25.01.2019 11:47:00

Post: OLG Frankfurt bestätigt Schiedsgerichtsurteil bei trans-o-flex

Im Rechtsstreit um den Verkauf ihrer deutschen Logistiktochter trans-o-flex im Jahr 2016 an zwei deutsche Unternehmen sieht sich die österreichische Post nun durch ein neues Urteil gestärkt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt habe das schon zugunsten der Post ausgefallene Schiedsgerichtsurteil vollinhaltlich bestätigt, teilte die Post in einer Aussendung mit.

Die juristische Auseinandersetzung ist damit aber nicht beendet: Die Käufer haben im Dezember 2018 die Post, den Gesamtvorstand und leitende Angestellte bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA wegen angeblich schweren Betrugs angezeigt. Wie die WKStA gegenüber der APA erklärte, sei die Anzeige eingegangen, nun werde eine Anfangsverdachtsprüfung vorgenommen.

Das Logistikunternehmen trans-o-flex wurde 2016 von der österreichischen Post zu gleichen Teilen an die "Amberger Familien GbR" (Alleingesellschafter der Loxxess AG), Tegernsee, und die Schoeller Group, München, verkauft. Amberger und Schoeller waren schon einmal - Mitte der 90er Jahre - Eigentümer der trans-o-flex.

Die Käufer machten 2017 Ersatzansprüche geltend und riefen ein Schiedsgericht in München an, das der Österreichischen Post im März 2018 recht gab. Anschließend beantragten die Käufer eine Aufhebung des Schiedsgerichtsurteils vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

Am gestrigen Donnerstag habe das OLG Frankfurt seine Entscheidung verkündet und der Post in vollem Umfang recht gegeben, so die österreichische Post AG in einer Aussendung: "Das Schiedsgerichtsurteil wurde vollumfänglich bestätigt und zugunsten der Post für vollstreckbar erklärt."

"Die wichtigen Entscheidungen sind noch gar nicht gefallen", kontert Matthias Cernusca von der Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner im "Kurier" (Freitagausgabe). In Frankfurt seien drei Verfahren anhängig, die aktuelle Entscheidung betreffe nur die untergeordnete Frage der Kostentragung.

(Schluss) gru/ivn

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