25.02.2019 22:33:42

Rheinische Post: Kommentar: Barleys Irrglaube

Düsseldorf (ots) - Von Georg Winters: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Katarina Barleys Idee, das Bestellerprinzip nicht nur bei Mietverträgen, sondern auch bei Immobilienverkäufen einzuführen, mag ehrenwert erscheinen. Aber sie verstellt den Blick darauf, dass die öffentliche Hand seit mehr als einem Jahrzehnt über steigende Grunderwerbsteuern bei der Preistreiberei mitgemacht hat. Wer eine Immobilie für 250.000 Euro kauft, zahlt heute in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern 7500 Euro mehr Steuern als 2006. Will die Justizministerin die Verbraucher entlasten, sollte sie auf die Länder einwirken, die Steuern wieder zu senken. Aber die werden nicht ohne Widerstand auf die liebgewonnene Einnahmequelle verzichten wollen. Dass der Käufer nach der Barley-Reform unter dem Strich weniger zahlen würde als bisher, ist zudem fraglich. Solange der Verkäufer kein Problem hat, sein Haus loszuwerden, können ihm die Maklerkosten herzlich egal sein, weil er sie einfach auf den Kaufpreis aufschlägt. Mehr Wettbewerb auf dem Makler-Markt wird in vielen Fällen ein frommer Wunsch bleiben.

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