09.10.2015 16:26:39

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Musterverfahren: Düsseldorfer Aktionär reicht Schadensersatzklage

gegen VW ein (FOTO)

Düsseldorf (ots) -

mzs Rechtsanwälte: Weitere Aktionäre können sich dem

Musterverfahren anschließen - Wichtige Verjährungsfrist - Kostenlose

Infoveranstaltung

Der VW-Skandal spitzt sich weiter zu. Nun erreichen die ersten

Schadensersatzklagen die Gerichte. Auch ein Düsseldorfer Aktionär

klagt auf Schadensersatz und fordert von VW finanzielle Entschädigung

für den vom Konzern verschuldeten Kursverlust. Für seinen Mandanten

hat die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, eine der größten

Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland,

gleichzeitig ein Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem Landgericht

Braunschweig beantragt. Dies ermöglicht die Bündelung einer Vielzahl

von Klägern und die Klärung der grundsätzlichen Rechtsfragen.

Für den Düsseldorfer Kläger geht es um rund 22.000 EUR. Der Kläger

hatte am 29.06.2015 insgesamt 200 VW-Aktien zu einem Stückpreis von

214 EUR erworben. Der Kurswert betrug insgesamt 42.800 EUR. Am

07.10.2015 hat er die Aktien zu einem Stückpreis von nur noch 104,155

EUR verkauft.

Die Aktie war also nahezu nur noch die Hälfte wert und der

Aktionär erlitt einen Erwerbsschaden von 21.969 EUR.

Hilfsweise wird der sogenannte Kursdifferenzsschaden eingeklagt.

Diesen beziffert mzs Rechtsanwälte mit rund 56 EUR je Aktie. Es

handelt sich hierbei um die Differenz zwischen dem Schlusskurs im

Xetra-Handel am Freitag, 18.09.2015, in Höhe von 161,65 EUR und dem

Schlusskurs am Dienstag, 22.09.2015, in Höhe von 106 EUR.

Warum VW Schadensersatz zahlen muss

VW ist seit dem Jahre 2007 wiederholt und von verschiedenen

Stellen auf mögliche Manipulationen an den Abgaseinrichtungen seiner

Diesel-Fahrzeuge hingewiesen worden. Für den Vorstand bestand nach

Rechtsauffassung der mzs Rechtsanwälte spätestens seit

Veröffentlichung einer Studie der West Virginia University am 15. Mai

2014 die Verpflichtung, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und

dem Vorwurf der Abgasmanipulation konsequent nachzugehen. In der

Studie waren überhöhte Emissionswerte bei mehreren

VW-Dieselfahrzeugen festgestellt worden.

Der Vorstand einer AG trägt die Verantwortung für die Einhaltung

sämtlicher Vorschriften. Er darf keine Gesetzesverstöße anordnen und

muss das Unternehmen so organisieren und beaufsichtigen, dass keine

Gesetzesverstöße erfolgen. Dieser Pflicht ist der Vorstand der

Beklagten nach den bisherigen Informationen nicht hinreichend

nachgekommen.

"Eine etwaige Unkenntnis von den Abgasmanipulationen seitens des

VW-Vorstands war somit jedenfalls ab dem 15. Mai 2014 grob

fahrlässig", sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und

Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Meschede, welcher das Klageverfahren

federführend betreut.

Da es VW unterließ, den Kapitalmarkt ab dem 15. Mai 2014 auf die

Abgasmanipulationen per so genannter Ad-hoc-Mitteilung zu

informieren, machte sich der Konzern nach Auffassung der mzs

Rechtsanwälte gegenüber den Aktionären nach § 37 b WphG

schadensersatzpflichtig, die VW-Aktien ab diesem Zeitpunkt erwarben

und bis zum öffentlichen Bekanntwerden der Abgasmanipulationen am 18.

September 2015 hielten.

Aktionäre können sich Musterverfahren anschließen

Im Kapitalanlagerecht gibt es die Möglichkeit, eine Vielzahl von

Klagen in einem Musterverfahren zu bündeln. Dem Verfahren kann man

entweder durch Klage oder durch bloße Anmeldung beitreten. Welche

Form der Teilnahme empfehlenswert ist, hängt insbesondere von der im

konkreten Fall geltenden Verjährungsfrist ab.

Verjährungfrist für Schadensersatz

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen nicht

rechtzeitiger Ad-hoc-Mitteilung wurde erst vor wenigen Monaten, zum

10.07.2015, auf drei Jahre ab Kenntnis verlängert. Für Aktionäre,

welche VW-Aktien vor dem 10.07.2015 erworben haben, gilt demgegenüber

eine einjährige Verjährungsfrist ab Bekanntwerden der

Abgasmanipulation.

"Die Teilnahme am Kapitalanleger-Musterverfahren ist ein sehr

effektiver Weg, um möglichst vielen Anlegern zu ihrem Recht zu

verhelfen: kostengünstiger und für den einzelnen Anleger mit deutlich

weniger Aufwand verbunden als ein klassisches Klageverfahren", betont

Dr. Meschede.

"Wir stehen zudem in engem Kontakt zu mehreren

Prozessfinanzierungs-gesellschaften, um eine Prozessfinanzierung für

Geschädigte zu ermöglichen", fügt Rechtsanwalt Dr. Meschede hinzu.

Kostenlose Infoveranstaltung

Interessierte VW-Aktionäre haben die Möglichkeit, sich über ihre

rechtlichen Möglichkeiten in einer Informations-Veranstaltung zum

Thema "Schadensersatz für VW-Aktionäre" der mzs Rechtsanwälte am

29. Oktober 2015

um 19 Uhr

im Swiss Hotel Düsseldorf/Neuss, Rheinallee 1, 41460 Neuss

kostenlos und unverbindlich zu informieren. Eine Anmeldung ist

nicht zwingend, aber gewünscht. mzs Rechtsanwälte hat eine

Info-Webseite unter www.abgasmanipulation-recht.de eingerichtet, auf

der sich VW-Aktionäre kostenlos für weitere Informationen

registrieren können.

Über die mzs Rechtsanwälte GbR

mzs Rechtsanwälte ist eine mittelständische Fachkanzlei für Bank-

und Kapitalmarktrecht mit Sitz in Düsseldorf. Im Jahr 1954 von

Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit

2011 von den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin

Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne Podewils

LL.M. geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte, darunter 7 Fachanwälte für

Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und

Vertriebe. Sie ist damit eine der größten Fachkanzleien für Bank- und

Kapitalmarktrecht in Deutschland. Weitere Informationen zu mzs

Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. Über aktuelle

finanzmarktrechtliche Themen berichtet die Kanzlei auch in ihrem Blog

unter www.finanzmarkt-recht.de.

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Pressekontakt:

//Barbara Stromberg

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//Düsseldorf

//0211/98397414

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- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist

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