13.03.2016 12:52:40
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Porsche-Prozess: Das Ende naht in einem Mammutverfahren
STUTTGART (dpa-AFX) - Es geht ums Ganze für den Ex-Managerstar Wendelin Wiedeking. Fünf Monate dauert der Porsche-Prozess nun schon, an diesem Freitag (18.3.) steht das Urteil an. Zweieinhalb Jahre Haft fordert die Staatsanwaltschaft für den früheren Firmenlenker, der 2008 zum großen Wurf ausholte und Volkswagen (Volkswagen vz) zur Tochter des Sportwagenbauers Porsche machen wollte. Der Plan ging schief, Wiedeking musste gehen - nun sitzt er gemeinsam mit Ex-Finanzvorstand Holger Härter wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts. Sie tun dies in stoischer Ruhe, seit 20 Verhandlungstagen. (Az.: 13 KLs 159 Js 69207/09)
Nur zu Beginn des Verfahrens sprachen die beiden und wiesen alle Anschuldigungen vehement von sich. "Wir waren Visionäre, keine Spieler", so Wiedeking. Die beiden sollen Übernahmepläne verschleiert und dadurch den Börsenkurs von VW (Volkswagen vz) beeinflusst haben - der Kurs war damals heftigen Schwankungen ausgesetzt, Anleger verloren Milliarden.
Dem Lebemann Wiedeking, der sich einst gern als Fan dicker Zigarren und guten Rotweins zeigte, sitzen zwei bekannte Strafverteidiger zur Seite: Hanns Feigen verteidigte Fußball-Legende Uli Hoeneß im Verfahren wegen Steuerhinterziehung, Walther Graf vertritt unter anderem die Deutsche Bank.
Die beiden Juristen übernahmen den Part der Lautsprecher: Die Staatsanwaltschaft habe "nichts verstanden", monierte Verteidiger Graf unlängst. Die Vorwürfe seien haltlos. Das Abschlussplädoyer der Staatsanwaltschaft habe "kabarettartige Züge" gehabt.
Zuvor war Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil vor Gericht rhetorisch in die Vollen gegangen. So wie es einst für Caesar im Krieg gegen Pompeius nach dem Überschreiten des Rubicon kein Zurück gegeben habe, sei es auch den damaligen Porsche-Chefs um Alles oder Nichts gegangen - sie hätten die Übernahme von VW unbedingt durchboxen wollen und dabei mit gezinkten Karten gespielt. Blödsinn, entgegnete die Verteidigung.
Tatsächlich hat bisher kein Zeuge die Vorwürfe wesentlich gestützt. Rechtsberater und Banker traten auf, niemand von ihnen bestätigte die Verschleierung. Staatsanwalt Wagenpfeil räumt zwar ein, dass mit den Zeugen "kein Blumentopf zu gewinnen war". Die Angeklagten aber seien dennoch schuldig, weil die "Beweisanzeichen" erdrückend seien, also Hinweise auf einen früh gefassten Übernahmebeschluss etwa in E-Mails.
Keine Belastung durch Zeugen - und dennoch ein Schuldspruch? Eher nicht, sagt der Frankfurter Juraprofessor Matthias Jahn. "Zeugen sind das beste Beweismittel im Strafprozess - auch ohne Bestätigung der Vorwürfe durch die Zeugen ist eine Verurteilung theoretisch zwar noch möglich, aber unwahrscheinlich."
Bislang gab es nur wenige große Prozesse wegen Marktmanipulation - die komplizierten Finanzgeschäfte samt Optionsmodellen sind schwer nachvollziehbar. Wäre eine Verurteilung oder ein Freispruch im Porscheprozess wegweisend und beispielhaft für andere Prozesse? Nein, sagt Jahn, der auch Richter am Frankfurter Oberlandesgericht ist. "Es gab 2008 einmalige Umstände - das ist ein Sonderfall, der nicht als Vorbild für andere Verfahren taugt."/wdw/DP/zb
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