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03.04.2016 21:00:00

Panama-Leaks - RBI und Hypo Vorarlberg in Offshore-Datensatz

Ein internationales Medienkonsortium unter Führung der "Süddeutschen Zeitung" hat Daten der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca (Mossfon) mit Sitz in Panama, einem der weltweit größten Briefkastenanbieter, zugespielt bekommen. Darin werden auch Deals erwähnt, die über die Raiffeisenbank International (RBI) und die Hypo Vorarlber abgewickelt wurden, berichtet "ORF" und "Falter" am Sonntagabend.

Beide Banken betonen, sich an die Gesetze gehalten zu haben.

Der "ORF" und das Wochenmagazin Falter sind Partner in dem internationalen investigativen Recherche-Netzwerk, das sich acht Monate durch 11 Millionen "Panamaleaks"-Dateien, unter anderem Mails, Kontodaten, Briefe gewühlt hat. Die Daten wurden zuerst der "Süddeutschen" Zeitung zugespielt und sind mit 2,6 Terabyte rund zehnmal so groß wie der Datensatz der "Offshore-Leaks Affäre" aus dem Jahr 2013, wie die verschiedenen beteiligten Medien mitteilten.

In Zusammenhang mit der Raiffeisenbank Bank International (RBI) haben "ORF" und "Falter" in den Daten über ein Dutzend Offshore-Gesellschaften gefunden. Etwa soll Raiffeisen dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko bei Geschäften zwischen Briefkastengesellschaften in der Karibik und Unternehmen von Poroschenko geholfen haben. Die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (Hypo Vorarlberg) taucht bei 20 Offshore-Gesellschaften auf.

In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob die Banken gegen die gesetzliche Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Die RBI betonte am Abend auf Nachfrage der APA die besondere Sorgfaltspflicht, die bei Offshore-Geschäften gelte und eingehalten werde. Man erfülle die "gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäschereiprävention vollumfänglich", wird die Sprecherin auch in den beiden Medien zitiert. Die Bank sei verpflichtet, "die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers eines Kunden festzustellen". Die Bank verweist darauf, "kein Organ der Exekutive" zu sein, eine "gänzliche Durchleuchtung von Kunden und Transaktionen" sei "nicht möglich".

Auch die Hypo Vorarlberg dementierte den Vorwurf, die Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Die Bank verfolge in ihrer Geschäftspolitik eine "rigorose Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen". Dies betreffe "natürlich auch alle Regelungen zur Verhinderung von Geldwäscherei".

(Forts. mögl.) cri/tsk

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