20.07.2023 18:42:38

ROUNDUP: London verhängt Sanktionen gegen russische Söldnertruppe Wagner

LONDON (dpa-AFX) - Die britische Regierung hat Sanktionen gegen mehrere Personen und Unternehmen verhängt, die in Verbindung zur russischen Söldnertruppe Wagner in Afrika stehen. Hintergrund seien Vorwürfe über Exekutionen und Folter in Mali und der Zentralafrikanischen Republik sowie die Bedrohung von Sicherheit und Frieden im Sudan, teilte das Außenministerium in London am Donnerstag mit.

Bereits auf der Sanktionsliste Londons standen Wagner-Chef Jewgeni Prigoschin und mehrere seiner Kommandeure, die an Russlands Angriffskrieg in der Ukraine beteiligt sind. Nun seien etwa der Anführer der Wagner-Truppe in Mali, Iwan Aleksandrowitsch Maslow, sowie der Einsatzchef der Gruppe in der Zentralafrikanischen Republik, Konstantin Aleksandrowitsch Pikalow, der als "rechte Hand Prigoschins" gelte, ins Visier genommen worden. "Pikalow ist verantwortlich für die Folter durch die Wagner-Gruppe und gezielte Tötungen von Zivilisten", hieß es in der Mitteilung der Briten.

Britischen Bürgern, Unternehmen und Banken werde verboten, mit den Sanktionierten Geschäfte zu machen. Zudem werde deren Kapital eingefroren und Einreiseverbote verhängt, so das Außenministerium.

Aufgehoben wurden die britischen Sanktionen unterdessen gegen den russischen Milliardär und Kriegsgegner Oleg Tinkow, wie das Außenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Tinkow hatte in der Vergangenheit den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine scharf kritisiert. Er war anschließend eigenen Angaben zufolge gezwungen gewesen, seinen Anteil an der Tinkoff-Bank zu einem Bruchteil des Werts zu verkaufen.

Russland, das seit fast 17 Monaten Krieg gegen die Ukraine führt, verhängte derweil Reisebeschränkungen gegen britische Diplomaten und begründete das mit der britischen Unterstützung für Kiew. Die Mitarbeiter der britischen Botschaft sowie des Generalkonsulats in Jekaterinburg müssen demnach künftig fünf Tage im Voraus detaillierte Reisedaten vorlegen, wenn sie sich weiter als 120 Kilometer von ihrem Einsatzort entfernen. Ausnahmen sollen nur für die britische Botschafterin und drei weitere hochrangige Diplomaten gelten./cmy/DP/stw

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