13.01.2014 17:46:35
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ROUNDUP 2: EU will Pay-TV-Angebot im Ausland erweitern
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Abonnenten von Bezahl-Fernsehsendern sollen laut EU-Kommission auch im europäischen Ausland US-Spielfilme sehen können. Es könne nicht sein, dass der Abonnent eines deutschen Pay-TV-Senders - wie Sky Deutschland - während seines Urlaubs in Italien keine amerikanischen Filme dieses Senders auf seinem Laptop anschauen könne, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Montag in Brüssel. Er kritisierte auch, dass Zuschauer in der Regel keinen Anbieter von Bezahlfernsehen aus einem anderen EU-Land abonnieren können. "Diese Praxis könnte gegen die europäischen Wettbewerbsregeln verstoßen", sagte Almunia - weil sie den Wettbewerb zwischen den Sendern ausschalte.
Brüssel geht daher gegen fünf große US-Filmstudios wegen Knebelverträgen mit europäischen Pay-TV-Sendern vor und hat ein Kartellverfahren eröffnet. Es richtet sich gegen die Filmstudios Twentieth Century Fox, Warner Bros., Sony
Die EU-Kommission verdächtigt die US-Produzenten, in Lizenzverträgen europäische Bezahlfernsehsender wie Sky Deutschland daran zu hindern, Filme auch in anderen EU-Ländern grenzüberschreitend auszustrahlen und Kunden aus anderen EU-Ländern zu akzeptieren. Dabei geht es um Verträge mit den größten europäischen Pay-TV-Sendern wie Sky Deutschland, BSkyB (BOeWE SYSTEC) (Großbritannien), Canal Plus (Frankreich), Sky Italia und DTS (Spanien).
Sky Deutschland wollte sich auf Anfrage zu dem Thema nicht äußern.
EU-Kommissar Almunia betonte, die Kommission stelle nicht grundsätzlich das Territorialprinzip infrage: "Wir sehen uns die Einschränkungen an, die die Filmstudios den Pay-TV-Sendern auferlegen und die für die Ausstrahlung die absolute Begrenzung auf ein bestimmtes Gebiet vorschreiben."
Die wirtschaftliche Bedeutung des Themas gilt als gering, da nur wenige Menschen aus dem Ausland ein heimisches Pay-TV-Abo nutzen möchten.
Die EU-Kommission stützt sich bei der Prüfung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2011 zur Ausstrahlung von Fußballspielen im Bezahlfernsehen (Rechtssachen C-403/08 und C-429/08). Damals hätten die Richter entschieden, dass die absolute Begrenzung der Ausstrahlung auf ein Land, in dem der Zuschauer seinen Wohnsitz hat, den Wettbewerb behindern könne./mt/DP/he
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