12.02.2021 13:34:38

ROUNDUP: C&A muss wegen Corona einbehaltene Miete für April nachzahlen

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Modekaufhaus C&A hat im Streit um in der Corona-Krise einbehaltene Miete eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I gab am Freitag dem klagenden Vermieter einer Filiale in der Münchner Innenstadt recht. C&A soll nun die Miete für den April plus Zinsen nachzahlen.

C&A hatte sich auf die coronabedingten Schließungen berufen, um die Miete zu verweigern. Während dieser Zeit seien die Räume nicht zum Betrieb eines Textilkaufhauses geeignet gewesen, was einen Mangel der Mietsache darstelle, argumentierte das Unternehmen nun auch vor Gericht. Dass ein Geschäft für den Publikumsverkehr zugänglich sei, sei eine Grundbedingung für eine Vermietung an den Einzelhandel. Dieses Verwendbarkeitsrisiko treffe den Vermieter.

Der Vermieter hatte dagegen argumentiert, es gebe keinen Sachmangel. Der Richter kam zum selben Schluss. Das Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden, heißt es in seiner Entscheidung.

Auch eine Anpassung des Mietvertrags sah der Richter nicht als zwingend an. Dafür hätte die Mietzahlung für C&A unzumutbar sein müssen, was er allerdings verneinte. Eine Rücklage in Höhe einer Monatsmiete zu bilden, sei "generell und auch auf Basis der Ergebnisse aus den vorangegangenen drei Geschäftsjahren" für das Unternehmen zumutbar.

Wie hoch die einbehaltene Monatsmiete war, teilte das Gericht nicht mit. Einen Anhaltspunkt gibt allerdings der Streitwert, der bei gut einer Million Euro lag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem betonte das Gericht, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handle.

Neben C&A haben mehrere weitere Einzelhandelsketten während der ersten Corona-Welle die Mietzahlungen eingestellt oder gekürzt, darunter die Schuhhandelskette Deichmann und die Hennes & Mauritz (HennesMauritz AB (HM, H&M))-Boutiquen. Die Unternehmen leiden unter den Schließungen. Vermieter hatten dagegen scharf protestiert. Den Anstoß zum Mietenstopp hatte der Bund mit seinem ersten Rettungspaket gegeben. Darin stand unter anderem, dass pandemiebedingte Mietaussetzungen im Zeitraum von April bis Juni keinen Kündigungsgrund darstellten./ruc/DP/men

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