29.05.2024 17:00:00

Pensionsbeschlüsse seit 2017 kosten bis 2050 1,8 Mrd. Euro pro Jahr

Die Pensionsbeschlüsse der vergangenen Jahre kommen den Staat teuer zu stehen. Die fiskalischen Kosten für die zwischen 2017 und 2023 gefassten Beschlüsse betreffend das Pensionssystem betragen im Zeitraum 2025 bis 2050 inflationsbereinigt jährlich rund 1,8 Milliarden Euro bzw. 0,3 Prozent des BIP und belasten somit das Pensionssystem, wie der Budgetdienst des Parlaments in einer am Mittwoch veröffentlichten Anfragebeantwortung an NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker berechnete.

Die Pensionsausgaben des Bundes beliefen sich 2023 auf 25,7 Mrd. EUR bzw. 5,4 Prozent des BIP. Laut der mittelfristigen Budgetplanung des Finanzministeriums steigen die Pensionsausgaben bis 2027 auf 36,1 Mrd. EUR bzw. 6,5 Prozent des BIP an. Nach den Berechnungen des Budgetdienstes entstanden durch die seit 2017 gefassten Pensionsbeschlüsse der Regierung im Jahr 2023 Kosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro, bis 2027 steigen diese auf etwa 1,9 Mrd. Euro. Gleichzeitig steigern die Maßnahmen die verfügbaren Einkommen von Pensionsbeziehern. Die Mehreinnahmen bei den Abgaben infolge der höheren Pensionsleistungen dämpfen zwar den fiskalischen Effekt, der ausgaben�erhöhende Effekt der Maßnahmen ist aber höher. Der rein ausgaben�erhöhende Effekt der Pensionsbeschlüsse beträgt bis 2050 rund 0,4 Prozent des BIP pro Jahr und führt zu entsprechend höheren staatlichen Pensionsausgaben.

Langfristig haben Maßnahmen für Bestandspensionen und solche für Pensionsneuzugänge unterschiedliche fiskalische Effekte. Während die Kosten für über den Anpassungsfaktor hinausgehende Erhöhungen von bestehenden Pensionen und Richtsätzen für Ausgleichszulagen im Zeitverlauf tendenziell abnehmen, wachsen die Budgetkosten bei Änderungen bei der ersten Pensionserhöhung (Abschaffung der Wartefrist bzw. Aliquotierung), dem Frühstarter�Bonus, der als Ersatz für die "Hackler-Regelung" beschlossen wurde, oder dem abschlagsfreien Sonderruhegeld im Zeitverlauf hingegen an. Bei temporären Maßnahmen für Pensions-Neuzugänge wie der Schutzklausel 2024 und der abschlagsfreien Frühpension ab 45 Beitragsjahren nehmen die Budgetbelastungen mit der Zeit ab. Langfristig die höchsten fiskalischen Kosten verursachen Änderungen bei der ersten Pensionsanpassung (Entfall der Wartefrist bzw. Aliquotierung) und der Frühstarter�Bonus.

Im Gegensatz zu den seit 2017 beschlossenen Maßnahmen trugen die im Zuge der Konsolidierungspakete zwischen 2010 und 2012 gefällten Pensionsbeschlüsse laut Budgetdienst maßgeblich zur Budgetkonsolidierung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise bei. Der gesamte Konsolidierungseffekt der Maßnahmen zu Preisen des Jahres 2024 wurde für 2011 mit 0,4 Mrd. Euro beziffert. Bis 2016 wurde von einem schrittweisen Anstieg auf 2,8 Mrd. Euro ausgegangen. Die meisten Maßnahmen wirken in den Folgejahren weiter, auch wenn der Konsolidierungseffekt teilweise im Zeitverlauf wieder abnimmt bzw. die Konsolidierungsmaßnahmen teilweise wieder zurückgenommen wurden.

jeg/wim

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