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11.12.2012 20:23:31

Regierung will Benachteiligung bei Lebensversicherungen verhindern - Kreise

   Von Andreas Kißler und Alexandra Edinger

   BERLIN--Die Bundesregierung will Kürzungen bei der Ausschüttung von Lebensversicherungen begrenzen, die gerade erst vom Bundestag beschlossen worden sind. Zeitgleich mit dem Gesetz, das diese Kürzungen beinhaltet und das am 21. Dezember in Kraft treten soll, soll eine Verordnung die Kürzungen bei den ausgezahlten Beträgen begrenzen. Die Bundesregierung reagiert damit auf Kritik an dem Gesetz, dem am 14. Dezember noch der Bundesrat zustimmen muss.

   Bislang war in dem Gesetz vorgesehen, das Kunden eine geringere Beteiligung an den stillen Reserven der Versicherer erhalten als bisher. Seit 2008 müssen Versicherer ihre Kunden zu 50 Prozent an der sogenannten Bewertungsreserve teilhaben lassen. Diese bestehen insbesondere aus nicht realisierten Gewinnen bei festverzinslichen Wertpapieren. Rund fünf Prozent der gesamten Auszahlung machen die Ausschüttungen aus Bewertungsreserven bei einer Lebensversicherung in der Regel aus. Garantierte Versicherungsleistungen und Überschussbeteiligungen sind von der Neuregelung nicht betroffen.

   Damit die Einschnitte für die Versicherten nicht zu hoch ausfallen, wird mittels einer zusätzlichen Verordnung eine Deckelung vorgeschrieben, wie viel Abzug bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven überhaupt erlaubt ist. Höchstens 10 Prozent soll der Abzug betragen dürfen. Dies führt den Regierungskreisen zufolge im Schnitt zu einer höchstens fünfprozentigen Belastung der Versicherten.

   Es waren die Versicherungen, die eine Neuregelung der Ausschüttung bei den Bewertungsreserven gefordert haben, da sie bei den anhaltend niedrigen Zinsen eine Aushöhlung ihrer Substanz befürchten. Denn ältere Wertpapiere, die über eine höhere Verzinsung verfügen, werden in Niedrigzinsphasen mit höheren Kursen auf dem Wertpapiermarkt gehandelt. Je näher die Fälligkeit rückt, desto mehr sinkt der Kurs wieder in Richtung seines ursprünglichen Buchwerts. Die Kursgewinne könnten also von den Versicherern nur dann realisiert werden, wenn die Papiere verkauft würden. Assekuranzen halten festverzinsliche Wertpapiere jedoch in der Regel bis zur Endfälligkeit.

   Das neue Gesetz war jüngst auf dem Bundesparteitag der CDU in die Kritik geraten. Dieser hatte die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Plan rückgängig zu machen. Hintergrund waren Berichte über hohe Verluste für einzelne Versicherte. Die Regierung betont aber, ohne die Gesetzesänderung könnten die Versicherer möglicherweise nicht mehr ausreichend stille Reserven aus festverzinslichen Papieren erwirtschaften.

   Einst eine sehr beliebte Anlageform, werden Lebensversicherungen für die Sparer immer unattraktiver und das schon seit Jahren. Denn die Versicherungsbranche reduziert immer wieder die laufende Verzinsung. Bei der Allianz Lebensversicherung bekommen Versicherte 2013 noch eine gesamte Verzinsung von 4,2 Prozent. Konkurrent Ergo will den Kunden künftig nur noch 3,55 Prozent zahlen. Die Ergo Direkt Lebensversicherung senkt die laufende Verzinsung auf 3,6 Prozent.

   Kontakt zu den Autoren: andreas.kissler@dowjones.com und alexandra.edinger@wsj.com

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   December 11, 2012 13:53 ET (18:53 GMT)

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