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26.12.2018 17:24:40

ROUNDUP: Bsirske kritisiert Pläne der Koalition für Grundrente

BERLIN (dpa-AFX) - Die von der Koalition geplante Grundrente ist nach Ansicht der Gewerkschaft Verdi für sozialschwache Ältere viel zu dürftig bemessen. Das Vorhaben sei "weit unzureichend", sagte Verdi-Chef Frank Bsirske der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die neue Grundrente ein Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs garantieren soll. Bekommen sollen sie all jene, die 35 Jahre mit Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen.

Bsirske kritisierte, die Pläne reichten nicht. "Frauen im Westen erreichen im Schnitt nicht einmal 30 Beitragsjahre." Auch die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, erklärte, 35 Jahre Versicherungszeit seien von vielen Menschen, vor allem Frauen, nicht erreichbar.

Im Dezember 2017 erhielten rund 544 000 Menschen Grundsicherung im Alter, das Pendant zu Hartz IV. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte unter anderem am 8. November im Bundestag angekündigt: "Wir werden im nächsten Jahr die Grundrente einführen." Das Parlament verabschiedete damals ein erstes Rentenpaket, es tritt im Januar 2019 in Kraft.

Der Verdi-Vorsitzende schlug vor, stattdessen die Rente bei der Grundsicherung nicht mehr voll anzurechnen: "Viel sinnvoller wäre es, über Freibeträge zu gehen." Auch Bentele sieht eine Freibetragsregelung für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung als besseren Weg, von dem viele Versicherte mit einem niedrigen Rentenanspruch profitierten. Heute hat nur Anspruch auf Grundsicherung, wer seinen Bedarf nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Bsirske forderte: "200 Euro sollten gar keine Anrechnung auf den Grundsicherungsanspruch finden." Er betonte: "Viel mehr Menschen würden davon profitieren." Bsirske warb für seinen Vorschlag zudem als "praktikable Lösung". Denn: "Die Bedarfsprüfung läuft über die Grundsicherung."

Tatsächlich will die Koalition, dass zunächst geprüft wird, ob mögliche Bezieher von Grundrente diese auch wirklich brauchen. Das gilt aber als schwieriges Unterfangen. So hatte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Alexander Gunkel, bereits im November erläutert, "dass insbesondere die Ermittlung von individuellem Bedarf und Bedürftigkeit nur direkt vor Ort auf kommunaler Ebene erfolgen kann, da dazu oftmals der persönliche Kontakt mit den Betroffenen erforderlich ist". Die Rentenversicherungsträger könnten dies ohne den Aufbau einer riesigen neuen Bürokratie nicht leisten.

Im Koalitionsvertrag steht lediglich: "Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen." Wie dies geschehen soll, ist aber noch offen.

Unter anderem deswegen meinte Gunkel, es bleibe abzuwarten, ob überhaupt ein konsensfähiges und praktikables Modell für die Grundrente entstehe. "Dies wird erforderlich sein, damit die Grundrente letztlich nicht die gleiche Entwicklung nimmt wie die Lebensleistungsrente, die die seinerzeitige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der vorletzten Legislaturperiode vorgestellt hat, oder die Solidarrente, für die in der vergangenen Legislaturperiode die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geworben hat." Beide Projekte, die ähnliche Ziele wie die Grundrente erfolgten, scheiterten./bw/DP/he

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