08.11.2012 15:00:34
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ROUNDUP/Lebensversicherer: Zahlen weiter Garantiezins - 'Kein Alarmismus'
Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor berichtet, erste Gesellschaften böten ihren Kunden neue Verträge mit schlechteren Konditionen zum Tausch an. Grund sei, dass es für die Anbieter immer schwieriger werde, ihren Versicherten den über Jahrzehnte zugesagten Garantiezins zu zahlen. Aber auch die Bundesregierung sorgt sich nach einem Bericht des "Handelsblattes" (Donnerstag) um die Stabilität der Branche und schließt die Schieflage einzelner Anbieter nicht aus. Vor allem für das "schwächste Fünftel" bestünden bei einer dauerhaft niedrigen Verzinsung von Staatsanleihen erhebliche Risiken.
Das einst wichtigste deutsche Finanzprodukt hat auch im Zuge der Euro-Staatsschuldenkrise schon seit längerem ein Problem mit den Garantiezinsen. Derzeit müssen Lebensversicherer Neukunden über die Laufzeit eines Vertrages einen Garantiezins von 1,75 Prozent gewähren. Bei Altverträgen sind es vier Prozent. Die Tendenz ist seit Jahren sinkend. Zugleich sind die Anbieter verpflichtet, Kundengelder in besonders sicheren Anlagen wie Bundesanleihen zu investieren.
Seit Monaten werfen aber Schuldtitel des Bundes weniger ab als die Preissteigerungsrate. Das Modell der Lebensversicherung setzt aber voraus, dass Zinsen irgendwann wieder steigen. Je länger sie unterhalb der Inflationsrate liegen, desto größer werden Probleme.
Viele Anbieter können auch den Gleichbehandlungsgrundsatz Experten zufolge bereits jetzt nicht mehr einhalten. So müssen Versprechen für Altverträge erfüllt werden, durch das fehlende Geld fallen bei Neu-Verträgen die Zusagen niedriger aus. Was wiederum für Neukunden unattraktiv ist, einzusteigen.
Der Finanzausschuss des Bundestages hatte am Mittwoch neue Regeln beschlossen, um die Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer zu stärken. So sollen Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen, die der Versicherer für den Garantiezins erworben hat und weiter benötigt, bei sinkenden Kapitalmarktzinsen im Unternehmen verbleiben können. Zudem soll die Trennung der Überschussbeteiligung von vor und nach 1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen aufgehoben werden.
"Wir können nicht bestätigen, dass einzelne Versicherungsunternehmen erwägen, bei der Finanzaufsicht BaFin die zeitweise Aussetzung der garantierten Zinszahlungen an ihre Kunden zu beantragen", erklärte der GDV weiter. Es gebe keine Strategie von Lebensversicherern, Kunden zu einem Wechsel von älteren Verträgen mit höherer Verzinsung in niedriger verzinste Verträge zu bewegen.
Der Branchenverband GDV verwies darauf, dass auch die Finanzaufsicht BaFin erst vor kurzem bestätigt habe, dass die Lebensversicherer ihre Verpflichtungen auch in einer extremen Niedrigzinslage noch "etliche Jahre" erfüllen könnten. Die Ratingagentur Fitch habe bestätigt, dass deutsche Versicherer auf die Herausforderungen anhaltender Niedrigzinsen gut vorbereitet seien.
Die Behauptung, dass für einzelne Unternehmen die vorhandenen Mittel ab 2018 nicht mehr reichen könnten, um neben Verpflichtungen gegenüber den Kunden auch zusätzliche Eigenkapitalanforderungen darzustellen, beruhe auf rein hypothetischen Betrachtungen, argumentiert der GDV. Sowohl BaFin als auch Unternehmen spielten regelmäßig Szenarien durch, um Risiken früh zu erkennen.
Die Versicherer mahnen seit langem, dass die Niedrigzinspolitik der Notenbanken zur Stützung von Banken und Krisenstaaten die private
Altersvorsorge zunehmend belaste. Sollte diese sich auf Dauer lohnen, sei ein Ausstieg aus der expansiven Geldpolitik unumgänglich. Bisher hätten die Lebensversicherer die Folgen der Banken- und Schuldenkrise gut abgefedert. Im Vergleich zu anderen sicheren Anlagen böten Lebensversicherungen immer noch eine attraktive Verzinsung./sl/DP/kja
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