, eine hohe Qualität der Datensätze, die Protokollierung von Aktivitäten, eine ausführliche Dokumentation, klare Benutzerinformationen, menschliche Aufsicht und ein hohes Maß an Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit. Zu solchen risikoreichen KI-Systemen gehören beispielsweise KI-Systeme, die bei der Personalauswahl eingesetzt werden, um zu beurteilen, ob jemand einen Anspruch auf einen Kredit hat, oder um autonome Roboter zu betreiben.

Folgen für US-Tech-Konzerne wie NVIDIA, Alphabet & Co.

Am stärksten betroffenen von den neuen Regelungen sind US-Technologiegiganten wie Microsoft, Google, Amazon, Apple und Meta. Denn zum einen haben sie Milliardensummen in Partnerschaften im Bereich KI investiert. Zum anderen sind Cloud-Plattformen wie Microsoft Azure, Amazon Web Services und Google Cloud ebenfalls entscheidend für die Unterstützung der KI-Entwicklung, weil für das Training und den Betrieb von KI-Modellen eine enorme Recheninfrastruktur benötigt wird.

Indirekt könnte das europäische KI-Gesetz deshalb auch den Chipdesigner NVIDIA treffen, dessen ursprünglich für Grafikkarten entwickelten Technologien sich auch in besonderem Maße für KI-Anwendungen bewähren. Mit den Chipsystemen des US-Konzerns wird nicht nur die KI-Software in Rechenzentren trainiert, außerdem werden sie zunehmend auch für deren Betrieb eingesetzt. Dank seines technologischen Vorsprungs konnte sich NVIDIA zum Marktführer aufschwingen und beherrscht nun etwa 80 Prozent des Weltmarktes für KI-Hochleistungsprozessoren.

"Dies wird zu einer viel genaueren Prüfung von Technologiegiganten führen, wenn es um ihre Operationen auf dem EU-Markt und die Nutzung von Daten von EU-Bürgern geht", zitiert "CNBC" Charlie Thompson, Senior Vice President für EMEA und LATAM beim Unternehmenssoftwareunternehmen Appian.

Strenge Anforderungen für generative KI

Für generative KI-Systeme wie unter anderem GPT des Microsoft-Partners OpenAI oder Gemini der Alphabet-Tochter Google stellt das europäische KI-Gesetz strenge Anforderungen wie die Einhaltung des EU-Urheberrechts, die Offenlegung der Trainingsmethoden sowie die Durchführung routinemäßiger Tests und angemessener Cybersicherheitsmaßnahmen. Bereits kommerziell verfügbare generative KI-Systeme wie OpenAIs ChatGPT und Googles Gemini erhalten eine Übergangsfrist von 36 Monaten, um ihre Systeme mit den neuen Regelungen in Übereinstimmung zu bringen.

Redaktion finanzen.at

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