28.10.2022 15:58:40
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ROUNDUP/Ex-Sparda-Bank-Chef: Bewährungsstrafe für den großen Zampano
MÜNSTER (dpa-AFX) - Er war der große Zampano und gefiel sich in der Rolle. Er mochte den Luxus und wollte in Bayreuth bei den Wagner-Festspielen über den roten Teppich laufen - und dabei gesehen werden. Der Vorsitzende Richter Gregor Saremba fasste am Freitag in seiner Urteilsbegründung zusammen, was der Untreueprozess gegen Enrico Kahl ans Licht gebracht hatte. Der jetzt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilte ehemalige Bankmanager hatte einen Teil der angeklagten Taten gestanden und selbst beschrieben, welche Rolle er über Jahre als Vorstandschef gespielt hatte. Der "große Zampano" gefiel sich darin, als "Weihnachtsmann der Sparda-Bank" Geschenke zu verteilen, wie Saremba aus dem über acht Monate langen Prozess berichtete.
Das Problem: Kahl finanzierte seinen privaten, luxuriösen Lebensstil auf Kosten der Bank. Teure private Essen ließ er als geschäftliche Treffen abrechnen, ebenso den Geburtstag seiner Frau. Das galt auch für Spenden und Eintrittskarten für die Wagner-Festspiele in Bayreuth und den Karneval in Köln. Seinem Arbeitgeber habe das alles nichts gebracht, betonte das Landgericht Münster.
Selbst nach seinem Rauswurf habe Kahl nicht vom Luxus lassen können, merkte das Gericht an. Ohne Einkommen habe sich so bei Freunden und Bekannten ein Schuldenberg von rund einer Million Euro angesammelt. Das habe das Gericht bei der Strafbemessung nicht berücksichtigen dürfen. "Die Schulden müssten nicht so hoch sein, wenn Sie sparsamer gelebt hätten. Aber ihre Lebensführung ist Ihre Entscheidung", sagte der Vorsitzender Richter. Neben der Bewährungsstrafe verhängte das Gericht noch das Ableisten von 300 Sozialstunden und das Einziehen von knapp 200 000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte mit drei Jahren und drei Monaten eine deutlich höhere Strafe gefordert - ohne Chance auf Bewährung. Die Grenze dafür liegt genau bei zwei Jahren. Allerdings hatte die Anklage auch für die Entlassung einer unliebsamen Mitarbeiterin eine Haftstrafe gefordert, weil auch hier der Bank ein finanzieller Schaden entstanden sei. Von diesem Vorwurf sprach das Landgericht Kahl aber frei. Die Verteidiger hatten sich für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidiger ließen offen, ob sie Revision einlegen wollen.
Nach Überzeugung der Strafkammer hat sich Kahl in 141 Fällen der Untreue schuldig gemacht. Strafmildernd wertete das Gericht das ausführliche Geständnis des ehemaligen Vorstandschefs, die sehr langem Ermittlungen, das anschließende Verfahren und das große mediale Interesse an dem Prozess.
Ausführlich würdigte Saremba aber auch das fehlende Kontrollsystem in der Bank. "Wegsehen und Wegschieben von Verantwortung" sei an der Tagesordnung gewesen. Prüfer des Genossenschaftsverbandes hätten nie etwas angemerkt. "Das ist erschreckend und entlarvend zugleich", sagte der Vorsitzende Richter. "Der Aufsichtsrat war im Wesentlichen unqualifiziert", heißt es in der Urteilsbegründung. "Es ging nur darum, langjährige Gewerkschaftsvertreter in das Gremium zu bekommen. Es ging nicht nach Qualifikation", sagte Saremba. Allerdings habe der Prozess keine Hinweise dafür erbracht, dass Kahl Einfluss auf Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder ausgeübt habe. Die Sparda-Bank ist eine Genossenschaftsbank, deren Kunden ursprünglich Eisenbahner waren.
Kahl war 2015 nach Routineprüfungen vom Aufsichtsrat fristlos entlassen worden. Der Bankmanager war 20 Jahre lang Vorstand und seit 1998 Vorstandschef der Genossenschaftsbank. Zu Beginn seiner Amtszeit lag die Bilanzsumme bei 1,8 Milliarden D-Mark. Als Kahl entlassen wurde, war die Bilanz auf 2,3 Milliarden Euro angewachsen. Die Sparda-Bank Münster fusionierte 2018 mit der Sparda-Bank West mit Sitz in Düsseldorf./lic/DP/ngu
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