18.12.2023 10:32:38

OTS: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. / vdp begrüßt ...

vdp begrüßt Trilog-Einigung zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie

Berlin (ots) - Freiwilligkeit der Mortgage Portfolio Standards sowie Verzicht

auf Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude stechen positiv hervor

Der in Brüssel erzielte Kompromiss zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (Energy

Performance of Buildings Directive, EPBD) wird vom Verband deutscher

Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt. Die größte Zustimmung erfährt dabei die

Trilog-Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und

EU-Kommission zu den sogenannten Mortgage Portfolio Standards (MPS), bei denen

auf Freiwilligkeit und Anreize gesetzt wird, anstatt unrealistische

Zwangsvorgaben zu erlassen.

Die MPS dienen dazu, Anreize für Kreditinstitute zu schaffen, die

durchschnittliche Gesamtenergieeffizienz des von ihren Hypotheken erfassten

Immobilienportfolios zu verbessern. So sollen die Institute potenzielle Kunden

ermutigen, ihre Objekte im Einklang mit den Energieeinspar- und

Dekarbonisierungszielen der EU zu sanieren, und entsprechend attraktive

Finanzierungsprodukte für die Renovierung von Immobilien anbieten.

"Für die Erreichung der europäischen Klimaziele ist die Einigung zur

Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie ein großer Schritt nach vorne." Sascha Kullig

"Wir haben uns von Anfang an gegen verpflichtende MPS eingesetzt, denn sie

hätten vielen Privatkunden und Immobilieneigentümern den Zugang zu Krediten

erschwert. Kreditinstitute wären dazu gedrängt worden, energieeffiziente Gebäude

gegenüber leistungsschwächeren Objekten bei der Finanzierung zu bevorzugen. Doch

gerade in der Transformation des noch nicht energieeffizienten Gebäudebestands

zu möglichst grünen Immobilien liegt der Schlüssel zum Erfolg", betonte Sascha

Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. Zugleich wies er darauf hin, dass

Kreditinstitute nicht Eigentümer der von ihnen finanzierten Immobilien seien.

"Die Kreditwirtschaft kann niemanden verpflichten, sein Gebäude zu sanieren."

Die Entscheidung, die Energieeffizienz von Immobilien zu verbessern, liege bei

den Eigentümern. "Für die Erreichung der Klimaziele in Europa ist die Einigung

zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie ein großer Schritt nach vorne."

Auf Zustimmung stößt beim vdp zudem die Vorgabe in der EPBD, dass jeder

EU-Mitgliedstaat ein nationales Datenregister für Energieausweise einzurichten

hat. Die Register sollen Energiedaten sowohl der einzelnen Gebäude als auch des

nationalen Gebäudebestands beinhalten. Kullig hob die Bedeutung dieser

Transparenz hervor und erklärte: "Es ist äußerst wichtig, dass Kreditinstitute

Zugang zu den Energieausweisen der in ihrem Finanzierungs- bzw.

Investmentportfolio befindlichen Gebäude erhalten. Ohne ausführliche

Energiedaten ist für sie die Finanzierung der Transformation des Gebäudebestands

nicht umsetzbar."

Kritik übte der vdp daran, dass der Kompromiss keine ausreichende Harmonisierung

der Energieausweise auf europäischer Ebene vorsieht. "Die mangelnde

Vergleichbarkeit von Energieausweisen in Europa ist nicht nur problematisch mit

Blick auf regulatorische Regelungen wie z.B. in der EU-Taxonomie, sondern

erschwert auch die Arbeit international tätiger Kreditinstitute", so Kullig.

Keine Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude

Im Hinblick auf die energetische Sanierung des Wohngebäudebestands sieht die

Einigung der Trilog-Partner vor, dass die EU-Mitgliedstaaten jeweils eigene

nationale Pfade festlegen können, um den durchschnittlichen

Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 % bis 2030 und um 20-22 % bis 2035

zu senken. Mindestens 55 % dieser Einsparungen sollen dabei durch die

Renovierung der energetisch schlechtesten Immobilien erfolgen - in diese

Kategorie fallen 43 % des EU-Wohngebäudebestands. Bei Nichtwohngebäuden wird das

Ziel verfolgt, die energetisch schlechtesten 16 % bzw. 26 % der Objekte bis 2030

bzw. bis 2033 zu renovieren. Die Mitgliedstaaten können bestimmte Wohn- und

Nichtwohngebäude wie zum Beispiel Denkmalobjekte von den Sanierungspflichten

ausnehmen.

"Sanierungspflicht bei Nichtwohngebäuden ist nicht nachvollziehbar." Sascha

Kullig

Dass bei Wohngebäuden keine Zwangsvorgaben auf Ebene der Einzelobjekte erlassen

werden, begrüßen die Pfandbriefbanken. Sanierungspflichten für jede einzelne

Wohnimmobilie hätten viele finanziell schwächer aufgestellte Haushalte

überfordert. "Sanierungsmaßnahmen müssen stets einzelfallbezogen unter der

Maßgabe der technischen Machbarkeit, der Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz

erfolgen - dies ist mit dem nun gewählten Ansatz bei Wohngebäuden deutlich

einfacher zu erreichen", unterstrich Kullig. Dass demgegenüber für energetisch

schlechtere Nichtwohngebäude eine Sanierungspflicht verankert worden sei, sei

nicht nachvollziehbar: "Vorgaben auf Basis des durchschnittlichen Zustands des

Gebäudebestands wären auch hier die bessere Lösung gewesen, um den

unterschiedlichen energetischen Verbesserungsmöglichkeiten jeder einzelnen

Immobilie besser gerecht zu werden." Ferner sei fraglich, wie die hohen

Sanierungsraten von Nichtwohngebäuden angesichts der begrenzten Kapazitäten im

Handwerk in Europa realisiert werden können.

Nach der Einigung der Trilog-Partner muss dem Kompromiss nun noch formal vom

Europäischen Parlament und vom Rat der Mitgliedstaaten zugestimmt werden.

Spätestens 24 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU hat die EPBD

national umgesetzt zu sein - dies wird in Deutschland über das

Gebäudeenergiegesetz erfolgen.

Pressekontakt:

Carsten Dickhut

T +49 30 20915-320

E mailto:dickhut@pfandbrief.de

Horst Bertram

T +49 30 20915-380

E mailto:bertram@pfandbrief.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/29608/5674573

OTS: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

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