18.12.2023 10:32:38
|
OTS: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. / vdp begrüßt ...
vdp begrüßt Trilog-Einigung zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie
Berlin (ots) - Freiwilligkeit der Mortgage Portfolio Standards sowie Verzicht
auf Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude stechen positiv hervor
Der in Brüssel erzielte Kompromiss zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (Energy
Performance of Buildings Directive, EPBD) wird vom Verband deutscher
Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt. Die größte Zustimmung erfährt dabei die
Trilog-Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und
EU-Kommission zu den sogenannten Mortgage Portfolio Standards (MPS), bei denen
auf Freiwilligkeit und Anreize gesetzt wird, anstatt unrealistische
Zwangsvorgaben zu erlassen.
Die MPS dienen dazu, Anreize für Kreditinstitute zu schaffen, die
durchschnittliche Gesamtenergieeffizienz des von ihren Hypotheken erfassten
Immobilienportfolios zu verbessern. So sollen die Institute potenzielle Kunden
ermutigen, ihre Objekte im Einklang mit den Energieeinspar- und
Dekarbonisierungszielen der EU zu sanieren, und entsprechend attraktive
Finanzierungsprodukte für die Renovierung von Immobilien anbieten.
"Für die Erreichung der europäischen Klimaziele ist die Einigung zur
Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie ein großer Schritt nach vorne." Sascha Kullig
"Wir haben uns von Anfang an gegen verpflichtende MPS eingesetzt, denn sie
hätten vielen Privatkunden und Immobilieneigentümern den Zugang zu Krediten
erschwert. Kreditinstitute wären dazu gedrängt worden, energieeffiziente Gebäude
gegenüber leistungsschwächeren Objekten bei der Finanzierung zu bevorzugen. Doch
gerade in der Transformation des noch nicht energieeffizienten Gebäudebestands
zu möglichst grünen Immobilien liegt der Schlüssel zum Erfolg", betonte Sascha
Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. Zugleich wies er darauf hin, dass
Kreditinstitute nicht Eigentümer der von ihnen finanzierten Immobilien seien.
"Die Kreditwirtschaft kann niemanden verpflichten, sein Gebäude zu sanieren."
Die Entscheidung, die Energieeffizienz von Immobilien zu verbessern, liege bei
den Eigentümern. "Für die Erreichung der Klimaziele in Europa ist die Einigung
zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie ein großer Schritt nach vorne."
Auf Zustimmung stößt beim vdp zudem die Vorgabe in der EPBD, dass jeder
EU-Mitgliedstaat ein nationales Datenregister für Energieausweise einzurichten
hat. Die Register sollen Energiedaten sowohl der einzelnen Gebäude als auch des
nationalen Gebäudebestands beinhalten. Kullig hob die Bedeutung dieser
Transparenz hervor und erklärte: "Es ist äußerst wichtig, dass Kreditinstitute
Zugang zu den Energieausweisen der in ihrem Finanzierungs- bzw.
Investmentportfolio befindlichen Gebäude erhalten. Ohne ausführliche
Energiedaten ist für sie die Finanzierung der Transformation des Gebäudebestands
nicht umsetzbar."
Kritik übte der vdp daran, dass der Kompromiss keine ausreichende Harmonisierung
der Energieausweise auf europäischer Ebene vorsieht. "Die mangelnde
Vergleichbarkeit von Energieausweisen in Europa ist nicht nur problematisch mit
Blick auf regulatorische Regelungen wie z.B. in der EU-Taxonomie, sondern
erschwert auch die Arbeit international tätiger Kreditinstitute", so Kullig.
Keine Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude
Im Hinblick auf die energetische Sanierung des Wohngebäudebestands sieht die
Einigung der Trilog-Partner vor, dass die EU-Mitgliedstaaten jeweils eigene
nationale Pfade festlegen können, um den durchschnittlichen
Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 % bis 2030 und um 20-22 % bis 2035
zu senken. Mindestens 55 % dieser Einsparungen sollen dabei durch die
Renovierung der energetisch schlechtesten Immobilien erfolgen - in diese
Kategorie fallen 43 % des EU-Wohngebäudebestands. Bei Nichtwohngebäuden wird das
Ziel verfolgt, die energetisch schlechtesten 16 % bzw. 26 % der Objekte bis 2030
bzw. bis 2033 zu renovieren. Die Mitgliedstaaten können bestimmte Wohn- und
Nichtwohngebäude wie zum Beispiel Denkmalobjekte von den Sanierungspflichten
ausnehmen.
"Sanierungspflicht bei Nichtwohngebäuden ist nicht nachvollziehbar." Sascha
Kullig
Dass bei Wohngebäuden keine Zwangsvorgaben auf Ebene der Einzelobjekte erlassen
werden, begrüßen die Pfandbriefbanken. Sanierungspflichten für jede einzelne
Wohnimmobilie hätten viele finanziell schwächer aufgestellte Haushalte
überfordert. "Sanierungsmaßnahmen müssen stets einzelfallbezogen unter der
Maßgabe der technischen Machbarkeit, der Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz
erfolgen - dies ist mit dem nun gewählten Ansatz bei Wohngebäuden deutlich
einfacher zu erreichen", unterstrich Kullig. Dass demgegenüber für energetisch
schlechtere Nichtwohngebäude eine Sanierungspflicht verankert worden sei, sei
nicht nachvollziehbar: "Vorgaben auf Basis des durchschnittlichen Zustands des
Gebäudebestands wären auch hier die bessere Lösung gewesen, um den
unterschiedlichen energetischen Verbesserungsmöglichkeiten jeder einzelnen
Immobilie besser gerecht zu werden." Ferner sei fraglich, wie die hohen
Sanierungsraten von Nichtwohngebäuden angesichts der begrenzten Kapazitäten im
Handwerk in Europa realisiert werden können.
Nach der Einigung der Trilog-Partner muss dem Kompromiss nun noch formal vom
Europäischen Parlament und vom Rat der Mitgliedstaaten zugestimmt werden.
Spätestens 24 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU hat die EPBD
national umgesetzt zu sein - dies wird in Deutschland über das
Gebäudeenergiegesetz erfolgen.
Pressekontakt:
Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E mailto:dickhut@pfandbrief.de
Horst Bertram
T +49 30 20915-380
E mailto:bertram@pfandbrief.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/29608/5674573
OTS: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!